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Merkel in ARD-Interview "Muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen, wer das (die Impfung) nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen"
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Merkel in ARD-Interview "Muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen, wer das (die Impfung) nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen"
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11. März 2021
Den Rechtsstaat verteidigen - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte gegründet
In einer Online-Gründungsversammlung haben sich Richter und Staatsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet zum Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) zusammengeschlossen. Die Initiative entstand aus einem seit Mitte Januar bestehenden gleichnamigen Diskussionsforum im Internet.
Das Netzwerk setzt sich kritisch mit den seit fast einem Jahr bestehenden Maßnahmen und Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auseinander. Es tritt ein für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Handeln des Staates. Zugleich versteht es sich als Ansprechpartner und Stimme der Kolleginnen und Kollegen in der Justiz, deren Arbeit und Unabhängigkeit durch anderslautende politische Vorgaben unter Druck ist.
In den KRiStA-Vorstand gewählt wurde u.a. der Strafrichter Dr. Pieter Schleiter aus Berlin, der sich derzeit mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und mehrere Corona-Verordnungen wendet. Weitere Vorstandsmitglieder sind die Sozialrichterin Dr. Maren Lode aus Sachsen-Anhalt und der pensionierte Verwaltungsrichter Richard Haakh aus Baden-Württemberg. Zu einem der Sprecher des Netzwerks gewählt wurde der frühere Strafrichter Thomas Braunsdorf aus Brandenburg, der zugleich auf eine mehrjährige Tätigkeit im Institut für Arzneimittel des damaligen Bundesgesundheitsamts zurückblickt. Weiterer Sprecher ist der Zivilrichter Oliver Nölken aus Nordrhein-Westfalen.
„Es ist Zeit, aufzustehen und unsere Stimme zu erheben“, sagte Nölken. Wenn Regierungen und Behörden willkürlich die Freiheit der Bürger einschränkten und die Parlamente von Bund und Ländern die Regierungen nicht mehr wirksam kontrollierten, müsse sich die Justiz als die letzte Verteidigungslinie des Rechtsstaats bewähren.
Ein Großteil der Corona-Maßnahmen beruhe auf fragwürdigen sachlichen Grundlagen, sei von zweifelhaftem Nutzen, schieße weit über das Ziel hinaus oder sei mit dem Geist eines freiheitlichen Staates vollkommen unvereinbar. Das Netzwerk KRiStA fordert, den vom Grundgesetz garantierten effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte wieder flächendeckend und nicht nur in Ausnahmefällen zur Geltung zu bringen.
KRiStA-Sprecher Oliver Nölken rief die Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften dazu auf, auch unter politischem Druck mit Rückgrat und Leidenschaft für Freiheit und Rechtsstaat einzutreten: „Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“
https://netzwerkkrista.de/2021/03/11/den...lte-gegruendet/
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Obdachlose & Flüchtlinge als Versuchskaninchen & Laborratten?
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"Wann rechnen Sie mit den ersten Klageergebnissen aus den USA?" - 1:16:25
"Wie hoch schätzen Sie persönlich die Chancen ein, dass Leute wie Drosten, Merkel, Söder & Co. angeklagt werden, im schlimmsten Fall sogar mit Haftstrafen belegt werden?" - 1:19:55
"2021 - Thema Lockdown und weitere Maßnahmen: Was glauben Sie, welche Schritte noch in diesem Jahr kommen werden?" - 1:25:15
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8. März 2021
Füllmich: "So Drosten, jetzt bist du dran!" | Neues Interview mit Dr. Reiner Füllmich
Dr. Reiner Füllmich durchleuchtet in diesem aktuellen neuen Interview viele Fragen, die vielen Menschen unter den Nägeln brennen: Wer sind die Strippenzieher hinter der Corona Pandemie? Wer profitiert am meisten von dem Lockdown? Ist ein Corona Bußgeld legal? Sind die RKI Zahlen gefaked? Werden Merkel, Söder, Spahn und Lauterbach auch verklagt? Müssen Kinder in den Schulen Masken tragen? Ebenfalls spricht Herr Füllmich über die Erfolgsaussichten zur Sammelklage gegen den Virologen Drosten und seinen PCR-Test. Darüber hinaus werden die „finanziellen Interessen“ unserer Politik, wie z.B. bei Gesundheitsminister / Bankkaufmann Jens Spahn, Angela Merkel, Markus Söder, Epidemiologe Karl Lauterbach, oder der Chef des RKI, Tierarzt Lothar W. Wieler unter die Lupe genommen. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das deutsche Staatsfernsehen, wie z.B. die ARD, das ZDF, Hessischer Rundfunk, Faktenchecker & Co.?
https://www.nachrichtenspiegel.de/2021/0...iner-fuellmich/
"Wir sind übrigens das Volk!" (1:25:40) - Das vollständige Interview auch hier:
https://odysee.com/@menthur:1/interviews...KYq2mUrtmDHa4yp
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28. März 2021
Dr. Reiner Fuellmich - Der Weg der Regierung ist menschenverachtend
Themen:
01:24
Sammelklage gegen den PCR-Test
09:20
Erzielt die Sammelklage Ergebnisse?
11:39
Warum Gründung des Ausschusses?
14:00
Rechtslage zu Anti-Corona-Maßnahmen
20:00
Wie gegen den „Impfzwang“ vorgehen?
21:23
Zustimmung für medizinischen Eingriff
22:06
Dauer der Langzeitstudien für Impfstoffe
24:33
Verbot der Obduktion
27:40
Grundrechte vs. Pandemiegesetz
28:36
Ist die Verwirrungstaktik Absicht?
30:30
Mittelstand am meisten betroffen
...
https://www.nachrichtenspiegel.de/2021/0...chenverachtend/
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27.03.2021
Eltern protestieren gegen Maskenpflicht
An mehreren Grundschulen im Landkreis Göppingen kocht die Debatte über Maskenpflicht für die Kinder hoch. Viele Eltern schicken offenbar ihre Kinder nicht mehr zum Unterricht - und es gibt Online-Petition gegen das Tragen von Masken in Grundschulen.
Göppingen - Die emotionale Diskussion an Schulen ist momentan sehr bewegt“ sagt Elke Weccard, die stellvertretende Amtsleiterin des Staatlichen Schulamts Göppingen. Viele Eltern sehen die Maskenpflicht für Grundschüler als eine Zumutung für ihre Kinder an. So auch Nadja Grimm, Mitglied des Elternbeirats der Stauferschule Wäschenbeuren. Sie hat große Bedenken, ihr Kind mit Maske in die Schule zu schicken. "Viele Kinder haben noch nicht so viel Selbstvertrauen, um sich bemerkbar zu machen, wenn es ihnen unter der Maske nicht gut geht", sagt Grimm.
...
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...ml?reduced=true
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28. März 2021
Maskenpflicht für alle Schüler: Ein Rechtsanwalt macht mobil
Brandbrief an Schulleiter in Hessen
Der Masken-Wahnsinn geht in die nächste Runde. Nun müssen selbst Grundschüler während des Unterrichts Masken tragen. Was bereits aus epidemiologischer Sicht höchst fragwürdig ist, scheint juristisch eindeutig: Bei diesem neuralgischen Thema wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Gelten für das Tragen von Masken im Arbeitsschutz strengste Regeln, spielen sie im Zusammenhang mit Corona keine Rolle.
Besonders heikel: Schulleiter und Lehrer wissen nur in den wenigsten Fällen, dass sie für die Sicherheit der Schüler verantwortlich sind – zumindest solange sich die Schüler auf dem Schulgelände aufhalten.
Grund genug für den Hanauer Rechtsanwalt Holger Fischer aktiv zu werden, zumal es seinen Informationen zufolge „in den vergangenen Monaten nicht ein einziges Kultusministerium für notwendig erachtet hat, den Schulleitern klar definierte Regeln im Umgang mit den Masken vorzulegen.“
Morgen erhalten nun die rund 1000 hessischen Rektoren einen 15 Seiten umfassenden Brief, der auch den Schulelternbeiräten und den Personalräten der Bildungseinrichtungen zugestellt wird, in dem Fischer neben den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung auch haftungs- und strafrechtliche Fragen beleuchtet.
Schulleiter haften – auch wenn sie nichts tun
Der Tenor: Die Vorschriften und Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten auch in Schulen. Danach ist ein Arbeitgeber – hier also der Schulträger (meist der Landkreis), stellvertretend für ihn dann jedoch der Schulleiter – in jedem Bereich, in dem Schutzausrüstung getragen wird, verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Er muss den Arbeitnehmern – hier also den Schülern und Lehrern – eine Untersuchung anbieten, ob sie überhaupt eine Maske tragen können – und falls ja, welches Produkt genau, wie lange und unter welchen Umständen.
Was wahrscheinlich nur wenige Schulleiter wissen, bringt Fischer so auf den Punkt: „Ein Schulleiter, der diese Gefahrenanalyse vorsätzlich unterlässt, steht immer im Risiko, dass die Unfallkasse mögliche Behandlungskosten eines Schülers auf den Sachkostenträger abwälzt und dieser dann den Schulleiter in Regress nimmt.“
Hinzu kommt: Schulleiter und Lehrkräfte haften auch durch bloßes Unterlassen, nicht nur durch aktives Tun. Fordern sie, ohne dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, Schüler zum Tragen einer Maske auf und kommt es zu einer Schädigung, erfüllen sie unter Umständen Straftatbestände mindestens des § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Körperverletzung, möglicherweise des § 224 Abs. 1 StGB wegen gefährlicher Körperverletzung und des § 226 Abs. 1 StGB wegen schwerer Körperverletzung.
Das Arbeitsschutzrecht, das Jugendarbeitsschutzgesetz, aber auch die Vorgaben und Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung waren bislang in Stein gemeißelte Vorgaben, die klar besagen: Kinder und Jugendliche genießen einen besonders strengen Schutz vor den Belastungen, die das Tragen einer Maske mit sich bringt.
Kinder dürften nach geltendem Recht keine Masken tragen
Im offensichtlichen Widerspruch zu diesen Vorschriften, so Fischer in seinem Schreiben, erließen die Länder im Zuge der Coronakrise Verordnungen, die auf die Aspekte der Gesunderhaltung der jungen Menschen durch die Masken keine Rücksicht nehmen. Dabei lässt das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht zu, dass Kinder Masken tragen.
Mit gutem Grund: Immer wieder berichten Eltern, dass ihre Kinder mittags völlig erschöpft und mit Kopfschmerzen aus der Schule kommen, völlig antriebslos und nicht mehr konzentriert. „Die jungen Menschen sind förmlich erstarrt, bewegen sich kaum noch, lachen sehr selten und versuchen nur noch, Regeln einzuhalten – bei ständiger Furcht vor Bestrafung“, schildert ein Lehrer aus Hessen, der aus Sorge vor Konsequenzen nicht genannt werden will.
Derweil prognostiziert Jurist Fischer als Folge der Einschüchterungen durch die ewige AHA-Kontrolle und die Verhinderung des freien Atmens unter der Maske schwerwiegende bleibende physische und psychische Schäden bei allen Kindern.
...
Um die Gefahren von den Kindern abzuwehren, reicht es aber nicht, dass ein Jurist die Schulleitungen informiert. Es ist an den Eltern, für die Rechte und die Interessen ihrer Kinder einzustehen und die Schulleiter aufzufordern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
https://reitschuster.de/post/maskenpflic...lt-macht-mobil/
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24. März 2021
Schulleiter unter Druck – RA Holger Fischer startet Aktion zur Sicherheit an den Schulen KPTV #39
Masken an Schulen sind keine Lappalie. Für das Tragen von Masken gelten in der Arbeitssicherheit bereits strengste Regeln. Rechtsanwalt Holger Fischer macht klar, dass Schulleiter hier persönlich haften. ...
https://klagepaten.eu/2021/03/24/%F0%9F%...chulen-kptv-39/
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27. März 2021
Lehrer remonstrieren – RA Dr. Knoche redet Klartext – Remonstration ist Pflicht! KPTV#40
Schulleiter und Lehrer werden zunehmend für das Durchsetzen der Maßnahmen an den Schulen in die Haftung genommen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer, die ihre Schüler schützen wollen, auf ihre Pflicht zur Remonstration hingewiesen werden. ...
https://klagepaten.eu/2021/03/27/%F0%9F%...pflicht-kptv40/
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"Ich habe mich ja entschlossen, dieses Interview zu geben, weil die Leute eben erfahren sollen, dass die Gesundheitsämter nicht überlastet sind, nie überlastet waren, obwohl wir mit vorsintflutlichen Methoden arbeiten. Trotzdem waren wir nie überlastet, ganz egal, wie hoch der Inzidenzwert war. Wir waren nie überlastet.
Deswegen mache ich das Interview, auch weil mich das ärgert, wenn ich die wirtschaftlichen Auswirkungen sehe, was hier zerstört wird, ein ganzes Land wird hier an die Wand gefahren und das möchte ich nicht mitmachen und ich möchte mich dem entgegenstellen und das, wenn es möglich sein sollte auch irgendwann mal, ohne mein Gesicht zu verbergen. Und ich würde gerne auch rechtlich gegen diese Politiker vorgehen, weil sie meiner Meinung nach dafür belangt werden müssen."
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7. April 2021
Mitarbeiterin aus Gesundheitsamt: Es gab nie eine Überlastung
Der YouTube-Kanal Schattenkabinett hat am 4. April 2021 ein Interview mit einer Mitarbeiterin aus einem Gesundheitsamt veröffentlich, das bemerkenswerte Einblicke in das Virus-Geschehen gewährt. Die Frau Fischer genannte Whistleblowerin hat sich in Kooperation mit der Organisation Mutigmacher.org zu ihrer Aussage entschlossen.
Nach Darstellung von Frau Fischer kann von Überlastung in den Gesundheitsämtern keine Rede sein. Bis etwa November hätten sie etwas mehr zu tun, weil die Gesundheitsämter selber getestet hatten. 20-30 Anschreiben und 15-20 Telefongespräche mit Bürgern habe es damals am Tag gegeben. Mit dem vielen Testen habe man den Lockdown begründen wollen. Durch die vielen Tests seien die positiven Ergebnisse gestiegen. Nach dem Lockdown hätten die Ämter und Landkreise nicht mehr selber getestet, ab diesem Moment hätten sie in Ämtern nur noch rumgesessen.
In Bezug auf Quarantäne-Verfügungen weisst Frau Fischer darauf hin, dass Betroffene sich unbedingt den CT-Wert ihres Testergebnisses nennen lassen sollten, der die Infektionslast angebe. Bei den Tests, die sie gesehen habe, sei in 80 Prozent der Ergebnisse kein CT-Wert angegeben gewesen, so Frau Fischer. Sie erwähnt eine Studie vom WDR, bei dem in 73 Prozent der Ergebnisse kein CT-Wert angegeben seien. Bei CT-Werten oberhalb von 30 rät die Gesundheitsamtsmitarbeiterin dazu, anwaltlichen Rat zu suchen, bevor man eine Quarantäne einfach so akzeptiere.
Frau Fischer berichtet, dass sie zu Beginn des Virusgeschehens erwartet habe, mit mindestens 100-200 Bürgern pro Tag am Telefon zu sprechen, 1-2 Überstunden am Tag zu machen und auch an den Wochenenden arbeiten zu müssen. Aktuell habe sie als Vollzeitbeschäftigte nur eine Stunde am Tag wirklich zu tun.
Nach Mitteilung von Frau Fischer würden bei den Positiv-Meldungen Symptome grundsätzlich miterfaßt. Selbst in der Winterzeit seien nach ihren Beobachtungen 60 Prozent der Positiv-Getesteten völlig symptomfrei gewesen, der Rest hätte nur grippeähnliche Symptome aufgewiesen. ...
Frau Fischer äußert die Vermutung, dass es auf den Ämtern zu Doppelerfassungen von Testergebnissen kommt, weil die Ergebnisse per Excel erfaßt würden, so dass eine Unterscheidung von mehreren Tests praktisch nicht möglich seien.
Hinsichtlich der Ergebnisse aus dem letzten Jahr geht Frau Fischer davon aus, dass die Zahlen ganz falsch waren, weil mit Word, mit Excel gearbeitet wurde, zudem Ergebnisse noch gefaxt würden. Auf dieser ungenauen, händischen Basis sei eine seriöse Aufarbeitung der Meldungen nicht möglich.
Frau Fischer berichtet, dass ihr Gesundheitsamt seit Beginn der Impfungen keine Informationen mehr aus den Altersheimen und aus den Krankenhäusern erhalte. Die vielen Infektionen in den Heimen, von denen man ja höre, gingen nicht mehr über ihren Tisch. Auf Nachfragen bei Vorgesetzten, warum das so sei, habe sie angabegemäß keine Rückmeldung bekommen. Auch eigene Recherchen hätten nichts gebracht. Aus den Zeitungen entnehme sie jedoch, dass es in den Heimen zu erheblichem Sterbegeschehen komme.
Frau Fischer hat keine Kenntnis davon, ob generell Impftote erfaßt werden oder erfaßt werden sollen. Sie habe aber Kontakte zu Heimen, wo es heisse, dass die Todesfälle nach der Impfung rapide gestiegen seien.
Abschliessend erklärt Frau Fischer: “Ich habe mich ja entschlossen, dieses Interview zu geben, weil die Leute eben erfahren sollen, dass die Gesundheitsämter nicht überlastet sind, nie überlastet waren, obwohl wir mit vorsintflutlichen Methoden arbeiten. Trotzdem waren wir nie überlastet, ganz egal, wie hoch der Inzidenzwert war. Wir waren nie überlastet. Deswegen mache ich das Interview, auch weil mich das ärgert, wenn ich die wirtschaftlichen Auswirkungen sehe, was hier zerstört wird, ein ganzes Land wird hier an die Wand gefahren und das möchte ich nicht mitmachen und ich möchte mich dem entgegenstellen und das, wenn es möglich sein sollte auch irgendwann mal, ohne mein Gesicht zu verbergen. Und ich würde gerne auch rechtlich gegen diese Politiker vorgehen, weil sie meiner Meinung nach dafür belangt werden müssen.”
https://2020news.de/mitarbeiterin-aus-ge...e-ueberlastung/
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12. April 2021
Gericht in Weimar verbietet Schulen Maskenzwang und Testpflicht
...
Corona-Maßnahmen: "Erhebliche Schädigung des Kindeswohls"
Es ist noch fraglich, inwieweit der Richterspruch aus Weimar tatsächlich reale Anwendung finden wird, die politisch-mediale Diffamierung hat bereits eingesetzt. Das Urteil aus Weimar kann aber – zusätzlich zu den Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb in den betroffenen Schulen und unabhängig von Entwicklungen in höheren Instanzen etc. – bereits jetzt jenen Eltern helfen, die schon die Hoffnung verloren hatten, dass am skandalösen Umgang mit ihren Kindern überhaupt noch irgendjemand außerhalb der Alternativmedien Anstoß nimmt. Es kann dadurch auch helfen, die eigene Überzeugung gegen die überwältigende Corona-Meinungsmache zu verteidigen: gegenüber Anderen, aber auch gegenüber den eigenen Zweifeln.
Der Richterspruch aus Weimar (hier im Wortlaut) lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:
...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509
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10. April 2021
Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
... Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen.
... Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du am Ende zum Download.
... Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Der Richter führt aus: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…“
Der Richter stellt fest: „Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Maßnahmen beruhen, können sich die Schulleitungen, Lehrkräfte und andere nach der Überzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Grund: Sie verstoßen gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 20, 28 Grundgesetz).
„Nach diesem auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, denn mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV- 2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.”, so der Richter.
Er stellt klar: „Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”
1. Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte
... Zusammenfassend stellt das Gericht fest: „Es gibt keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Diese Aussage trifft auf Menschen aller Altersgruppen zu, also auch auf Kinder und Jugendliche sowie auf asymptomatische, präsymptomatische und symptomatische Personen.
Im Gegenteil besteht eher die Möglichkeit, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand-Gesichtskontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder Mit-Menschen damit in Kontakt zu bringen. Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken (oder anderen Maßnahmen) gesenkt werden könnte. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko senken kann. Dies gilt für Menschen aller Altersgruppen, also auch für Kinder und Jugendliche.”
Auch nach den umfangreichen Feststellungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner gibt es „bisher keine hochwertige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch das Tragen von Gesichtsmasken das Infektionsrisiko nennenswert gesenkt werden kann. Die Empfehlungen des RKI und der S3-Leitlinie der Fachgesellschaften beruhen nach den Feststellungen des Gutachters auf Beobachtungsstudien, Laboruntersuchungen zum Filtereffekt und Modellierungsstudien, welche nur niedrige und sehr niedrige Evidenz liefern, weil aus solchen Studien aufgrund der zugrundeliegenden Methodik keine wirklich validen Schlüsse auf den Effekt von Masken im Alltag und an Schulen gezogen werden können. Zudem sind die Ergebnisse der einzelnen Studien heterogen und neuere Beobachtungsstudien liefern ebenfalls widersprechende Befunde.”
Der Richter stellt fest: „Hinzu kommt, dass das erreichbare Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch das Maskentragen an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Dementsprechend ist die absolute Risikoreduktion so gering, dass eine Pandemie damit nicht in relevanter Weise bekämpft werden kann… Die aktuell angeblich steigenden Infektionszahlen bei Kindern gehen nach den Ausführungen des Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit in Wirklichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl bei den Kindern in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Da das Ansteckungsrisiko an Schulen an sich sehr klein ist, ist selbst bei einer möglichen Erhöhung der Ansteckungsrate bei der neuen Virusvariante B.1.1.7 in der in Studien vermuteten Größenordnung nicht damit zu rechnen, dass sich an Schulen die Virusausbreitung nennenswert erhöht. Diesem geringen Nutzen stehen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen in Bezug auf das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern entgegen, unter denen zahlreiche Kinder leiden müssten, um eine einzige Ansteckung zu verhindern. Diese legt der Gutachter unter anderem anhand des in der Fachzeitschrift Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlichten Nebenwirkungsregisters eingehend dar.”
2. Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens
Zum PCR-Test schreibt das Gericht: „Bereits die Gutachterin Prof. Dr. med. Kappstein weist in ihrem Gutachten darauf hin, dass mit dem verwendeten PCR-Test lediglich genetisches Material nachgewiesen werden kann, nicht aber, ob die RNA aus infektionstüchtigen und somit replifikationsfähigen (= vermehrungsfähigen) Viren stammt.
Auch die Gutachterin Prof. Dr. rer. biol. hum. Kämmerer bestätigt in ihrem molekularbiologischen Sachverständigengutachten, dass ein PCR-Test – auch wenn er korrekt durchgeführt wird – keinerlei Aussage dazu treffen kann, ob eine Person mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht.
Denn der Test kann nicht unterscheiden zwischen „toter“ Materie*, z.B. einem völlig harmlosen Genomfragment als Überbleibsel des Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung oder eine Grippe (solche Genom-Fragmente finden sich noch viele Monate, nachdem das Immunsystem das Problem „erledigt“ hat) und „lebender“ Materie, d.h. einem „frischen“, reproduktionsfähigen Virus.
So wird die PCR beispielsweise auch in der Forensik eingesetzt, um aus Haarresten oder anderen Spurenmaterialien mittels PCR vorhandene Rest-DNA so zu vervielfältigen, dass die genetische Herkunft des/der Täter erkennbar ist („Genetischer Fingerabdruck“).
Selbst wenn also bei der Durchführung der PCR inclusive aller vorbereitenden Schritte (PCR-Design und Etablierung, Probenentnahme, Aufbereitung und PCR-Durchführung) alles „richtig“ gemacht wird, und der Test positiv ist, d.h.: eine Genom-Sequenz erkennt, welche ggf. auch in einem oder sogar dem konkreten „Corona“-Virus (SARS-CoV-2) existiert, bedeutet dies unter keinen Umständen, dass die Person, welche positiv getestet wurde, mit einem replizierenden SARS-CoV-2 infiziert und folglich für andere Personen ansteckend = gefährlich ist.
Vielmehr müssen für die Feststellung einer aktiven Infektion mit SARS-CoV-2 weitere, und zwar konkret diagnostische Methoden wie die Isolation von vermehrungsfähigen Viren eingesetzt werden.
Unabhängig von der prinzipiellen Unmöglichkeit, mit dem PCR-Test eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen, hängen darüber hinaus die Ergebnisse eines PCR-Tests nach den Ausführungen der Gutachterin Prof. Dr. Kämmerer von einer Reihe von Parametern ab, die zum einen erhebliche Unsicherheiten bedingen und zum anderen gezielt so manipuliert werden können, dass viele oder wenige (scheinbar) positive Ergebnisse erzielt werden.
Von diesen Fehlerquellen sollen zwei markante herausgegriffen werden.
Dazu gehört zum einen die Zahl der zu testenden Zielgene. Diese wurde nach den Vorgaben der WHO von ursprünglich drei sukzessive auf eins reduziert.
Die Gutachterin rechnet vor, dass durch die Verwendung nur noch eines zu testenden Zielgens bei einer Mischpopulation von 100.000 Tests mit keiner einzigen tatsächlich infizierten Person aufgrund einer bei einem Instand-Ringversuch festgestellten mittleren Fehlerrate sich ein Ergebnis von 2.690 falsch positiv Getesteten ergibt. Bei Verwendung von 3 Zielgenen wären es lediglich 10 falsch positiv Getestete.
Würden die 100.000 durchgeführten Tests repräsentativ bei 100.000 Bürgern einer Stadt/eines Landkreises innerhalb von 7 Tagen durchgeführt sein, so ergibt sich alleine aus dieser Reduzierung der verwendeten Zielgene hinsichtlich der „Tagesinzidenz“ ein Unterschied von 10 Falsch-Positiven gegenüber 2690 Falsch-Positiven und davon abhängig die Schwere der ergriffenen Freiheitsbeschränkungen der Bürger.
Wäre konsequent die korrekte „Targetanzahl“ von drei bzw. sogar besser (wie z.B. in Thailand) bis zu 6 Genen für die PCR-Analyse verwendet worden, hätte sich die Rate der positiven Tests und damit die „7-Tagesinzidenz“ fast komplett auf null reduziert.
Zum anderen gehört zu den Fehlerquellen der sog. ct-Wert, also die Zahl der Amplifikations- /Verdopplungsschritte, bis zu der der Test noch als „positiv“ gewertet wird.
Die Gutachterin weist darauf hin, dass nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung alle „positiv“-Resultate, die erst ab einem Zyklus von 35 erkannt werden, keinerlei wissenschaftliche (d.h.: keine evidenzbasierte) Grundlage haben. Im Bereich ct-Wert 26-35 kann der Test nur als positiv gewertet werden, wenn mit Virusanzucht abgeglichen. Der mit Hilfe der WHO weltweit propagierte RT-qPCR Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 hingegen war (und ihm folgend auch alle anderen auf ihm als Blaupause basierenden Tests) auf 45 Zyklen eingestellt, ohne einen CT-Wert für „positiv“ zu definieren.
Dazu kommt noch, dass bei der Anwendung des RT-q-PCR-Tests die WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 zu beachten ist (Nr. 12 der rechtlichen Hinweise des Gerichts). Danach muss, soweit das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen sowie Differentialdiagnostik betrieben werden; nur dann kann nach diesen Vorgaben ein positiver Test gezählt werden. https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information- notice-for-ivd-users-2020-05.
Auch die zum Massentest eingesetzten Antigen-Schnelltests können nach den Darlegungen im Gutachten keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten, da hiermit nur Protein- Bestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können.
Um eine Abschätzung der Infektiosität der getesteten Personen zu erlauben, müsste der jeweilig durchgeführte positive Test (ähnlich wie der RT-qPCR) individuell mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe abgeglichen werden, was unter den extrem variablen und nicht überprüfbaren Testbedingungen unmöglich ist.
Schließlich weist die Gutachterin darauf hin, dass die geringe Spezifität der Tests eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen bedingt, welche unnötige personelle (Quarantäne) und gesellschaftliche (z.B. Schulen geschlossen, „Ausbruchsmeldungen“) Folgen nach sich ziehen, bis sie sich als Fehlalarm entpuppen. Die Fehlerwirkung, also eine hohe Zahl von Falsch-Positiven, ist gerade bei Tests an Symptomlosen besonders stark.
Festzuhalten bleibt, dass der verwendete PCR-Test ebenso wie die Antigen-Schnelltests, wie gutachterlich nachgewiesen, prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 geeignet sind. Dazu kommen die beschriebenen und andere im Gutachten aufgeführte Fehlerquellen mit gravierenden Auswirkungen, so dass eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens mit SARS-CoV-2 in Thüringen (und bundesweit) nicht ansatzweise vorhanden ist.
Ohnehin wird der Begriff der „Inzidenz“ vom Landesverordnungsgeber fehlgebraucht. Denn „Inzidenz“ meint eigentlich das Auftreten von Neuerkrankungen in einer (immer wieder getesteten und ggfls. ärztlich untersuchten) definierten Personengruppe in einem definierten Zeitraum, vgl. Nr. 11 der rechtlichen Hinweise des Gerichts. Tatsächlich aber werden undefinierte Personengruppen in undefinierten Zeiträumen getestet, so dass es sich beidem, was als „Inzidenz“ ausgegeben wird, lediglich um schlichte Melderaten handelt.
...
5. Ergebnis
Der Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: „Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner: 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
https://corona-blog.net/2021/04/10/geric...-fuer-schueler/
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12. April 2021
Kinderärzte gegen Pläne für automatische Schulschließungen
Kinderärzte, Psychologen und Virologen protestieren gegen Pläne der Bundesregierung für automatische Schul- und Kitaschließungen. „Infektionsschutz zu Lasten der Kinder muss ein Ende haben“, schreiben sie.
In einem offenen Brief haben sich Kinderärzte und Psychologen, Therapeuten und Virologen aus ganz Deutschland an Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten gewandt, um gegen Pläne für automatische Schul- und Kitaschließungen zu protestieren. Nach dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz, das im Schnellverfahren in der nächsten oder übernächsten Woche verabschiedet werden soll, würden in Zukunft Schulen und Kitas automatisch geschlossen, wenn bestimmte Inzidenzwerte für eine bestimmte Dauer überschritten werden.
„Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Art von automatischen Einschränkungen des Regelbetriebs in Schulen und KiTas in Abhängigkeit von Melde-Inzidenzen im Infektionsschutzgesetz“, heißt es in dem Brief der „Initiative Familien“, welcher der F.A.Z. vorliegt. Die Schließung von Kindertagesstätten beispielsweise in Berlin sowie jüngste Schulschließungen in Nordrhein-Westfalen sieht die Initiative „mehr als kritisch“ und zweifelt die „Notwendigkeit und Wirksamkeit“ der Maßnahmen an.
...
https://www.faz.net/aktuell/politik/inla...n-17287817.html
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11. April 2021
RA Beate Bahner: Appell an die Bevölkerung Deutschlands – "Staatsstreich" – "Komplette Beseitigung aller Rechte"
[Video] Hier bei Bitchute.
Demokratie und Grundrechte in Lebensgefahr: Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner (Fachanwältin für Medizinrecht und Mitglied der Anwälte für Aufklärung) wendet sich angesichts der neue Hygiene-Gesetzpläne von Angela Merkel mit einem dringen Aufruf per Video an die deutsche Bevölkerung.
"Staatsstreich" – "Komplette Beseitigung aller Rechte"…
Die FAZ sagt dazu wörtlich, es sei "kein Putschgesetz, sondern ein pragmatisches Instrument".
http://blauerbote.com/2021/04/12/ra-beat...g-deutschlands/
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11.04.2021
Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown
Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Berlin - Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.
Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.
Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen
Einen Brücken-Lockdown würde er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“.
Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich:Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt.
...
https://www.berliner-zeitung.de/news/ric...kdown-li.151817
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12. April 2021
Der RTL WEST Kommentar zum Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden und bundesweit einheitlich gelten. Die Länder könnten dann nicht mehr frei entscheiden, wie sie die beschlossenen Maßnahmen umsetzen. Es drohen beispielsweise Ausgangsperren für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100.
Dazu ein Kommentar von RTL WEST Chef Jörg Zajonc.
https://www.youtube.com/watch?v=RUruk6kGDq8
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12. April 2021
KRiSta - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)
Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.
Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.
Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.
Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:
„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“
Nach seiner Ansicht
„…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.
Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.
Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen.
Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.
Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.
Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde.
In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.
Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:
„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“
Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!
https://netzwerkkrista.de/2021/04/12/ein...schutzgesetzes/
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������������ZUM UNTERSCHREIBEN & VERBREITEN (IN VIELEN SPRACHEN) ������������������������������������
Petition: VERHINDERT DEN CORONA-IMPFPASS!!!
https://www.openpetition.eu/petition/onl...uage=de_DE.utf8
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https://www.kla.tv/2021-04-15/18518&autoplay=true
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Impfen, Impfen unter anderm ... - Plädoyer von Dr. Valentin Wember
15.04.2021 | www.kla.tv/18518
Texteinblendung:
[Der folgende Vortrag ist Noam Chomsky und Edward Snowden in Dankbarkeit gewidmet.]
Dr. Valentin Wember:
Sehr verehrte Anwesende,
warum setzte man in der Covid19-Krise von Anfang an auf Impfstoffe und nicht, was ja auch möglich wäre, auf die Entwicklung von Heilmitteln?
Einige Firmen haben erklärt, dass sie nahe daran waren, ein wirksames Heilmittel auf den Markt bringen zu können, ein Heilmittel, das die schweren Verläufe von Covid19 abmildert.
Dazu ein Ausschnitt eines Berichts des Mitteldeutschen Rundfunks:
MDR:
Während der Impfstoffhersteller Biontec fast eine halbe Milliarde bekam, sind Unternehmen, die an einem Medikament forschen, wie die Firma BIOTEST, hier im hessischen Dreieich, komplett leer ausgegangen. Damit die Produktion des Medikaments parallel dazu anlaufen kann, beantragte das Unternehmen eine Förderung von 12 Millionen Euro. Doch seit Mai hagelte es Absagen, auch vom Bundesforschungsministerium. Man wolle sich gegenwärtig auf die Förderung von Impfstoffen konzentrieren.
Dr. Valentin Wember:
Auch die ARD hat in einem Extrabeitrag darüber berichtet.
ARD EXTRA:
Frank Zorno kommt zur Nachuntersuchung bei Lungenexperte Florian Kurth. Drei Monate ist es her, dass er hier an der Berliner Charité mit Covid-19-Symtomen behandelt wurde. Damals befürchten die Ärzte, dass sich sein Zustand dramatisch verschlechtern könnte. Sie schlagen ihm vor, im Rahmen einer laufenden Studie ein Medikament zu testen, das genau das verhindern soll. Das Präparat Cenicriviroc wird eigentlich in der Leberforschung eingesetzt. Florian Kurth und sein Forscherkollege Frank Tacke gehen davon aus, dass es einen schweren Verlauf von Covid-19 verhindern könnte. Mit dem Medikament, so die Hoffnung der Forscher, könnten also überlastete Intensivstationen verhindert werden. Die Forscher wissen, die Zeit drängt. Wenn es nach ihnen ginge, wären sie mit ihrer Studie schon viel weiter, denn bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie hatten sie konkrete Ansätze, die nahe legten, dieses Medikament könnte einiges ändern. Im Mai bewerben sie sich für Gelder beim Bundesforschungsministerium, aber: Prof. Dr. Frank Tacke: „Leider haben wir da die Förderung nicht erhalten, und wir beide verstehen es, ehrlich gesagt, bis heute nicht, warum? Wir haben dafür auch keine inhaltlichen Begründungen.“ Die Forscher sind enttäuscht, aber sie lassen nicht locker. Am Ende hält die Charité das Projekt für so vielversprechend, dass sie es komplett aus eigenen Mitteln finanziert. Erst im September geht es los, Monate später, wertvolle Zeit, die verstrichen ist. Prof. Dr. Frank Tacke: „Wir hätten uns gewünscht, dass in der ersten Ausschreibung, die zu Beginn der ersten Welle gekommen ist, tatsächlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Ich glaube, dann wären wir jetzt einen Riesenschritt weiter, was die klinische Entwicklung von wirksamen Therapien angeht.“ Stattdessen habe sich die Politik zu einseitig auf die Impfstoffforschung konzentriert. Andere mögliche Wege aus der Pandemie vernachlässigt. Die Forscher fühlen sich ausgebremst. Ohne öffentliche Förderung werden sie wahrscheinlich erst in eineinhalb Jahren Ergebnisse haben. Dabei könnte das Medikament vielleicht schon jetzt dabei helfen, dass weniger Menschen schwer erkranken.
Dr. Valentin Wember:
Ein nicht unwichtiger Sachverhalt wird in den beiden eingangs zitierten TV-Sendungen nicht angeführt. Die frühe Festlegung auf mRNA-Impfstoffe und DNA-Impfstoffe, zur Bekämpfung der Pandemie, ist auf Dauer gesehen wirtschaftlich außerordentlich lukrativ für die Impfstoffproduzenten. Laut WHO, laut Weltgesundheitsorganisation erkrankt nur ein winziger Bruchteil der Bevölkerung ernsthaft an Covid-19. Laut World Economic Forum-Chef Klaus Schwab ist die Covid-19-Pandemie, die am wenigsten tödliche Pandemie der letzten 2.000 Jahre. Aber für die relativ gesehen wenigen Erkrankten ein Heilmittel zu entwickeln, um ihnen zu helfen, ist nicht annähernd so gewinnbringend, wie allein in Deutschland an 80.000.000 Menschen jedes Jahr mindestens zweimal eine Impfdosis zu verabreichen.
Texteinblendung:
[Angaben des RKI für DE: 96,1 Prozent haben sich seit 3/2020 nicht infiziert. 3.9 Prozent (2.414.687) wurden PCR-positiv getestet. Davon 10% wurden hospitalisiert: 241.469. Das sind 0,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Impfdosen an 99 Prozent verkaufen vs. Heilmittel an 1 Prozent verkaufen.]
Dr. Valentin Wember:
Garantierte 80.000.000 Abnehmer mehrmals im Jahr, und das auf viele Jahre hin, das ist eine Goldgrube für die Impffirmen. Denn Viren haben eine für diese Industrie nützliche Angewohnheit: sie mutieren - insbesondere dann, wenn man ihnen zu Leibe rückt. Jedes Jahr wird es neue Mutationen geben, also auch jedes Jahr neue Impfstoffe, so wie jedes Jahr der Grippeimpfstoff angepasst werden muss. Heißt das für die Zukunft, dass jetzt bei jeder neuen Coronamutation ein Lockdown erfolgt, bis ein Impfstoff vorliegt? Hier hat es die Verzweiflung ungezählter Bürger inzwischen in die Leitmedien geschafft.........
Wenn man sich den Beitrag anhört, wird man erkennen, dass in dem Vortrag nicht nur einige interessante Fakten beleuchtet werden, sondern auch eine echte Alternative zur manipulationsfreien Demokratie vorgestellt wird. Lohnenswert....
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