Zitat von Tobias Martin Schneider im Beitrag #15
Zu Beitrag 14 SIEHE AUCH BEITRAG 13
Als vertrauensbildende Maßnahme findet das Ganze dann natürlich unter notarieller Aufsicht und im Beisein internationaler Impf-Beobachter statt. Zur Haftung im Falle eines Falles äußerte sich die Kanzlerin kürzlich selbst.
Zitat
16. Februar 2021
... Nebenwirkungen sind demnach bekannt und sie gelten auch für sämtliche zur Verfügung stehenden Covid-19-Impfstoffe. Es gibt keine von Nebenwirkungen freie Impfung. Aber macht es das einfacher? Ein im direkten Zusammenhang mit Impfungen stehender kurzer Erkrankungszustand ist das eine, aber wie sieht es mit von Impfkritikern befürchteten Langzeitfolgen aus?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist sich formal durchaus der Problematik bewusst und bietet einen in der Dramatik ansteigenden Dreiklang zur Sicherheit von Impfungen an: „Impfreaktion“, „Impfkomplikation“ und „Impfschaden“. Die Reaktion klingt, so das RKI, nach wenigen Tagen „vollständig ab“. Die Komplikation gäbe es zwar, aber „sehr selten.“ Eine solche Komplikation ist laut RKI gegenüber dem Paul-Ehrlich-Institut meldepflichtig, wird also statistisch erfasst. Um zuletzt zum Schaden zu kommen, hier verweist das RKI auf das Bundesversorgungsgesetz, das besagen würde: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung ...“
Hierzu ist ein Ausschnitt eines Interviews des ZDF mit der Bundeskanzlerin interessant, die in etwa darauf hinwies, dass die Zulassungen in anderen Ländern deshalb so schnell gingen, weil die Regierungen dort die Haftung übernommen hätte, wozu die EU bzw. die deutsche Regierung nicht bereit gewesen sei. Die Verantwortung bleibt also in Deutschland beim Hersteller? Oder ist schon die Impfempfehlung der Regierung hier bereits eine Art Haftungsübernahme, die zum Versorgungsausgleich führt? Selbst ein Impfzwang wurde ja zeitweilig ernsthaft diskutiert.
Der Bayrische Rundfunk hat sich gerade des Themas angenommen und verortet die Haftung nach § 60 des Seuchenschutzgesetzes bei der Bundesregierung, allerdings auch beim anbietenden Unternehmen selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen seien sogar die behandelnden Ärzte und das beteiligte Klinikpersonal haftbar, sowohl was eine fehlende Abfrage von Vorerkrankungen angeht, als auch bezogen auf eine unsachgemäße Verabreichung.
Bleiben wir bei der Bundeskanzlerin, die erzählte im Interview mit dem ZDF in etwa, sie sei so „fasziniert“ gewesen davon, dass so rasch ein Impfstoff entwickelt worden sei, dass sie darüber die Sicherstellung der Beschaffung verschlampt hätte, nein, der zweite Teil stimmt so nicht im Wortlaut, aber es klang auf diese Weise entschuldigend. Und angesichts der vom Bayrischen Rundfunk recherchierten Übernahme von Haftungen unter bestimmten Voraussetzungen, scheint die Erklärung der Kanzlerin für die Impfstoffbeschaffungsengpässe auf dünnem Eis zu stehen.
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