Hetzt CDU-Chefin gegen jüdische Rabbiner wegen Handgeben?
Es gehört zu den Gepflogenheiten eines vernünftigen Umgangs, dass man jemanden erst selbst die Chance gibt, sich für missverständliche Äußerungen zu rechtfertigen, bevor man in die Öffentlichkeit geht. Wenn aber betroffene Person trotz dieser Chance weiterhin augenscheinlich gegen Muslime (und dadurch auch unbewusst gegen Juden) hetzt, dann muss das in die Öffentlichkeit gebracht werden.
Die Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz Klöckner – ein Bundesland mit beachtlichem muslimischen Wählerpotential – hört nicht auf, einen muslimischen Geistlichen öffentlichen zu demütigen, der ihr die Hand aus religiösen Gründen nicht gereicht hatte. Daraufhin hat meine Wenigkeit ihr am 23. September 2015 die unten abgedrückte Mail gesandt und am gleichen Tag vom Büro der Politikern eine Empfangsbestätigung erhalten. Es gehört zu den muslimischen Gepflogenheiten, dass in solch einem Fall zunächst die Antwort abgewartet wird, bevor man öffentlich aktiv wird, falls das dann noch nötig ist. Bedauerlicherweise hat die ehemalige Deutsche Weinkönigin Klöckner nicht davon abgelassen, die religiös bedingte Geste weiterhin öffentlich zu schmähen (zuletzt gestern in Deutschlandfunk), so dass es Zeit wird, den Brief zu veröffentlichen:
Sehr geehrte Frau Klöckner,
der Friede Gottes sei mit Ihnen. Aus den Medien habe ich entnommen, dass Sie sich sehr darüber aufgeregt haben, dass ihnen ein muslimischer Mann nicht die Hand reichen wollte. Bevor ich mich dazu öffentlich äußere, verfahre ich diesbezüglich nach einem in allen Kulturen üblichen Grundsatz, den Gegenüber so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte, und frage Sie diesbezüglich zunächst direkt. Stimmt es, dass sie darauf bestehen, dass eine fremder Mann und eine fremde Frau sich in Deutschland berühren müssen und falls sie es nicht tun, sie nicht integriert sind?
Tatsächlich steht auch meine Wenigkeit immer wieder vor der Situation, dass eine Frau auf mich zugeht und mir von sich aus die Hand entgegenstreckt, noch bevor ich sie höflich darauf hinweisen kann, dass wir Berührungen des anderen Geschlechts aus religiösen Gründen ablehnen. Für diese, für hiesige Verhältnisse ungewöhnliche Situation hat jeder von uns eine eigene Strategie entwickelt. So lege ich z.B. meine rechte Hand auf meine Brust auf Herzhöhe und sage meinen Standartspruch: „Entschuldigen Sie bitte, aber aus religiösen Gründen darf ich nur meine eigene Frau berühren.“ Diese extrem verkürzte Wiedergabe einer religiösen Regel stimmt zwar nicht ganz mit den Tatsachen überein, aber für eine ausführliche Erklärung reicht der kurze Moment der Begrüßung zumeist nicht aus. Denn es gibt noch eine ganze Reihe von anderen Frauen, wie z.B. meine Mutter, meine Schwester, meine Tochter sowie die Schwestern meiner Eltern, die ich auch berühren darf. Die Strategie meines Bruders ist ähnlich geartet. Er sagt immer: „Entschuldigen Sie bitte, aus religiöser Treue zu meiner Frau darf ich keine andere junge Frau berühren.“ Die Tatsache, dass er sein Gegenüber als “junge Frau“ bezeichnet, schmeichelt oft, so dass die sonst zu erwartende kurzzeitige Verkrampfung gelockert wird.
Dabei hat diese Geste ABSOLUT nichts mit einer Diskriminierung von Frauen zu tun. Vielmehr geht es um die Exklusivität der Berührungsbeziehung, die als besonderer Schutz der Familie dient. Würde z.B. meine Ehefrau dabei sein, würde sie Ihnen die Hand reichen, nicht aber männlichen Anwesenden. Würde man ihr deshalb eine „Diskriminierung“ von Männern vorwerfen? Möglicherweise hatten Sie bisher nicht die Gelegenheit diesen besonderen Respekt, den wir durch unser Verhalten der ehelichen Berührungsexlusivität erweisen, kennen zu lernen und/oder Ihre Berater haben ihn falsche Erläuterungen gegeben. Daher frage ich, ob es sich bei Ihrem Verhalten um ein Missverständnis handelt, oder aber sie weiterhin darauf bestehen, dass Muslime jeweils dem anderen Geschlecht die Hand reichen müssen, um integriert zu sein? Falls letzteres der Fall sein sollte, bitte ich höflichst zu bestätigen, dass Sie dieses Verlangen aus Gerechtigkeitsgründen von allen Deutschen verlangen, auch von deutschen orthodoxen jüdischen Rabbinern, die diesbezüglich genau so verfahren wie Muslime.
In diesem Sinn hoffe ich auf eine klärende Antwort und wünsche Ihnen, dass Sie und Ihre Lebensgefährten immer die Menschen berühren werden, über die sich beiden freuen. Und ich würde mich freuen, wenn ich ein Missverständnis öffentlich richtig stellen kann und darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yavuz Özoguz
(Wissenschaftlicher Leiter der Enzyklopädie des Islam - eslam.de)
Schilfweg 53
D-27751 Delmenhorst
e-Mail: yavuz@muslim-markt.de
Frau Klöckner hat im Prinzip öffentlich geantwortet, indem sie nach wie vor diesbezüglich gegen praktizierende Muslime spricht. Offensichtlich legt die CDU-Frau keinen Wert auf die Wahlstimmen von Muslimen. Da sie weiterhin darauf besteht, dass muslimische Männer ihr die Hand zu reichen haben, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, sie besteht auch darauf, dass jüdische Rabbiner ihr die Hand reichen, dann wäre sie offensichtlich jemand, der gegen einen Brauch von jüdischen Geistlichen aufhetzt. Oder aber sie behandelt jüdische Rabbiner anders als muslimische Geistliche und praktizierende Muslime, so dass dann der Vorwurf der Diskriminierung zutrifft. So oder so verfährt die Frau nach Ansicht meiner Wenigkeit gegen die Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und da sie dies in einer recht hohen Position tut, wäre sie ein Fall für den Verfassungsschutz.
Nachsatz: Gott sei Dank hat dieses Land derzeit wichtigere Probleme, als die Frage, ob ein muslimischer Mann einer ehemaligen deutschen Weinkönigin die Hand reicht oder nicht, so dass wir uns wichtigeren Herausforderungen widmen können.