Bezeichnend!
Dem marxistischen Internetportal "Die Rote Fahne" und seinem mutigen Herausgeber Stephan Steins ist eine
Nachricht zu verdanken, die- selbstverständlich- nirgendwo sonst in unseren hiesigen "Qualitätsmedien" eine
Veröffentlichungschance hatte.
Sie belegt, dass der ARD-Journalist Richard Gutjahr "sowohl der Augenzeuge und Video-Berichterstatter des Terrors
in Nizza als auch in München der Berichterstatter vor Ort" (1) war.
Eine Tatsache, welche vielleicht mit dem folgenden Informationszusatz der "Roten Fahne" weitere Brisanz erhält.
Er belegt nämlich, dass "Gutjahr mit der bekennenden Zionistin und Mossad-Agentin Einat Wilf verheiratet" (2) ist.
Was bei den Ereignissen in Nizza noch als rein zufallsbedingte Anwesenheit erklärbar scheint, wirkt nun in
diesem Kontext bei den gleichgelagerten Vorgängen in der bayerischen Landeshauptstadt allerdings denkbar
merkwürdig, denn immerhin berichtete Gutjahr schon eine halbe Stunde nach den dortigen Einkaufsmarktmorden
telefonisch direkt vom Tatort.
Angesichts der um diese Vorabendzeit in München herrschenden, teilweise chaotischen Verkehrslage,
sicherlich eine mehr als eigenartig zu nennende Gegebenheit, die in jeder Hinsicht mysteriös erscheint.
Denn wie will er es vorher geschafft haben, sich, ähnlich wie in Nizza, in der Nähe des neuen Tatortes auf-
zuhalten?
Zurecht macht "Die Rote Fahne" dabei darauf aufmerksam, dass Gutjahr seinen Wohnsitz in der Moltkestraße
unterhält, die relativ weit vom Mordbereich entfernt liegt.
Natürlich wird man auf diese Frage hierzulande keine Antwort erhalten und allein ihr Stellen dürfte, wie so oft bei
der Aufdeckung von ähnlich dubiosen Zusammenhängen, als "Verschwörungsideologie" abgetan werden.
Dennoch wirft dieses so geheimnisvolle Geschehen auf das Ganze ein bezeichnendes Licht und erlaubt zumindest
die Vermutung, dass Geheimdienste, natürlich einschließlich des israelischen Mossad, darin verwickelt sein
könnten, um damit Agitationsmaterial gegen die hiesigen islamischen Flüchtlinge in die Hand zu bekommen.
Es wäre dies in der Tat ja beileibe nicht das erste Mal, wo eine solch verbrecherische Handlungsweise stattgefunden
hat!
1 Internetplattform "Die Rote Fahne" vom 24.Juli 2016
2 ebd.