Protestnote an die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Wir protestieren aufs Schärfste gegen die ungerechtfertigte und völkerrechtswidrige Ausweisung des syrischen Botschafters aus Deutschland.
Völkerrechtlich ist dies nur zulässig :
a) bei Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch völkerrechtsrelevante Gründe
( Kriegshetze, bzw. militärischer Überfall eines anderen Staates ),
b) bei Ausbruch eines Krieges zwischen dem Staat, der den Vertreter akkreditiert hat,
und dem Empfangsstaat.
c) bei einer grundlegenden Änderung der Staatsordnung im Entsendestaat.
Das ist bei Syrien nicht der Fall und widerspricht deshalb allen bestehenden Völkerrechtsregeln.
Damit, dass der Mord an über 100 Zivilisten in Hula (Syrien) von der deutschen Regierung zum Anlass genommen wird, ohne eine von Russland, China, den ALBA-Staaten u.a. geforderte Untersuchung der Ereignisse einzuleiten, ist schlichtweg auch vom einfachen rechtlichem Standpunkt grundlegend falsch, da man sonst auch jeden polizeilich Festgenommenen ohne richterliche Untersuchungen ins Gefängnis werfen könnte !
Außerdem widerspricht ein solches Vorgehen der Bundesregierung dem Friedensplan von Kofi Annan, keine Gewalt anzuwenden und sich von außen nicht in die inneren Angelegenheiten von Syrien einzumischen.
Indem die Bundesregierung sich nicht an diese einfachen rechtlichen und völkerrechtlichen Normen hält, stellt sie sich selbst außerhalb des Rechts und fungiert durch einseitige Stellungnahme für die syrische Opposition quasi als Kriegstreiber, was laut Grundgesetz, Artikel 26 ausdrücklich verboten ist.
In der Hoffnung , dass Sie diese, Ihre Maßnahme, aus den oben genannten Gründen schnellstens rückgängig machen und in Erwartung Ihrer Antwort:
Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg