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Jetzt bin ich einer Kritik ausgesetzt worden, die nicht einfach zu verdauen ist. ...
Ich bitte die Ernsthaftigkeit meiner Frage zu erkennen. Ich will auch so sachlich vorgehen, wie es auch nur möglich ist.
Unter dem folgenden Link wird auf ein von Khomeini verfasstes Werk verwiesen, worin Khomeini angeblich den Schenkelverkehr mit Säuglingen erklärt, in der Form, dass er den Schenkelverkehr nicht ablehnt, sondern erläuternd beschreibt für sexuelle Handlungen an Säuglingen.
Khomeini schreibt in seinem Werk Tahrir Al-Wasilah (Band 2, Seite 241 / Buch der Ehe):
Punkt 12: Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei die Ehe von Dauer oder befristet. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist.
Sehr geehrter Daniel,
der Friede Gottes sei mit Ihnen. Die gestellte Frage wird seit nunmehr 23 Jahren immer wieder neu aufgeworfen (insbesondere im Englischen) mit dem Ziel Imam Chomeini und die Islamische Revolution zu diskreditieren. Obowhl diejenigen, die sich mit der Materie auskennen, immer wieder die gleichen Antworten geben, wird bei nächster Gelegenheit erneut versucht, diejenigen zu beeinflussen, die das Thema noch nicht kannten. Ich habe als Recherche zu dieser Frage allerdings im Deutschen bisher wenig Ausführliches gefunden und nutze daher die Gelegenheit, es hier einmal etwas ausführlicher darzulegen, zumal die Frage in der gebotenen Höflichkeit und Sachlichkeit gestellt wurde, wofür ich dankbar bin.
Zunächst einmal muss man den Charakter einer solchen "Risala" (relgiöses Regelwerk) kennen. Damals (die Fatwa ist weit über 60 Jahre alt) haben die wenigsten Gläubigen im Iran die Gelegenheit gehabt, solche Werke zu studieren. Es war ausgebildeten Gelehrten vorbehalten, diese Dinge den Gläubigen zu erläutern, so dass die Missverständisse, die jetzt aufkommen, wenn man solche Dinge aus dem Gesamtzusammenhang reißt, gar nicht entstehen konnten. Eine Fatwa dieser Art gibt es in der Regel nur auf eine bestimmte Frage als Antwort. "Traditionell" war es aber nicht üblich, die Frage mit zu notieren, da die interpretierenden Gelehrten sich die Frage schon denken konnten bzw. kannten. Der heutige Imam, Imam Chamene'i, der im Internetzeitalter ebenfalls Fatwas herausgibt, hat diese alte Praxis als einer der ersten großen Gelehrten geändert. In seinen "Risalas", die auch im deutschen im Internet zugänglich sind, wird auch die dazugehörige Frage mit veröffentlicht, so dass die Gefahr der Missverstädnisse vermindert ist.
Vor 60 Jahren und auch davor, war es im Iran - zumindest auf den Dörfern - durchaus üblich, dass manche Väter ihre Töchter weit vor der religiösen Reife "verheiratet" haben. Wir würden heute von Zwnagsverheiratung sprechen, und es gibt keinen Zweifel daran, dass der heutige Imam, Imam Chamene'i, eine Heirat ohne die Zustimmung der Betroffenen nicht erlaubt und Heiratsvoraussetzung die "religiöse Reife" ist. Die Zustimmung des religiös Erwachsenen war aber auch - entgegen der Vorstellung, die aus obiger Frage folgt - ebenfalls Voraussetzung für die Gültigkeit einer Ehe nach Imam Chomeini (vgl. Tauszih-ul-Masail Fatwa Nr. 2370).
Das aber war zumindeste teilweise nicht die Praxis im Iran und im gesamten Orient (zumindsst nicht auf den Dürfern). Man muss dazu bedenken, das auch in Detuschland vor über 100 Jahren Eheversprechen von den Eltern weit vor der religiösen Reife durchaus üblich waren. Im Iran wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, was den mit einer Ehe ist, in der die Tochter vor der religiösen Reife verheiratet wurde. Hier hat Imam Chomeini in den Folgeabschnitten zu der zitierten Stelle Folgendes deutlich gemacht: Wenn die Tochter im Nachhinein zustimmt, dann wird die Ehe nachträglich gültig. Stimmt sie aber nicht zu, weil ihr vorher Leid angetan wurde, wird die Ehe nicht nur ungültig, sondern der Ehemann ist zudem ein Leben lang verpflichtet, ihren Unterhalt sicher zu stellen (einmal abgesehen von der schweren Sünde, die der Mann begangen hat). Sicher könnte man die Frage aufwerfen, warum er es denn nicht schlicht und einfach verboten hat! Schließlich gilt heute solch eine Sexualität zuweilen als Todesstrafen würdig im Iran, oder zumindest als schweres Verbrechen! Hier spielt im Islam das Prinzip des geringeren Übels eine wichtige Rolle. Sicherlich war es ein Übel, wenn der Vater sein minderjähriges Kinder verheiratet hat. Aber es herrschte keine islamische Atmosphäre, kein islamisches Rechtssystem und kaum eine islamische Erziehung. Und warum sollte man unter solchen Umständen im Nachhinein eine solch Ehe zerstören, wenn sie doch funktionierte und die Beteiligten sie wollten. Schließlich war die Antwort der Gültgikeit ja auf die Frage, ob solch eine Ehe gültig sein kann. Eine Betrafung des Ehemannes im Nachinein wäre eine gleichzeitige Betrafung der völlig unschuldigen Ehefrau gewesen, was hier sicherlich unverhältnismäßig gewesen wäre.
Genau so ist es mit der Sexualität in solchen Fällen. Die Frage dazu kommt von jemandem, der solch eine Ehe geführt hat. Er fragt nicht für sein zukünftiges Handeln, sondern für das bereits geschehene Handeln, und er fragt bezüglich der Schadensersatzleistungen. Imam Chomeini antwortet, dass es jene Schadensersatzleistungen in jenem Fall nicht gibt. Man muss aber auch hier den Gesamtzusammenhang berücksichtigen. Würde eine Frau z.B. später der Ehe nicht zustimmen (was durchaus vorgekommen ist), dann hätte der Mann eine schwere Sünde begangen (un der Vater, der sie verheiratet hat, auch). Man kann die Frage mit einer Frage vergleichen, in der jemand fragen würde, ob er für eine vor 10 Jahren regelmäßig durchgeführte Selbstbefriedigung irgendeine Ersatzleistung tätigen muss (wie sie z.B. fällig wäre für absichtliches unzulässiges Fastenbrechen). Wiederum wäre die Antwort, dass es dafür keine derartigen Strafzahlungen gäbe bzw. es "unproblematisch" wäre. Es wäre damit aber kein Freibrief für Selbstbefriedigung. Es ist daher nicht zulässig, eine einzelne Fatwa zu betrachten und andere wegzulassen. Man kann z.B.
Dazu noch ein Hinweis: In Tauzih-ul-Masail (das eigentliche spätere Fatwa-Buch (Risala) von Imam Chomeini steht bei Fatwas 2363: "Allein die Zustimmung von Mann und Frau zu einer Ehe ist nicht hinreichend (denn es gibt noch andere Voraussetzungen für die Gültigkeit)". Damit wird aber mehr als Deutlich, dass die Zustimmung eine Voraussetzung ist. Unter der gleichen Nummer steht ausdrücklich, dass beide entweder die Eheformel selbst lesen oder selbständig jemanden als Vertreter benennen. Beides ist nur gültig bei "religiös Erwachsenen". Wie sollte ein Säugling eine Eheformel sprechen oder einen Vertreter benennen? Dass eine Ehe unter Umständen dennoch gültig sein kann, obwohl diese Bedingungen nicht erfüllt wurden, hat andere Hintergründe, die dazu dienen, das größere Übel zu vermieden, aber die Bedingungen sind klar uns unmissverstädnlich zumal die Fatwa Nr. 2362 die allererste im Thema "Heirat" ist.
In der Schia muss ein Vorbild der Nachahmung (das heißt ein relevanter Gelehrter, der Fatwas für die Zeit verfassen kann) aktuell am Leben sein. Imam Chomeini hat jene Fatwas in einer sehr frühen Zeit seines Wirkens verfasst. Später hat er seine eigenen Fatwas (nicht nur in diesem Fall) relativiert bzw. der neuen Zeit angepasst, insbesondere nach dem Sieg der Islamischen Revolution. Bei Imam Chamene'i gibt es das Thema überhaupt nicht mehr in dieser Form, da es im Iran heutzutage schlicht verboten ist, solch eine Ehe zu vollziehen und aufgrund des entwickelten Bewusstsenszustandes und der Bildung nicht zur Debatte steht. Damals aber gab es keinen islamischen Staat, und Imam Chomeini hat es abgelehnt mit dem extrem antiislamisches Schah-System in jeglicher Hinsicht zu kooperieren.
Vielleich noch ein Wort zu denjenigen, die diesen Vorwurf immer wieder aufwerfen. Ich meine AUSDRÜCKLICH nicht den Fragenden in diesem Forum, sondern diejenigen, von denen die Frage ausgeht. Es handelt sich in der Regel um zwei Arten von Menschen. Die einen sind Salafisten, die Schiiten als Ungläubige darstellen wollen, und die anderen sind abtrünnige Iraner, die ihr heutige System diskreditieren wollen. Letztere sind Typen, die ein westliches Disko-System wünschen und daher für mich nicht weiter ernst zu nehmen sind. Erstere aber sind - gerade bei dieser Frage - extreme Heuchler, und Heuchelei ist schlimmer als Gegnerschaft im Islam. Denn die Gleichen, die Imam Chomeini in ihren Unwissen solche Dinge vorwerfen, sind jene, die behaupten, unser Prophet (s.) hätte Aischa geheiratet, als sie sechs Jahre alt war. Das glabuen Schiiten (und Imam Choemini) nicht. Das Thema ist ausführlich behandelt unter:
http://www.eslam.de/begriffe/a/ai/aischa_bint_abu_bakr.htm
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In einem weiteren Werk soll Khomeini in seinem Buch Kashf al-Asrar auf Seite 114 geschrieben haben:
Es ist möglich, dass sie (die Sahabah) dieses himmlische Buch dort, wo der Name des Imams im Quran genannt wurde, verfälschten und die entsprechenden Verse aus ihm entfernten.
Hierzu habe ich faierweise kein Link gefunden.
Das ist eine glatte Fabrikation und Lüge. Es kann gar keine Verse geben, die herausgestrichen werden, weil das vielen Grundprinzipien des Islam widersprechen würde. Schiiten haben den absolut exakt identischen Heiligen Qur'an wie Sunniten. Und entsprechende Äußerung der heute sunnitischen Hochschulen, sei es in Kairo oder Istanbul, lassen auch für Sunniten keinen Zweifel daran. In vielen dieser Hochschulen wird Schia auch als Nebenfach angeboten. Diese Lüge wird nicht einmal von abtrünnigen Iranern verbreitet, sondern ausschließlich von Salafisten. Hierbei wird wiederum der extrem heuchlerische Charakter ihres Vorgehens deutlich. Denn während sowohl (die meisten) Sunniten als auch (fast alle) Schiiten an die von Anfang an unverfälschte Version des Heiligen Quran glauben, glauben Salafsiten an die Lgende der Satanischen Verse: Die Legende der Satanischen Verse ist eine der perfidesten Verfälschungen des Islam, die auf die Umayyaden und ihre Hofdichter zurück zu führen ist. Dabei wurde eine Legende in die islamischen Quellen eingeschleust und später von Orientalisten immer wieder aufgegriffen, nach der Satan angeblich einige Verse im Heiligen Qur'an untergebracht haben soll, was wiederum angeblich erst anschließend vom Propheten Muhammad (s.) bemerkt und korrigiert worden sei. Jene Legende behauptet, dass Satan in Gestalt des Erzengels Gabriel (a.) den Propheten Muhammad (s.) betrogen hätte.
Ich hoffe, ich konnte auf beide Frage in der gebotenen Sachlichkeit antworten und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit beste Grüßen
yavuz