Ein Copy & Paste Verfassungsschutzbericht zum IZH
Es ist immer wieder „beeindruckend“, was im Verfassungsschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland über Schiiten in Deutschland steht. Angesichts der weltweiten, von der Westlichen Welt angeführten, völkerrechtswidrigen Kriegsrhetorik gegen die Islamische Republik Iran lohnt ein Blick in den neusten Bericht.
Im Verfassungsschutzbericht 2018 steht über das Islamische Zentrum Hamburg auf Seite 223 des Berichtes [1]: „In Deutschland existiert eine Reihe islamischer Zentren und Organisationen regierungstreuer Iraner, mit deren Hilfe der Iran versucht, Einfluss auf hier lebende Schiiten unterschiedlicher Nationalität zu nehmen. Das größte und einflussreichste Zentrum ist das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH), das Träger der „Imam Ali Moschee“ ist. Der Leiter des IZH gilt als Vertreter des „Revolutionsführers“ der Islamischen Republik Iran in Deutschland – derzeit Ayatollah Seyyed Ali Khamenei. Die Aktivitäten des IZH sind darauf ausgerichtet, die islamische Lehre schiitisch-iranischer Prägung auf unterschiedliche Art und Weise in Deutschland und Europa zu verbreiten. Hierfür organisiert das IZH unter anderem regelmäßige Gebets- und Vortragsveranstaltungen, religiöse Feierlichkeiten so-wie Sprachunterricht und andere Lehrveranstaltungen.“
Dazu ist zunächst festzustellen, dass der Leiter des IZH nicht als Vertreter des „Revolutionsführers“ gilt, sondern als Vertreter des Vorbildes der Nachahmung (arabisch: Mardscha). Und das gilt er nicht nur, sondern das ist er seit Gründung des Zentrums noch zur Schah-Zeit, als es noch gar keinen Revolutionsführer gab. Auch ist er nicht nur Vertreter des Mardschas Imam Chamenei allein, sondern zahlreicher weiterer Mardschas verschiedener Länder. Aber einmal abgesehen von obigem Fehler, den die „Beobachter“ trotz der hier beschriebenen Verdeutlichung noch immer nicht verstanden haben dürften, stellt sich folgende Frage: Worin besteht die Verfassungsfeindlichkeit bzw. Begründung, dass der Verein überhaupt erwähnt wird?
Möglicherweise lässt sich ja aus der Entwicklung gegenüber dem Jahr 2017 etwas herauslesen [2]. Im Unterschied zu 2018 erschien der Text dort bereits auf Seite 213. Ansonsten ist der Text absolut identisch! Gut, dann werfen wir einen Blick auf den Bericht 2016 [3]. Und wieder stehen wir vor dem absolut gleichen Text, dieses Mal auf Seite 206. Das IZH scheint immer weiter nach hinten zu rücken. OK, dann weiter zu 2015 [4]. Endlich gibt es eine Änderung, denn hier heißt es: „In Deutschland existieren eine Reihe islamischer Zentren und Organisationen regimetreuer Iraner, mit deren Hilfe das iranische Regime versucht, Einfluss auf hier lebende Schiiten unterschiedlicher Nationalität zu nehmen…“ Der Rest ist unverändert. Immerhin hat also der Verfassungsschutz seine Iranfeindliche Grundhaltung im Wechsel von 2015 auf 2016 dadurch kaschiert, dass aus dem „iranischen Regime“ „der Iran“ geworden ist.
Eine Unverschämtheit bleibt aber seither bestehen. Der jeweilige Leiter des IZH, zuvor Ayatollah Ramezani und jetzt Prof. Dr. Mofatteh (sie stehen in der Tabelle über dem Text) werden nicht mit ihren regulären Titeln genannt, obwohl jener Titel bei einem „Linksextremisten“ genannt wird, wie bei Dr. Peter Deck (Seite 154). So kann der Verfassungsschutz seine Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes nicht ganz verheimlichen.
Ich frage mich nur, was mit allen jenen Verfassungsschützern eines Tages geschehen wird, wenn die Bundesrepublik Deutschland genau so vom Westdiktat befreit sein wird, wie die DDR vom Ostdiktat. Müssen dann alle Zuarbeiter in Rente gehen und die obersten Köpfe sich verantworten für das Unrecht, das sie so vielen Menschen angetan haben? Wird es Debatten darüber geben, wie der Verfassungsschutz in einer Art geheimen Radikalenerlass [5] bei so vielen Lehrern den Zugang zum Beruf verhindert hat, weil sie Muslime waren und schon einmal im IZH gebetet haben? Schaut man sich die Geschwindigkeit historischer Entwicklungen in unserer Zeit an, so könnte jener Tag schneller kommen, als es so mancher Verfassungsschützer wahrhaben will. Tatsache ist, dass ein gläubiger praktizierenden Schiit in Deutschland ein gesetzestreuer Bürger sein muss – allein schon aus seinem Glauben heraus – und daher gar keine Gefahr für die Ordnung darstellen kann, außer ….
Ja außer man berücksichtigt, dass ein gläubiger praktizierenden Schiit in Deutschland sich mit legalen Mitteln für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit einsetzen muss und an der Seite der Unterdrückten dieser Welt steht. Das aber ist zwar nicht verfassungsfeindlich aber systemfeindlich, denn das vorherrschende System ist nicht etwa die eigene Verfassung bzw. das Grundgesetz, sondern der Kapitalismus. Der Kapitalismus ist von seinem Grundgedanken und seiner gesamten unmenschlichen Struktur her verfassungsfeindlich. Merkwürdigerweise beobachtet der Verfassungsschutz aber nicht die Strukturen, die den unmenschlichen Kapitalismus fördern und teils gewaltsam und mit illegalen Mitteln durchsetzen, sondern jene Menschen, die zur Überwindung dieser Unmenschlichkeit aufrufen. Daher ließe sich die Frage aufwerfen: Ist der Verfassungsschutz verfassungsfeindlich?
Wir werden jedenfalls weiterhin den Verfassungsschutz beobachten und versuchen mit unseren bescheidenen Mitteln die Verfassung zu verteidigen – so Gott will.
[1] https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2018.pdf
[2] https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2017.pdf
[3] https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf
[4] https%3A%2F%2Fwww.verfassungsschutz.de%2Fdownload%2Fvsbericht-2015.pdf&usg=AOvVaw1AqOnHWyHuSOoyRrTvMRM3
[5] https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FRadikalenerlass&usg=AOvVaw0_EWj4_yAoguCmE-Uaw6q1