Zitat:
,,Es kann also nicht angehen, daß Verfassungsschutz-Mitarbeiter des Bundes oder der Länder die Erwähnung ehemals wohlbegründet oder aufgrund bloßer Vermutungen in ihre Berichte aufgenommene Organisationen ohne aktuellen Beweis, das ist aufgrund blinden Argwohns oder auch purer Faulheit, in ihren neuen Berichten, wie schon oft geschehen, einfach fortschreiben.s kann also nicht angehen, daß Verfassungsschutz-Mitarbeiter des Bundes oder der Länder die Erwähnung ehemals wohlbegründet oder aufgrund bloßer Vermutungen in ihre Berichte aufgenommene Organisationen ohne aktuellen Beweis, das ist aufgrund blinden Argwohns oder auch purer Faulheit, in ihren neuen Berichten, wie schon oft geschehen, einfach fortschreiben." -Zitatende
Als anstatt von Argwohn & Faulheit auszugehen, kann man
von bewusster Hetze, Hasspredigt & Diffamierung von Seiten
des sogenannten Verfassungsschutzes ausgehen
Siehe auch:
Stand der Prophet des Islam im Verfassungsschutzbericht?