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Verfassungswidrig agierender Verfassungsschutz?

#1 von Yavuz Özoguz , 21.07.2020 13:11

In einer gerade bei Duncker & Humblot erschienenen Arbeit von Dietrich Murswiek (*) werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung von Organisationen durch den Verfassungsschutz und die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht endlich in einer Weise präzisiert, die der relativen Willkür dieser Organisation einen deutlichen Riegel vorschiebt. Weiter unter:

http://www.islampress.de/2020/07/21/verfassungswidrig-agierender-verfassungsschutz/

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RE: Verfassungswidrig agierender Verfassungsschutz?

#2 von Tobias Martin Schneider , 21.07.2020 14:04

Dies sollte überall & soviel wie möglich verbreitet werden!


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RE: Verfassungswidrig agierender Verfassungsschutz?

#3 von Tobias Martin Schneider , 21.07.2020 14:08

Und diesen Ausschnitt sollte man sich auf der Zunge bzw. auf der Tastatur oder dem Touchscreen zergehen lassen:

,,Nach dem, was in einigen Bundesländern immer noch unverantwortliche Praxis ist, müßten die Verfassungsschützer sich, so verstanden, in ihren Berichten mit gutem Grund wohl selbst einmal erwähnen."


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RE: Verfassungswidrig agierender Verfassungsschutz?

#4 von Tobias Martin Schneider , 21.07.2020 14:08

Mal ganz davon zu schweigen, dass auch Terrororganisationen wie der NSU & deren Terror & Morde auf dem Mist des Verfassungschutzes gewachsen sind, was allzu gerne unter den Teppich gekehrt wird!


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RE: Verfassungswidrig agierender Verfassungsschutz?

#5 von Tobias Martin Schneider , 21.07.2020 14:56

Zitat:
,,Es kann also nicht angehen, daß Verfassungsschutz-Mitarbeiter des Bundes oder der Länder die Erwähnung ehemals wohlbegründet oder aufgrund bloßer Vermutungen in ihre Berichte aufgenommene Organisationen ohne aktuellen Beweis, das ist aufgrund blinden Argwohns oder auch purer Faulheit, in ihren neuen Berichten, wie schon oft geschehen, einfach fortschreiben.s kann also nicht angehen, daß Verfassungsschutz-Mitarbeiter des Bundes oder der Länder die Erwähnung ehemals wohlbegründet oder aufgrund bloßer Vermutungen in ihre Berichte aufgenommene Organisationen ohne aktuellen Beweis, das ist aufgrund blinden Argwohns oder auch purer Faulheit, in ihren neuen Berichten, wie schon oft geschehen, einfach fortschreiben." -Zitatende

Als anstatt von Argwohn & Faulheit auszugehen, kann man
von bewusster Hetze, Hasspredigt & Diffamierung von Seiten
des sogenannten Verfassungsschutzes ausgehen

Siehe auch:
Stand der Prophet des Islam im Verfassungsschutzbericht?


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