Ein Freibrief für BDS
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 11.Juni 2020 ein für
die Beurteilung der BDS-Bewegung(Boykott, De-Investment, Sanktionen) äußerst bemerkens-
wertes Urteil gefällt, das im diametralen Gegensatz zu der vielfältigen weltweiten Diffamierung
und Diskriminierung von deren Mitgliedern steht.
Bei der Israel-Treue dieser BRD war und ist es aber natürlich irgendwie logisch gewesen, dass darüber
hierzulande kaum berichtet worden ist.
Der EGMR war von elf Mitgliedern dieser für den Schutz des palästinensischen Volkes eintretenden
Bewegung angerufen worden, nachdem sie zuvor von einem französischen Gericht wegen "Anstiftung
zur Diskriminierung" verurteilt worden waren.
Ein Urteil, das in unserem Land natürlich gleichfalls vorstellbar gewesen wäre.
Demgegenüber urteilte der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", also die oberste juristische
Instanz innerhalb der Europäischen Union, dass Frankreich jedem der elf BDS-Aktivisten (fünf Frauen
und sechs Männer) 7.380 Euro als Entschädigung und zusammen 20.000 Euro für die entstandenen Kosten
zu zahlen habe.
Damit hat die 2005 gegründete BDS-Bewegung einen glänzenden juristischen Sieg errungen.
Vor allem ist ihr bescheinigt worden, dass der Aufruf zum Boykott israelischer Waren absolut legitim ist und
eben nicht, wie so oft behauptet wird, eine Diskriminierung darstellt.
Genau dies behauptet ja der Deutsche Bundestag in seinem am 17.Mai 2019 verabschiedeten Beschluss, der
bereits in seiner Überschrift "BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten-Antisemitismus bekämpfen!" die
in unseren Breiten übliche Diffamierung dieser Organisation enthält, welche Israel nur dazu auffordert, endlich
internationales Recht umzusetzen, indem es die Okkupation Palästinas beendet und dessen vertriebenen Bewohnern
die Rückkehr in ihre alte Heimat ermöglicht.
Genau dies hatten elf Mitglieder des französischen BDS-Ablegers gefordert.
Um damit eine Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen, legten sie 2009 und 2010 in einem elsässischen Supermarkt
aus Israel stammende Waren in Einkaufswagen und forderten zu deren Boykott auf.
Deswegen wurden sie 2011 vom Amtsgericht Mulhouse (Mülhausen) freigesprochen, aber nach einer Intervention
der französischen Regierung gegen dieses vernünftige Urteil 2013 vom Berufungsgericht Colmar wegen
"Anstiftung zur Diskriminierung" zu einer Geldstrafe von jeweils 1.000 Euro verurteilt.
Darüber hinaus erging eine Gemeinschaftsstrafe von 6.000 Euro, wovon wiederum 1.000 an die pro-israelische
Lobbyorganisation "Association Alliance France-Israel" zu zahlen waren.
Das oberste Gericht Frankreichs bestätigte 2015 dieses Urteil, das, gerade nach dem jüngst in Straßburg ergangenen
Richterspruch, nur als "Gefälligkeit" gegenüber Israel bezeichnet werden konnte.
Nicht zuletzt deshalb, weil sich BDS mittlerweile in unserem Nachbarland durch seinen uneigennützigen Einsatz für
das von Israel unterdrückte palästinensische Volk durchaus Ansehen erworben hat, was natürlich die israelische Regierung
äußerst verstimmt.
Beleg für den BDS-Einfluss war beispielsweise die 2016 veröffentlichte Erklärung des großen französischen Telekom-
munikations-Konzerns Orange, alle Wirtschaftsbeziehungen mit Israel zu beenden.
Tel Aviv fürchtet diese BDS-Aktivitäten daher natürlich so wie der Teufel das Weihwasser oder ein Stier die Farbe Rot.
Mit seinen diesbezüglichen Einflussnahmen hat es natürlich, aber wie lange noch?, demgegenüber größten Einfluss auf die
bundesdeutschen Behörden und Institutionen, welche sich im vorauseilenden Gehorsam bemühen, Israel zu Diensten zu
sein.
Siebenundzwanzig amerikanische Bundesstaaten haben es ihnen gleich getan und sogenannte "Anti-BDS-Gesetze"
erlassen.
Und dies, obwohl beispielsweise der Göttinger Professor für Verfassungsrecht Kai Ambos alle gegen diese Bewegung
stattfindenden Pressionen als klaren Bruch des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention brandmarkt.
Professor Ambos nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes wörtlich:
"Boykottaufrufe als besondere Art der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit sind ein legitimes Mittel des
politischen Meinungskampfes und grenzen die damit einhergehende Forderung einer (legitimen) ´differenzierten
Behandlung´ von einer (illegitimen) Diskriminierung der betroffenen Adressaten ab."
In diesem Zusammenhang muss aber auch erneut auf das verabscheuungswürdige Verhalten der Vereinigten Arabischen
Emirate aufmerksam gemacht werden, welche unlängst den Boykott Israels beendeten und damit dem um seine Freiheit
kämpfenden Volk von Israel buchstäblich in den Rücken fielen.
Diesen geldgierigen "Muslimen" sind ja schon seit längerem ihre Schwestern und Brüder, welche unter israelischer Besatzung
zu leben gezwungen sind, vollkommen gleich- diese können nach Auffassung dieser ach so frommen Muslime vom Golf
buchstäblich verrecken. ...
So scheiden sich die Geister: In Europa, aber auch Übersee, kämpfen in der Regel Nicht-Muslime für die Befreiung von zum
Islam gehörenden Menschen aus der israelischen Geisel-Haft, und dogmatische Muslime verraten diese armen Menschen schon
seit Jahren.
Jene traurige Wahrheit bedarf infolgedessen ihrer ständigen Anprangerung.
In einem völlig anderen Zusammenhang heißt es: "Diese Schuld kann nur mit Blut abgewaschen werden"- zu den
islamischen Israel-Kollaborateuren kann man stattdessen nur sagen: Entweder ihr handelt solidarisch gegenüber euren
Glaubensschwestern und -brüdern in Palästina oder ihr seid des Teufels, auch dann, wenn ihr glaubt, in besonderer Weise dem
heiligen Qu´ran zu folgen!