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Offener Brief der Anwälte für Aufklärung

#1 von Werner Arndt , 09.11.2020 17:10


Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 05.11.2020



Zitat
Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 05.11.2020

Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen

Offener Brief zur Weiterleitung


Wir sind eine Gruppe von Anwälten und machen uns größte Sorgen um unseren Rechtsstaat. Bei unserer Zulassung zur Anwaltschaft haben wir geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Wir sehen uns daher dringend verpflichtet, auf die grobe Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen hinzuweisen und die Politik sowie die Gerichte zur Besinnung auf die Rechte und Werte unseres Grundgesetzes aufzufordern.

...

Wir fordern alle Menschen dazu auf, sich gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.

Denn Recht darf dem Unrecht niemals weichen!


Anwälte für Aufklärung

Andreas Ackermann
Heike Lotze
Karin Adrian
Lucia Alfonso
Ralf Ludwig
Gabriela Elena Balta
Gesa Mielcke
Beate Bahner
Andreas Mildenberger
Christian Becker
Christian Moser
Jens Biermann
Elena Mühle-Stein
Elmar Brehm
Gordon Pankalla
Dr. Michael Brunner
Harriet Pigorsch
Kathrin Cetani
Georg K. Rebentrost
Gabriele Curschmann-Käsinger
Matthias Richter
Thomas Doering
Christiane Ringeisen
Stefan Dzierzenga
Alexander Roth
Daniel Ferber
Kathrin Ruttloff
Holger Fischer
Dirk Sattelmaier
Tobias Gall
Raymond Schäfer
Britta Gedanitz
Stephanie Schäfer
Rembert Gierhake
Sylvette Schäfer
Henning C. Hacker
Sabine Katja Schebur
Markus Haintz
Regina Scherf
Anna Hartmann
Ludmila Schmidt
Dr. Volker Holzkämper
Karl Schmitt-Walter
Susann Hüttinger
Ute Sieben
Thomas Jürs
Gisa Tangermann
Jens Kan
Göran Thoms
Luitwin Kiefer
Diana Timpe
Dr. Christian Knoche
Olaf Treske
Michael Koslowski
Riza Giray Tuna
Helmut P. Krause
Edgar Überall
Edgar R. Krein
Oliver Völsing
Ivan Künnemann
Maik Weise
Ilka Lang-Seifert
Britta Werthmann
Cornelia Letsche
Kyra Wilde-Marschner
Frank Linzer
Katja Wörmer

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Werner Arndt  
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RE: Offener Brief der Anwälte für Aufklärung

#2 von Tobias Martin Schneider , 10.11.2020 01:59


Tobias Martin Schneider  
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RE: Offener Brief der Anwälte für Aufklärung

#3 von Werner Arndt , 14.12.2020 19:32

Zitat
14. Dezember 2020

Leopoldina-ProfessorInnen sollen Aussage zum PCR-Test beeiden

Die Anwälte für Aufklärung haben die ProfessorInnen der Leopoldina-Gruppe, die an der 6. Ad-hoc-Stellungnahme zur Corona-Virus-Pandemie mitgewirkt haben, zur eidesstattlichen Versicherung einer Aussage zum PCR-Test aufgefordert.

Die Anwälte schreiben in ihrem offenen Brief vom 13. Dezember 2020:


“Sehr geehrte Damen und Herren Professores!

Sie haben in Ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zwar 20 Literaturnachweise angegeben. Ein wissenschaftlicher Nachweis für Ihre Aussage „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person“ fehlt allerdings leider.

Wir Anwälte für Aufklärung möchten gerne weitere kostspielige und enttäuschende Prozesse für eine Vielzahl von betroffenen Personen vermeiden. Wir möchten insbesondere die durch Ihre Aussage hervorgerufene Verunsicherung bei Anwälten und Gerichten beseitigen. Wir möchten auch, dass die hunderttausendfachen beispiellosen Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter auf rechtlich sicheren Beinen stehen. Dies ist ganz sicherlich auch in Ihrem Interesse. Denn das Leitbild der Leopoldina ist unter anderem die „Beratung der Öffentlichkeit“.

Daher möchten wir Sie alle, die Sie Mitwirkende in der Arbeitsgruppe der 6. Ad-hoc- Stellungnahme waren, höflichst um Abgabe der folgenden Erklärung bitten:

Eidesstattliche Versicherung

In Kenntnis über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben in einem geordneten Verfahren vor einer Behörde oder einem Gericht, wobei der Behörde oder dem Gericht vorbehalten ist, darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Angaben zur Glaubhaftmachung geeignet sind, sowie belehrt über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlichen oder fahrlässig falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere der Strafvorschriften der § 156 und § 161 Strafgesetzbuch (1 Jahr Freiheitsstrafe bei Abgabe einer fahrlässigen bzw. 3 Jahre bei Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung) versichere ich hiermit an Eides statt:

Die seit März 2020 millionenfach durchgeführten PCR-Tests sind imstande, ein vermehrungsfähiges SARS-CoV2-Virus, also einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG und damit eine akute Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG nachzuweisen.

Die Anwälte setzen wegen Dringlichkeit eine kurze Frist:

“Da erneut tausenden von Menschen eine Absonderung (Isolation / Quarantäne) droht, eventuell sogar in der Weihnachtszeit, bitten wir Sie um ad-hoc-Rücksendung bis 19 Dezember 2020.“

Die Aufforderung richtet sich an die folgenden an der Ad-hoc-Stellungnahme mitwirkenden ProfessorInnen:

...

https://2020news.de/leopoldina-professor...r-test-beeiden/

Werner Arndt  
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