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Ist der Landesverfassungsschutz Hamburg in der Hand von Extremisten?

#1 von Yavuz Özoguz , 18.07.2021 14:04

Ist der Landesverfassungsschutz Hamburg in der Hand von Extremisten?

Am Freitag, den 16.7.2021 am frühen Morgen um 6:00 Uhr wurde im Internet eine Broschüre veröffentlicht mit dem Titel: „Der Verfassungsschutz informiert - Neue Erkenntnisse über das Islamische Zentrum Hamburg - Das IZH ist ideologisch, organisatorisch und personell ein Außenposten des Teheraner Regimes“ [1]. In reißerischer Aufmachung mit einem für das Auftreten eines deutschen Verfassungsschutzes ungewöhnlicher Illustration beginnt die 10-seitige Broschüre mit einem Foto einer Flagge der Islamischen Republik Iran, die wie ein Vorhang beiseitegeschoben wird und dahinter erscheint das Islamische Zentrum Hamburg. Das Cover ist noch garniert mit dem Spruch „Augen auf Hamburg“ und dem Logo des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (LfV).



Zunächst einmal ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung erstaunlich: Freitagmorgen um 6:00 Uhr. Offensichtlich sollte hier das traditionelle Freitagsgebet in der Blauen Moschee des Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) durch einen Medienauflauf beeinträchtigt werden, wie es dann auch geschehen ist. Zudem läuft gerade eine juristische Auseinandersetzung [2] zwischen dem IZH und dem Landesamt für Verfassungsschutz, in dem sich der Verfassungsschutz offensichtlich mediale Unterstützung holen wollte, was allerdings auch nach hinten losgegangen sein könnte.

Falls wirklich neue maßgebliche verfassungsgefährdende Erkenntnisse vorliegen, dann ist das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verpflichtet, zum Schutz der Bevölkerung und des Staates diese auf geeigneten Wegen bekannt zu machen. Eines sei hier vorweggenommen: Wäre die Broschüre ein Presseerzeugnis der Medien, würde es Gegendarstellungen hageln, Verleumdungsklage würden folgen und zumindest eine Rüge des Presserates wäre sicher. Das soll hier im Folgenden einzeln belegt werden:

Wenn man den Schock des Covers (Seite 1) überwunden hat und das allgemeine Abneigungsgeschwafel der 2. Seite überlesen hat, folgt auf Seite 3 der Broschüre ein angeblich neuerlicher „Nachweis“, dass das IZH ein „Weisungsgebundener Außenposten des Teheraner Regimes“ sei. So sei das LfV im Besitz aktueller iranischer Dokumente, welche die Weisungsgebundenheit des IZH-Leiters – aktuell Dr. Muhammad Mofatteh – belegen sollen: „In mehreren dieser direkt an Mofatteh gerichteten Schreiben wird er als „geehrter Vertreter des Obersten Führers, Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg“ angesprochen oder bezeichnet. Hiermit wird quasi amtlich bestätigt, dass Mofatteh als offizieller Stellvertreter des Khomeini-Nachfolgers Ayatollah Khameneis anzusehen ist.“

Das soll jetzt die neue Erkenntnis sein, mit der Weisungsgebundenheit belegt werde. Dazu ist festzustellen, dass seit der Islamischen Revolution im Iran im Jahr 1979 sämtliche Leiter des IZH (und das waren immerhin sechs vor Dr. Mofatteh) mit diesem Titel angeschrieben und angesprochen worden sind. Das Islamische Zentrum Hamburg wird seit spätestens dem Jahr 1999 per E-Mail auch aus dem Iran angeschrieben. Was hat das Landesamt für Verfassungsschutz denn die letzten Jahrzehnte gemacht, dass sie erst jetzt festgestellt hat, dass der Leiter des IZH der Vertreter der Geistlichkeit Imam Chameneis in Deutschland (und teilweise in Europa) ist? Auch gab es niemals irgendeinen Leiter des IZH, der das jemals bestritten hätten, seit sage und schreibe 42 Jahren! Wenn das LfV diese Erkenntnis erst jetzt gewonnen hat, dann ist das keine neue Erkenntnis über das IZH, sondern bestenfalls über die offensichtliche Unfähigkeit und schlimmstenfalls über die Bösartigkeit des LfV.

Doch selbst wenn diese „neue Erkenntnis“ über vier Jahrzehnte alt ist, stellt sich die Frage: Bedeutet „Vertreter Imam Chameneis“, dass man die Politik der islamischen Republik Iran in Deutschland umsetzen und die Islamische Revolution „exportieren“ möchte? Ist der Leiter des IZH eine Art Vertreter der Islamischen Republik Iran in Deutschland? Um die Antwort hierauf besser verstehen zu können, sei auf die katholische Kirche verwiesen: In Deutschland gibt es einen Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz. Er repräsentiert nach außen die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber Staat und Gesellschaft [3]. Oberster Bischof ist der Bischof von Rom, nämlich der Papst, der sämtliche Erzbischöfe in Deutschland ernennt. Gleichzeitig aber gibt es auch einen Botschafter des Vatikans in Deutschland, die Apostolische Nuntiatur in der Bundesrepublik Deutschland genannt wird. Auch er hat den Papst zum Vorgesetzten und vertritt ihn in Deutschland. Während Letzterer ein Vertreter des Staates Vatikan ist, sind die Bischöfe Vertreter der obersten Geistlichkeit, der im Vatikan sitzt.

Genauso verhält es sich auch mit dem obersten schiitischen Geistlichen im IZH und dem Botschafter der Islamischen Republik Iran in Deutschland. Während letzterer ein Vertreter des Staates Islamische Republik Iran in Deutschland ist, ist der Geistliche im IZH ein Vertreter der obersten religiösen Instanz. Hinzu kommt aber, dass der Leiter des IZH nicht nur Vertreter der obersten schiitischen Instanz im Iran ist, sondern zudem auch Vertretungsberechtigungen aus dem Irak, aus Libanon und anderen Ländern verfügt. Somit ist die Behauptung des Verfassungsschutzes diesbezüglich nicht nur falsch und nicht neu, sondern offensichtlich bewusst irreführend.

Das LfV zitiert nach eigenen Angaben (auf Seite 3) ein an Dr. Mofatteh gerichtetes Schreiben von Groß-Ayatollah Makarem Schirazi. Das LfV verleumdet dies großartige Persönlichkeit als „Holocaust-Leugner“. Inzwischen wird die Auschwitzkeule vor allem immer dann geschwungen, wenn keine inhaltlichen Argumente mehr vorliegen. Dabei hat der inzwischen 93-jährige Großayatollah lediglich vor über einem Jahrzehnt (!) seine Verwunderung darüber geäußert, dass immer dann, wenn über den Holocaust unabhängig geforscht werden soll, die Betroffenen entweder mundtot gemacht oder ins Gefängnis gesteckt werden. Er griff den Missbrauch durch die Zionisten an [4]. Doch selbst wenn der Großayatollah ein Holocaustleugner wäre oder seine Aussagen derart interpretiert werden könnten; was würde es beweisen, wenn solch ein Mensch dem Leiter des IZH als Vertreter Imam Chameneis angeschrieben hätte?

Auf Seite 4 des Berichtes versucht das LfV die „Verflechtung“ mit der libanesischen Hizbullah in Deutschland zu belegen. Dazu wird angebracht, dass ein Vertreter des Leiters des IZH im Jahr 2019 bei einer Veranstaltung des Vereins „Menschen für Menschen e. V.“ gesprochen habe, der im Jahr 2021 verboten worden ist mit dem Hinweis der angeblichen Verflechtung mit der Hizbullah. Im Jahr 2019 aber war der Verein nicht verboten und staatlich als gemeinnützig anerkannt. Was ist das für eine Vorgehensweise des LfV, welches im Folgenden noch kurioser und an der Grenze zum Verfassungsbruch und Vertragsbruch erscheinen wird.

Als weiterer Beleg wird angeführt, dass in der deutschen Übersetzung des Buches „Der islamische Staat“ von Imam Chomeini (der nichts zu tun hat mit der Terrororganisation Islamischer Staat) Hassan Nasrallah zitiert, dem Generalsekretär Hizbullah. Dazu heißt es im Bericht der LfV (Seite 4): „Das IZH gibt nach wie vor zusammen mit dem islamistischen Verlag Eslamica das vom ersten iranischen Revolutionsführer Khomeini stammende Buch „Der Islamische Staat“ heraus.““

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch und könnte eine Gegendarstellung nach sich ziehen. Das Islamische Zentrum Hamburg war niemals Herausgeber des Buches, auch nicht „Mitherausgeber“. Die Floskel „in Kooperation mit“ bedeutet nicht, dass das IZH Mitherausgeber ist, sondern die Bedingungen für „in Kooperation mit“ sind im Verlag Eslamica detailliert festgehalten. Da derartige Verträge des Verlages Eslamica – nicht nur mit dem IZH – seit über einem Jahrzehnt mit vielen Vertragspartnern abgeschlossen wurden und diese stets auch per E-Mail kommuniziert werden, ist es mehr als unverständlich, warum das LfV solch eine Behauptung aufstellt. Entweder hat das LfV weder eigenen Einblick in derartige Verträge und hat auch bei ihren Kollegen in Niedersachsen und Bremen nicht nachgefragt, oder aber hier wurde böswillig etwas verdreht. In beiden Fällen ist das Verhalten des LfV als sehr schädlich für das Land einzustufen, dessen Verfassung es zu schützen vorgibt. Doch nur einmal angenommen, dass das IZH wirklich „Mitherausgeber“ wäre. Das Buch ist in deutscher Sprache seit ca. 30 Jahren erhältlich, seit 7 Jahren bei Eslamica. Wie kann so etwas vom LfV als „neue Erkenntnis“ verkauft werden, ohne dass die Fähigkeiten des LfV angezweifelt werden müssen? Auch der Hinweis, dass der Hizbullah-Generalsekretär dort zitiert wird, erscheint merkwürdig, denn das Buch ist 2014 veröffentlicht worden, zu einer Zeit, als die Hizbullah eine in Deutschland erlaubte Partei war, selbst wenn sie in Deutschland nie tätig war.

Im Zusammenhang mit der Kritik am Inhalt des Buches – für dessen Inhalt allein Imam Chomeini verantwortlich ist – äußert das LfV den Vorwurf an den Iran, dass dort „nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen“ 4000 Homosexuelle getötet worden seien. Da fragt man sich doch, woher diese Zahl stammen mag. Bei einer einfachen Recherche im Internet stößt man exakt auf die Zahl 4000 bei „Berichten“ aus dem Jahr 2005 [6]. Demnach behauptet das LfV, dass seit den letzten 17 Jahren niemand im Iran wegen Homosexualität hingerichtet worden ist! Doch was ist die ursprüngliche Quelle für jene ominöse Zahl, selbst wenn sie nunmehr 16 Jahre alt ist? Ausgerechnet die Jerusalem Post bemängelt, dass der deutsche Verfassungsschutz, der diese Zahl auch zuvor schon angegeben hatte, keine Quelle angibt [7]. Das hat auch gute Gründe. Denn die eigentliche Quelle solcher Zahlen sind den britischen Geheimdiensten nahe Kreise [8], die sich wiederum auf sogenannte Oppositionsgruppen berufen, die zum Zeitpunkt jeder Veröffentlichung in Europa (und auch Deutschland) als Terrororganisation eingestuft war. Könnte es also sein, dass das LfV „in Kooperation“ mit Terroristen Unwahrheiten gegen den Iran verbreiten, um das IZH zu diskreditieren?

Aus dem Buch Imam Chomeinis selbst wird eine Passage zitiert, nach der Zionisten „eine verschlagene, listige und emsige Bruderschaft sind“. Die Passage wird zitiert, um einen Bezug zu Antisemitismus herzustellen, was das ultimative Totschlagargument eines deutschen Verfassungsschutzes ist, wenn er keine vernünftigen Argumente hat. Das Problem an jenem Zitat ist, dass genau die zitierte Behauptung inzwischen wissenschaftlich belegt ist. Im März 2006 veröffentlichten der Politikwissenschaftler an der University of Chicago John Mearsheimer und der Professor für Internationale Beziehungen an der Harvard Kennedy School Stephen Walt einen Artikel im London Review of Books über die Rolle der israelischen Lobby in der amerikanischen Außenpolitik. Darauf aufbauend entstand 2007 das Buch beider Autoren mit dem Titel: „The Israel Lobby and U.S. Foreign Policy”, das ein Bestseller wurde [9]. In dem Buch wird genau die vom LfV zitierte Passage aus Imam Choeminis Buch wissenschaftlich detailliert nachgewiesen. Ist dieses weltberühmte Buch dem LfV nicht bekannt?

Am Ende von Seite 5 des „Berichtes“ des LfV steht folgender erstaunliche Satz: „Auch in der vom IZH erstmals 1992 übersetzten und herausgegebenen Publikation des iranischen Revolutionärs und Religionssoziologen Ali Schariati „Zur westlichen Demokratie“ finden sich zahlreiche Thesen, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.“ Dazu heißt es weiter (Seite 8), dass im Vorwort des IZH folgender Satz stehen würde: „Der Islam kennt keine Trennung von Religion und Politik“.

Das IZH hat das Buch niemals ins Deutsche übersetzt und es ist auch nicht im Jahr 1992 übersetzt worden, sondern im Jahr 1981 (!). Das Vorwort stammt nicht vom IZH, sondern von den vormaligen Herausgebern. Und besagte Passage ist hier offensichtlich ganz bewusst verkürzt und damit in manipulatorischer Weise zitiert worden, um das IZH zu diskreditieren. Die vollständige Passage lautet: „Der Islam kennt keine Trennung von Religion und Politik. Die ständige Entwicklung von Individuum und Gesellschaft gehört zu den islamischen Grundprinzipien. Die islamischen Werte wie Freiheit und Gerechtigkeit gelten alle Zeiten.“ Das Buch befindet sich in der Ausgabe von 1981 nicht nur in zahlreichen deutschen Bibliotheken, sondern selbst in der Bibliothek der Stanford Universität [10]. Und selbst in Wikipedia kann man nachlesen, dass das Buch im Deutschen bereits 1981 erschienen ist [11]. Wenn angesichts dieser Beweisflut das LfV immer noch behauptet, das Buch wäre erstmals vom IZH im Jahr 1992 erschienen, kann selbst eine entlastende völlige Unfähigkeit nicht mehr angenommen, sondern muss auf Böswilligkeit geschlossen werden. Das Buch selbst – und das sei hier nur nebenbei erwähnt – ist eine Verteidigungsschrift für eine echte Demokratie und stellt sich lediglich gegen die vom Kapitalismus und Liberalismus gekaperte sogenannten Demokratie, die lediglich den Reichen und Mächtigen dient. Das LfV zitiert eine ganze Reihe von Textpassagen, um genau das Gegenteil zu behaupten. Damit der Leser sich sein eigenes Bild machen kann, wird der vollständige Text des Buches in wenigen Tagen in der Plattform „Enzyklopädie des Islam“ in der Rubrik „Bücher“ zur Verfügung gestellt [12]. Aber was ist an diesen Erkenntnissen neu?

Den mit Abstand dreistesten Angriff auf die Religion leistet sich das LfV dann, indem es aus dem Religionswerk Imam Chameneis – eine Art islamischer Katechismus – zitiert, um die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Anhänger Imam Chameneis zu belegen. So wird auf Seite 9 das religionsrechtliche Urteil zitiert, dass muslimische Männer keine Krawatten tragen sollten. Mischt sich das LfV inzwischen auch in die religiösen Kleidungsvorschriften der Muslime ein? Auch verbietet Imam Chamenei Waren von Besatzerstaaten zu kaufen, was das LfV als angebliche Verfassungsfeindlichkeit zitiert. Die erste Auflage des Buches, aus dem zitiert wird, stammt aus dem Jahr 1997, die vom LfV zitierte Auflage aus dem Jahr 2012. Was ist davon eine „neue Erkenntnis“? Doch unabhängig vom Neuheitsgrad der „Erkenntnis“ muss hier auch auf die sehr selektive Wahrnehmung des LfV hingewiesen werden, die sich offensichtlich gerne als Ankläger und Richter zugleich positioniert und am liebsten auch die Vollstreckung des eigenen Urteils vollziehen würde. Denn entlastendes Material wird verschwiegen. Im gleichen Buch nur wenige Seiten nach dem zitierten Rechtsurteil verweist Imam Chamenei in einer Fatwa darauf hin, dass man verpflichtet ist die Gesetze des Landes, in dem man lebt, einzuhalten (siehe Fatwa 1391).

Der problemlos beim Lions-Club Hamburg auftretende Leiter des LfV, Thorsten Voß, war dem Vernehmen nach bis heute nie bereit zu einem klärenden Gespräch mit einem Leiter des IZH. Angesichts des alle Grenzen von Dreistigkeit sprengenden aktuellen „Berichtes“, der an einem Freitag um 6:00 Uhr morgens veröffentlicht wurde, stellt sich die Frage, inwieweit die Leitung des LfV in diesen Bericht voller nachweislicher Unwahrheiten involviert ist.

Kaum eine Aussage in dem mit „neue Erkenntnisse über das Islamische Zentrum Hamburg“ beworbenen Text ist neu. Die Erkenntnisse sind mindestens ein Jahrzehnt, andere mehrere Jahrzehnte alt. Für kaum eine der absurden Vorwürfe ist der amtierende Leiter des IZH verantwortlich, da sie alle lange vor seiner Amtsübernahme erfolgten. Wenn also das LfV diese teils nachweisliche falschen Tatsachenbehauptungen als neu verkauft, so stellt das LfV offenbar eine ernsthafte Gefährdung der Sicherheit des Bundeslandes Hamburg dar.

Bei der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem IZH und dem LfV könnte der Text aber sehr hilfreich sein, denn er belegt die offensichtlich islamfeindliche Einstellung des LfV, die für ihre eigene Rechtfertigung auf rechtswidrige Mittel zurückgreift. Hätte die Hansestadt ein halbwegs funktionierendes Pressewesen, hätten einige kritische Journalisten bei der einen oder anderen Stelle nachfragen müssen. Doch heutige Journalisten sind eingebettet in der Front des Imperialismus gegen das Gerechtigkeitsstreben der islamischen Befreiungstheologie. Zur Ehrenrettung des deutschen Verfassungsschutzes sei darauf verwiesen, dass weder der Niedersächsische noch der Bremer noch der Bundesverfassungsschutz sich jemals eine Unverschämtheit auf solchem Niveau geleistet und seine eigene Arbeit einer solchen Erniedrigung bloßgestellt hat, wie es der LfV Hamburgs mit dieser Broschüre. Ohne die deutsche Geschichte strapazieren zu wollen, sollte folgende Frage an die Verfassungsschützer wie die auf den fahrenden Zug aufspringen Landespolitiker in Hamburg gestellt werden: Wollen Sie wirklich verantwortlich sein für die erste Schließung eines auch äußerlich als solches zu erkennenden Gotteshauses in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg?

Im Staatsvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Gemeinschaft der Hamburger Muslime, organisiert in der Schura, zu deren Gründungsmitgliedern aus das IZH gehört, heißt es in Artikel 1(2): „Die Vertragsparteien bekennen sich zum Grundsatz der Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Weltanschauungen und zur vollständigen Geltung und Achtung der staatlichen Gesetze. Sie werden hierfür entschieden eintreten, auf entgegenstehende Äußerungen verzichten sowie sich gegen widersprechende Anschauungen wenden.“ [13] Die minimalste Forderung diesbezüglich ist, dass alle Vertragsparteien die Gesetze Deutschlands einhalten. Das IZH hat nicht nur alle Gesetze selbst eingehalten, sondern ruft auch alle seine Mitglieder immer wieder dazu auf. Aber das LfV, dass dem Innensenator der Stadt unterstellt ist, hat mit diesem Bericht gleich mehrfach Unwahrheiten über das IZH verbreitet, was nicht nur als Amtsmissbrauch betrachtet werden kann, sondern auch andere deutsche Gesetze berührt. Daher ist die Frage berechtigt, inwieweit die Freie und Hansestadt Hamburg ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt? Zweifelsohne ist es dem LfV aber nicht verboten einen derart groben Fehler unter anderem dadurch zu korrigieren, dass ein „Bericht“ voller Unwahrheit zurückgezogen wird. Wer immer diesen Bericht verfasst hat, hat dem Bundesland Hamburg großen Schaden zugefügt.

Unabhängig von den Höhen und Tiefen einer hektischen aktuellen Entwicklung müssen die deutschen Bürger aller Religionen einen gemeinsamen Weg finden, für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit im Umgang miteinander und für gegenseitigen Respekt einzutreten. Das IZH hat durch seine Jahrzehnte praktizierte Dialogbereitschaft diesbezüglich eindeutig Stellung bezogen. Es wird Zeit, dass die Verantwortungsträger in Hamburg zum Wohl der Stadt und der Bürger den bisherigen feindseligen Weg verlassen.


[1] https://www.hamburg.de/contentblob/15263...erkentnisse.pdf
[2] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/V...hee,izh106.html
[3] https://www.dbk.de/ueber-uns/vorsitzender
[4] http://www.botschafter-berlin.de/vatikanheiliger-stuhl/
[5] https://www.dailymail.co.uk/news/article...eated-West.html
[6] https://www.derstandard.at/story/2118522...-schwuler-liebe
[7] https://www.jpost.com/middle-east/iran-e...lligence-630751
[8] https://www.justice.gov/sites/default/fi.../iran050407.pdf
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/John_J._Mearsheimer
[10] https://searchworks.stanford.edu/view/7377263
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Renaissance
[12] http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/...der_buecher.htm
[13] https://schurahamburg.de/uber-uns/staats...hen-verbaenden/


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zuletzt bearbeitet 19.07.2021 | Top

RE: Ist der Landesverfassungsschutz Hamburg in der Hand von Extremisten?

#2 von Yavuz Özoguz , 19.07.2021 07:47

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RE: Ist der Landesverfassungsschutz Hamburg in der Hand von Extremisten?

#3 von Dr.Josef Haas ( gelöscht ) , 19.07.2021 08:02

Beeindruckend, wie Sie, lieber Herr Dr. Özoguz, die feindselige Kampagne des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz
buchstäblich auseinandergenommen haben. Es bestätigt sich in diesem Zusammenhang dabei aber wieder einmal: Jedes
Engagement für die Islamische Republik Iran oder den palästinensischen Freiheitskampf gegen den israelischen Staats-
Terrorismus zieht hierzulande das von Ihnen dargestellte nach sich. Dies ist gleichsam vorprogrammiert.
Umso notwendiger ist und bleibt es daher, sich konsequent gegen diese behördlichen Pressionen zu wehren, welche weiß
Gott nicht im deutschen Interesse sind.

Dr.Josef Haas

RE: Ist der Landesverfassungsschutz Hamburg in der Hand von Extremisten?

#4 von Yavuz Özoguz , 25.07.2021 10:44

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