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Messen mit zweierlei Maß

#1 von Dr.Josef Haas ( gelöscht ) , 24.11.2021 08:57

Messen mit zweierlei Maß

Es kam, wie es so natürlich kommen musste. Der Europäische Gerichtshof hob gestern,
23.November 2021, die Entscheidung eines ihm untergeordneten EU- Gerichtes auf, welches
am 4.September 2019 die palästinensische Freiheitsbewegung Hamas von der Liste der
europäischen Terrororganisationen gestrichen hatte.
Darauf soll sie also nach dem Urteilsspruch aus Luxemburg wieder wandern, obwohl sie sich in
ihrem Handeln allein den Prinzipien des Völkerrechts verpflichtet weiß, das den Menschen, welche
unter einem fremden Besatzungsregime zu leben gezwungen sind, das Recht zubilligt, dagegen
mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Widerstandes, aufzubegehren.
Fand derartiges im zweiten Weltkrieg gegen die deutsche Besatzung statt, wird es bekanntlich
heute in oft grotesker Weise verherrlicht und gepriesen- demgegenüber wird Widerstand gegen
die israelischen Besatzer verurteilt und dessen Akteure diffamiert.
Dafür findet diese sogenannte "Westliche Wertegemeinschaft" keinerlei kritisches Wort zum Wüten
der israelischen Kolonisten, "Siedler" genannt, welche seit Jahren armen palästinensischen Bauern,
etwa durch Vernichtung von deren Olivenbäumen, die Lebensgrundlage rauben.
Der Auf- und Ausbau israelischer "Siedlungen" im Westjordanland wird demgegenüber vom Völkerrecht
als eine eindeutig illegale Verhaltensweise verurteilt, was aber Israel und dessen Verbündete in keiner
Weise stört.
So verlogen handelt also die Welt, wenn es um das Verhältnis Israel-Palästina geht.
Die Palästinenser werden in diesem Zusammenhang, weil systemimmanent, diskriminiert und betrogen-
allein den Israelis aller Schattierungen, also auch den dortigen Faschisten, wird in die Hände gearbeitet.
Die Konsequenz daraus? Die Angehörigen des Volkes von Palästina haben von dieser moralisch extrem
verkommenen internationalen Gemeinschaft wenig oder gar nichts zu erwarten. Man hätte sie, ähnlich
der West-Sahara-Bevölkerung, die einen heldenmütigen Abwehrkampf gegen die marokkanische Besatzung
führt, schon lange vergessen, wenn es nicht Freiheitsbewegungen von der Art der Hamas gäbe.
Auf deren Schultern bzw. in deren Gewehrläufen ruht daher die Hoffnung aller noch anständig gebliebenen
Menschen, welche dem Völkerrecht verbunden geblieben sind.
Und dies, um es hier noch einmal zu wiederholen, billigt eben den durch fremde Okkupanten unterdrückten
Menschen das Recht zum Freiheitskampf, auch mit Waffengewalt, von vorneherein zu.
Möge man diese Wahrheit also niemals vergessen und infolgedessen auch weiterhin dem Völkerrecht den
Vorrang vor der Treue zu Israel geben!

Dr.Josef Haas

   

Fake News vom alten Testament bis Corona
Niemand muss gegen seinen Willen an diesem Experiment teilnehmen! - & gegen 2000.000 Strafbescheide werden 2000.000 Einsprüche erhoben werden & dann werden eben 2000.000 Verwaltungsstrafverfahren geführt werden!

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