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Ein „islamistisch“ merkwürdiger Verfassungsschutzbericht

#1 von Yavuz Özoguz , 01.07.2015 11:30

Ein „islamistisch“ merkwürdiger Verfassungsschutzbericht

Wenn die Bundesrepublik Deutschland einen Verfassungsschutzbericht herausbringt, dann darf man heute durchaus fragen, wann der Verfassungsschutz integriert werden kann.

Nach ziemlich viel Geschwafel beginnt der Verfassungsschutzbericht eigentlich erst ab Seite 193 konkret und interessant zu werden. Die „Islamisten“ werden zwar erst ab Seite 194 aufgelistet, aber auf Seite 193 steht die Zeitung „junge welt“, was bereits zu einem gewissen Erstaunen führen dürfte.

Erste genannte „Islamismus“-Organisation ist die „Kern al-Qaida“. Der Kurzbericht endet mit dem Satz „Strukturen der „al-Qaida“ in Deutschland sind nicht bekannt“. Diesen Schlusssatz teilt sich die Organisation mit folgenden weiteren aufgelisteten „Islamisten“: Islamischer Staat (IS), „Al-Qaida im islamischen Maghreb“ (AQM), „Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ (AQAH), „Al-Shabab“ und „Jabhat al-Nusra“ (JaN). Wenn von allen derartigen Terrororganisationen weder Mitgliederzahlen noch Organisationsstrukturen in Deutschland bekannt sind, stellt sich die Frage, warum sie denn überhaupt erwähnt werden und auf welche Weise sie die die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Etwas skurriler wird es allerdings, wenn man sich anschaut, was bei den einzelnen Organisationen steht.

Dem sogenannten Islamischen Staat (IS) wurde am 12. September 2014 eine Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern auferlegt, was ja angesichts deren Verbrechen weltweit durchaus nachvollziehbar ist. Das war es dann aber auch! Ja, Sie haben richtig gelesen: Die „Kern al-Qaida“, „Al-Qaida im islamischen Maghreb“ (AQM), „Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ (AQAH), „Al-Shabab“ und „Jabhat al-Nusra“ (JaN) sind allesamt in Deutschland nicht verboten! Jetzt könnte man argumentieren, dass jene Organisationen ja auch keine Leute in Deutschland haben (jedenfalls nicht offiziell). Aber das gilt gemäß Verfassungsschutzbericht auch für den verbotenen Islamischen Staat (IS). Als weitere Ausrede könnte man einwenden, dass „Al-Qaida“ möglicherweise von der Bundesregierung gar nicht offiziell als Terrororganisation eingestuft sei, aber das ist auch nicht der Fall, denn auf Seite 88 des gleichen Berichts wird „Al-Qaida“ explizit als Terrororganisation benannt. Wir haben also eine in Deutschland als Terrororganisation eingestufte Vereinigung, gegen die kein Verbotserlass vorliegt. Was ist das Fazit, um diese kaum nachvollziehbare Verhaltensweise des Verfassungsschutzes zu verstehen? Manche dem Imperium dienlichen Terrororganisationen werden ganz offensichtlich nicht verboten. Erstaunlich dabei ist, dass offensichtlich nicht einmal bei der Hamas in Deutschland eine Verbotsverfügung existiert. Dafür gleich zwei Verbotsverfügungen gibt es unter der Überschrift „Hizbullah“: Verbotsverfügung gegen den Sender „al-Manar“ vom 29. Oktober 2008 und Verbotsverfügung gegen as „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ vom 2. April 2014.

Drücken wir es einmal in klaren Worten aus: In Deutschland ist es rein verfassungsschutzmäßig offensichtlich weniger schlimm die Terroristen der Jabhat al-Nusra zu unterstützen, als Waisenkinder im Libanon, die aufgrund des zionistischen Bombardements und jahrzehntelanger Besatzung zu Waisenkindern geworden sind. Das ist doch mal eine klare Ansage, wie Deutschland es mit dem Terrorismus hält.

Den mit Abstand größten Eintrag erhielt einmal mehr Milli Görüsch; herzlichen Glückwunsch. Die an Harmlosigkeit kaum zu überbietenden Moscheegemeinden übertreffen damit an Seitenzahlen sämtliche Terrororganisationen zusammen.

Einen an Absurdität kaum noch zu übertreffenden Eintrag erhielt das Islamische Zentrum Hamburg auf Seite 209. Damit sich der Leser ein eigenes Bild machen kann, soll der „Vorwurf“ hier im vollständigen Wortlaut wiedergegeben werden:

„In Deutschland existieren eine Reihe islamischer Zentren und Organisationen regimetreuer Iraner, mit deren Hilfe das iranische Regime versucht, Einfluss auf hier lebende Schiiten unterschiedlicher Nationalität zu nehmen. Das größte und einflussreichste Zentrum ist das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH), das Träger der „Imam Ali Moschee“ ist. Der Leiter des IZH gilt als Vertreter des „Revolutionsführers“ der Islamischen Republik Iran – derzeit Ayatollah Seyyed Ali Khamenei – in Mitteleuropa. Die Aktivitäten des IZH sind darauf ausgerichtet, die islamische Lehre schiitisch-iranischer Prägung auf unterschiedlichste Art und Weise in Deutschland und Europa zu verbreiten. Hierfür organisiert das IZH unter anderem regelmäßige Gebets- und Vortragsveranstaltungen, religiöse Feierlichkeiten sowie Sprachunterricht und andere Lehrveranstaltungen.“

Glaube es der Leser oder auch nicht, wir haben NICHTS gekürzt. Auch nach mehrfachem Lesen ist und nicht klar geworden, worin die Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Aktivitäten des ehrbaren Zentrums liegen sollen. Der einzige „Vorwurf“ bestand darin, Imam Khamene’i zu folgen. Der aber ruft dazu auf, dass sich seine Anhänger in Deutschland gesetzestreu zu verhalten haben. Worin liegt also der Vorwurf? Gutwillig könnte man auf die Idee kommen, dass jene nichts sagende Passage notwendig war, um die Heiligkeit unserer Zeit Imam Khamene’i in diesem Buch zu erwähnen. Im Zusammenhang mit dem Islamischen Zentrum Hamburg stellt sich der Verfassungsschutz auf Seite 92 ein eigenes Armutszeugnis aus. Obwohl das Zentrum seit 1963 am gleichen Platz steht und obwohl es seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachtet wird, will der Verfassungsschutz nicht wissen, wie viele Personen mit dem IZH sympathisieren.

Wer das alles nicht glaubt, kann es ja nachprüfen unter:

http://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2014.pdf

Kleine bescheidene Empfehlung am Ende von einem unbedeutenden Bürger, der selbst bis 2009 durch seinen Verfassungsschutzeintrag der einzige amtlich anerkannte Antizionist Deutschlands war: Wie wäre es, wenn der Verfassungsschutz in der Zukunft nicht mehr das Imperium, sondern wirklich nur die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschlands schützen würde? Dann könnte sie sowohl mit Milli Görüsch als auch mit dem Islamischen Zentrum Hamburg kooperieren, was aufgrund des dann besser zugänglichen islamischen Fachwissens zu einer erheblichen Verminderung der Bedrohungslage durch Terroristen in Deutschland führen würde, die im missbrauchten Namen des Islam Terror verbreiten. Dann könnte auch die heutige Aussage der Bundeskanzlerin „Islam gehört unzweifelhaft zu Deutschland“ erweitert werden in „auch der Verfassungsschutz gehört unzweifelhaft zu Deutschland“. Derzeit hat man allerdings nicht das Gefühl. Irgendwelche Aktivitäten des Verfassungsschutzes gegen die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der USA auf deutschem Boden sucht man vergeblich (bis auf einen Kurzeintrag eines BND-Spions). Aber die Aktivitäten der USA waren für deutsche Unternehmen und Bürger sicherlich verfassungsgefährdender als alle im Bericht genannten Organisationen zusammen.


Yavuz Özoguz  
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