Delmenhorst führt im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht – aber sehr merkwürdig
Gestern wurde der Niedersächsische Verfassungsschutzbericht veröffentlicht. Und es dürfte so manchen islamischen Aktivisten – der ganz sicher kein „Islamist“ ist – mit einer gewissen Dankbarkeit erfüllen, dass gleich zwei Aktionen in Delmenhorst es in den Bericht geschafft haben, selbst wenn die Erwähnung gewissermaßen als „merkwürdig“ eingestuft werden muss.
Auf Seite 116 des Niedersächsischen Verfassungsschutzberichtes heißt es: „Öffentlichkeitswirksame Aktionen, die im Zusammenhang mit dem schiitisch geprägten Islamismus in Niedersachsen stehen, finden insbesondere im Raum Delmenhorst ihren Schwerpunkt. So sorgte ein seit dem 30.12.2015 in der Innenstadt von Delmenhorst aufgehängtes Plakat für Irritation, da auf diesem eine Abbildung des iranischen Staats- und Religionsführer Ali Khamenei nebst eines Zitates aus seinem „Zweiten Brief an die Jugend im Westen“ zu sehen war. Dieses Zitat aus dem „Zweiten Brief“, der vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Paris verfasst wurde, lautet „Das Leid jedes einzelnen Menschen, wo immer auf der Welt, stimmt von Natur aus die Mitmenschen traurig.“ Für Kritik sorgte weniger das Zitat selbst, als vielmehr antiisraelisch zu bewertende weitere Aussagen des iranischen Politikers in seinem „Zweiten Brief“. Hier redet Khamenei von Israel als einem „zionistischen Regime“ und bezichtigt dieses Land des Staatsterrorismus. Auch nach Berücksichtigung dieses Kontextes kamen die Sicherheitsbehörden zum Schluss, dass dieses Plakat nicht als strafrechtlich relevant und ebenfalls nicht als extremistisch bzw. antisemitisch einzustufen ist. Das Plakat wurde am 6.01.2016 entfernt.“ [1]
So sehr die weitere „Werbung“ für die historischen Briefe Imam Chamene’is [2] erfreuen, so merkwürdig ist doch die Passage zu lesen. Denn Zunächst wird das Plakat und mögliche Kritik daran erwähnt und dann heißt es: „Auch nach Berücksichtigung dieses Kontextes kamen die Sicherheitsbehörden zum Schluss, dass dieses Plakat nicht als strafrechtlich relevant und ebenfalls nicht als extremistisch bzw. antisemitisch einzustufen ist.“ Warum wird er dann im Verfassungsschutzbericht erwähnt? Hängt es möglicherweise damit zusammen, dass es jenes Plakat auch in den Landtag Niedersachsens geschafft hat? [3] oder hängt es damit zusammen, dass der niedersächsische Verfassungsschutzbericht mehr zur Aufgabe hat die nicht existierende Verfassung Israels zu schützen als die nicht existierende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland; wir verfügen immerhin über ein schützenswertes Grundgesetz!
Zu erwähnen ist, dass es die Organisation „die Feder“ erstmals namentlich in den Verfassungsschutzbericht geschafft hat. Glückwunsch dazu! Ebenfalls auf Seite 116 steht: „Eine weitere von vielen als provokativ empfundene Aktion war eine am 19.11.2016 in Delmenhorst durchgeführte „Abstimmung” über die Frage, ob Israel „illegal” sei. Der Stand in der Delmenhorster Innenstadt, an dem man über diese Frage „abstimmen” konnte, wurde von der Organisation „Die Feder” durchgeführt, deren Mitglieder sich als Anhänger der Islamischen Republik Iran verstehen. Ein Strafverfahren, das aufgrund einer Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die Betreiber des Stands angestrengt worden war, wurde im Januar 2017 eingestellt. In der Gesamtbetrachtung, auch unter Berücksichtigung von im Internet veröffentlichten Texten, sei die Abstimmung in der Fußgängerzone nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht als Volksverhetzung anzusehen.“
Hier genügt es also bereits, dass irgendwelche Leute, die jedes Verbrechen des Zionismus rechtfertigen und verteidigen würden, eine Aktion als „provokant“ empfinden, um im Verfassungsschutzbericht zu erscheinen. Als Delmenhorster „Insider“ wissen wir, dass die erste Aktion sage und schreibe eine einzige Person allein initiiert und durchgeführt hat und die zweite Aktion von zwei Personen durchgeführt worden ist. Offensichtlich haben die niedersächsischen Sicherheitsbehörden entweder nicht genug zu tun oder sind völlig überbelegt, so dass sie mit solch einem Aufwand sich auf diese beiden Aktionen gestürzt haben.
Die Seite 116 hat aber auch anderen Unterhaltungswert. Geradezu amüsant wirkt es, was dort über den Quds-Tag verbreitet wird: „Von zentraler Bedeutung für die schiitisch geprägte Islamistenszene in Deutschland ist der sogennante al-Quds-Tag. Dieser gilt in der Islamischen Republik Iran als gesetzlicher Feiertag und soll den Wunsch nach der „Befreiung Palästinas” zum Ausdruck bringen.“ Offensichtlich ist es den niedersächsischen Behörden auch nach 38 Jahren Quds-Tag noch nicht gelungen herauszufinden, an was für einem Tag der Quds-Tag stattfindet, obwohl die Enzyklopädie des Islam diesbezüglich hilfreich sein könnte: „Der Internationale Al-Quds-Tag wurde von Imam Chomeini nach der Islamischen Revolution im Iran 1979 ausgerufen. Er findet jeweils am Abschiedsfreitag des Monats Ramadan statt.“ [4] Der Freitag ist im Iran immer Feiertag! Da gibt es keine besondere Ausnahme für den Quds-Tag. Obige Aussage im Verfassungsschutzbericht ähnelt der Aussage, dass der Palmsonntag in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag wäre. Das ist er nicht, aber der Sonntag ist (noch) immer Feiertag.
Ganz interessant ist ein Blick auf das Länderranking im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht, der ja der Bericht einen Bundeslandes sein soll und auf Gefährdungen der bundesdeutschen gesellschaftlichen Ordnung hinweisen soll. Ganze 13 mal wird Israel in dem Bericht erwähnt. Zum Vergleich werden die USA nur 8 mal und Nachbarn wie Frankreich und Niederlande nur 9 bzw. 4 mal erwähnt. Eines Tages – wenn das imperialistisch-zionistische Apartheidssystem sich dem Ende zuneigt und das letzte europäische Kolonialgebilde einer menschenwürdigen Zukunft weicht, wird es wie in Südafrika eine Art Wahrheitskommission geben, die die kleinen Verbrecher begnadigt und die großen Verbrecher offen legt. Dann wird es – so Gott will – auch ein Deutschland einen Verfassungsschutzbericht geben, in dem die Hauptförderer der zionistischen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, auch in Niedersachsen.
Kommen wir zurück zu Delmenhorst: Wie hieß es doch auf Seite 116? „Öffentlichkeitswirksame Aktionen, die im Zusammenhang mit dem schiitisch geprägten Islamismus in Niedersachsen stehen, finden insbesondere im Raum Delmenhorst ihren Schwerpunkt.“ Danach wurden zwei Aktionen von drei Einzelpersonen aufgelistet. Nie zuvor war es so leicht die Goldmedaille im legalen Einsatz gegen Israels Verbrechen zu erringen, auch wenn z.B. der Freidensmarsch zu Aschura durch Delmenhorst, organisiert vom Islamischen Weg e.v. es leider nicht in das Ranking geschafft hat. Es gilt aber: The Winner is Delmenhorst! Hatte meine Wenigkeit nicht schon oft darauf verwiesen, dass Delmenhorst die geistige Hauptstadt Deutschlands ist? Der niedersächsische Verfassungsschutzbericht beweist es.
[1] http://www.verfassungsschutz.niedersachs...oad/119041/.pdf
[2] https://archiv.offenkundiges.de/1490-2/
[3] http://german.irib.ir/nachrichten/revolu...ehandelt-werden
[4] http://www.eslam.de/begriffe/q/quds-tag.htm