Israelfreunde sind Verfassungsfeinde
Wir leben in einer Zeit, in der Wahrheit zur Falschheit und Falschheit zur Wahrheit umetikettiert wird. Friedliebende Menschen werden als Verfassungsfeinde vorgestellt und kriegslüsterne Rassisten als friedliebend. Besatzung heißt Siedlung und Widerstand gegen Besatzung wird Terrorismus genannt. In solch einer Zeit ist es von immenser Bedeutung anhand von nachprüfbaren Belegen darzulegen, dass Israelfreunde in Deutschland nachweislich Verfassungsfeinde sein müssen, da sie ganz offensichtlich die Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verhöhnen.
Die Werte der deutschen Gesellschaft und damit der Grundkonsens des Zusammenlebens sind in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes zusammengefasst und heißen Grundrechte. Sie haben eine Art wertegebenden Charakter und dementsprechend wird von allen Bürgern verlangt, dass sie diese Grundrechte verinnerlichen und mitgestalten helfen. Wer den Grundrechten in Wort und/oder Tat widerspricht gilt als Verfassungsfeind. Merkwürdigerweise wird aber die am weitesten verbreitete Gruppe der Verfassungsfeinde in Deutschland, die selbst im Bundestag und der jeweiligen Regierung die Mehrheit bilden und die größten Medien kontrollieren, überhaupt nicht zur Kenntnis genommen: Es sind die Israelfreunde.
Einer der sicherlich wertvollsten Grundrechte ist der Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 (3): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...“ Der einzige Punkt, dem ein gläubiger und praktizierender deutscher Muslim in diesem Artikel widersprechen würde, ist die Verwendung des Begriffs „Rasse“. Nach Vorstellung des Islam sind alle Menschen eine „Rasse“. Die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit Menschen ist bereits ein Rassismus, den der Islam ablehnt. Anders sieht es mit Israelfreunden in Politik, Wissenschaft und Medien aus. Sie sind der Meinung, dass ein Staat – in diesem Fall Israel – durchaus jemanden wegen seiner „Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“ bevorzugen oder diskriminieren darf. Ein Jude mit der Herkunft USA hat in Israel mehr Rechte als ein einheimischer Nichtjude. Und ein Jude aus Russland hat in Israel mehr Rechte als ein Christ aus Bethlehem. Der Rassismus im Judentum geht so weit, dass ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz DNA-Tests anbietet, um herauszufinden, ob man Jude sei [1]. Der Apartheidsstaat Israel praktiziert den übelsten Rassismus unserer Zeit, aber dennoch gelten Israelfreunde als unbedenklich hinsichtlich des deutschen Grundgesetzes aber Israelkritiker werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Der obige Grundsatz aus dem Grundgesetz allein müsste hinreichend sein, um die Unvereinbarkeit des zionistischen Systems mit den Werten der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen. Aber es ist bei weitem nicht der einzige Grundsatz, der das belegt. Die Grundrechte beginnen mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1) und den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (Artikel 2). Kollektivstrafen gelten in allen Rechtssystemen dieser Welt als Verstoß gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte, außer in Israel. Schon mehrfach wurde Israel für die Anwendung von Kollektivstrafen kritisiert [2][3]. Die Listen der praktizierten und angedrohten Kollektivstrafen Israels können Bücher füllen. Für Israelfreunde stellt das kein Problem dar.
In allen zivilisierten Systemen der Erde stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Artikel 6). Basis für die Gründung einer Familie ist seit Jahrhunderten und in nahezu allen Kulturen der Welt die Eheschließung. Das ist allerdings in Israel nicht so ohne weiteres möglich. Selbst wenn man die Problematik der interkonfessionellen Heirat ausklammern würde, in Israel gibt es keine zivilrechtliche Heirat. Selbst wenn beide Heiratskandidaten Juden sind, können sie nicht heiraten, wenn das Oberrabbinat in Israel das verhindern will, weil es z.B. die Konversion des einen zum Judentum nicht akzeptiert. Geschiedene Juden dürfen besondere Elite-Juden, die so genannten Kohanim, nicht heiraten [4], was eine weitere Form des nur in Israel praktizierten Rassismus ist. Der zionistische Rassismus richtet sich sogar gegen Juden, wenn sie geschieden sind! Israelis, die dennoch heiraten wollen, müssen das im Ausland tun. So ist Zypern zu dem Ort aufgestiegen, in dem die meisten Israelis außerhalb Israels heiraten.
Stück für Stück ließe sich zu beinahe jedem Grundrecht des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nachweisen, dass dessen Werte und Inhalte von Israel mit Füßen getreten werden. Dennoch haben die Israelfreunde in Deutschland in den staatlichen Institutionen und in den Medien das Sagen. Dass in solch einem Staat der Verfassungsschutz naturgemäß nicht funktionieren kann und zunehmend dafür missbraucht wird, die Interessen des zionistischen Apartheidsstaates Israel zu vertreten, erklärt sich von selbst. Jene Interessen bestehen unter anderem darin, jeden mundtot zu machen, der die Wahrheit ausspricht. Aber Anhänger der Befreiungstheologie Imam Husains lassen sich nicht mundtot machen, selbst dann nicht, wenn man versucht sie zu bestrafen [5] oder sie sogar ermordet [6].
[1] https://www.igenea.com/de/juden
[2] https://diepresse.com/home/politik/ausse...on-auf-Attentat
[3] http://www.handelsblatt.com/archiv/genfe...og/2187244.html
[4] http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14001
[5] https://offenkundiges.de/bild-zeitung-dr...-zertifizierer/
[6] http://www.eslam.de/begriffe/c/corrie_rachel.htm