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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#16 von Werner Arndt , 17.11.2020 19:34


"Der Unterschied, die Macht von Spahn ist vorgetäuscht. Die wahre Macht sitzt in der Willy-Brandt-Straße 1, im Kanzleramt und heißt Angela Merkel. Der schlussendliche Einfluss auf die Politik erfolgt aber in den Hinterzimmern, wo die Kanzlerin auch nur brav die Türklinke drückt, um zum Rapport anzutreten."


Zitat
Erhält Jens Spahn sein finales Ermächtigungsgesetz?

Am Mittwoch, den 25.03.2020 wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat. Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3).

Niemand konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. (4)

Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung „Soviel Normalität wie möglich“, bei Betrachtung der Gegenwart nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf schütteln.

...

Ermächtigungsgesetz ist ein belasteter Begriff. Ein schweres Wort. Die Definition lautet, Zitat (7):

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.

Anmaßender Vergleich, bzw. Hinweis? Modifizieren wir für die Gegenwart:

Das Ermächtigungsgesetz vom 27. März 2020, offiziell das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Jens Spahn überging. Es war die Grundlage zur Aufhebung der Gewaltenteilung und ermöglichte alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der epidemiologischen Diktatur.

Der Unterschied, die Macht von Spahn ist vorgetäuscht. Die wahre Macht sitzt in der Willy-Brandt-Straße 1, im Kanzleramt und heißt Angela Merkel. Der schlussendliche Einfluss auf die Politik erfolgt aber in den Hinterzimmern, wo die Kanzlerin auch nur brav die Türklinke drückt um zum Rapport anzutreten.

Anmaßender Vergleich? Immer noch? Das Handelsblatt fasste die politische Realität am 31.10. so zusammen, Zitat: Der Bundestag hat sich in der Corona-Krise entmachten lassen. Die Corona-Maßnahmen beschließt ein Gremium, das im Grundgesetz nicht einmal vorkommt. Das Parlament hat sich die Macht aus den Händen nehmen lassen. (8) [›››]

...

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fand wie immer die passenden Worte zur individuellen Krise der Bürger, Zitat vom 30.10.: «Trotzdem rate ich uns allen dazu, nicht zu resignieren und vor allen Dingen nicht die Geduld zu verlieren.» (11). Das klingt vermeintlich emphatisch und soll Bürgernähe simulieren. Jens Spahn ließ jedoch am gleichen Tag wissen, Zitat: „Dieses Virus kennt keine Grenzen, wir sollten in seiner Bekämpfung auch keine kennen“ (12). Das meinte er wörtlich und daher veröffentlichte die Bundesregierung, sie werden es ahnen, am 03. November den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Am 6. 11. soll er in eine erste Lesung des Bundestages gehen. Der Inhalt, die Pläne haben es in sich (13).

...

Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird auf 40 Seiten dargelegt. Es ist im Schriftartikel verlinkt und sollte restdenkende Bürger schlussendlich aus der Lethargie reißen. Auf Seite 9 findet sich der Satz, Zitat: Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes festzulegen...

Die Satzergänzung „ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen“ findet sich mehrfach im Entwurf. Ein anderes Wort für diese Variante - Blankoscheck. Blankoscheck für Macht. Blankoscheck für Verunsicherung der Menschen. Blankoscheck für Zerstörung von gewachsenen Strukturen. Blankoscheck für den Niedergang unserer Demokratie.

Mit den Erfahrungen der zurückliegenden Monate, können wir Bürger mit Gewissheit davon ausgehen, dass im April 2021 der demokratische Sonnenschein nicht wieder am gesellschaftlichen Himmel erstrahlen wird. Dass diese massiven Einschnitte und Veränderungen, diese neue politische Macht, kommendes Jahr wieder freiwillig im Kanzleramt bis zur nächsten epidemischen Lage von nationaler Tragweite in die Schubladen gelegt werden ist illusorisch. Naiv.

...

https://kenfm.de/erhaelt-jens-spahn-sein...bernhard-loyen/

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#17 von Werner Arndt , 17.11.2020 22:50


"Vermutlich waren sich Jurist*innen noch nie so einig wie in diesem Fall."

Zitat
Offener Brief zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) - von Rechtsanwältin Jessica Hamed

16. November 2020

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestags, sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

mein Name ist Jessica Hamed, ich bin Rechtsanwältin und Hochschuldozentin.

Mit diesem offenen Brief wende ich mich im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung im Bundestag und Bundesrat über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) an Sie.

Die Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor großen Herausforderungen, die nach meinem Dafürhalten nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei der Entscheidung im Bundestag und dem Bundesrat am Mittwoch, den 18.11.2020 gegen die Einführung des § 28a IfSG (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) zu stimmen.

...

2.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen zu § 28a IfSG vernichtend ausgefallen sind. Ein Zitat aus der Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum) möchte ich besonders hervorheben:

"Der geplante § 28a IfSG genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lässt keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern will offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren. In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren."

https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf

Seitens Legal Tribune Online wurde die beispielose Kritik der Sachverständigen gut zusammengefasst:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...undestag/?r=rss

Und auch auf der Homepage des Deutschen Bundestags ist zu lesen: "Experten krisitieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes"

https://www.bundestag.de/

Jede*r der im Bundestag gehörten renommierten Rechtsexpert*innen hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens geäußert und von der Verabschiedung in dieser Form abgeraten. Vermutlich waren sich Jurist*innen noch nie so einig wie in diesem Fall.

Prof. Dr. Anika Klafki (Universität Jena) brachte es gut auf den Punkt:

"Es besteht aber kein Grund, nun in einem überhasteten Schnellschuss eine in vielerlei Hinsicht defizitäre Norm zu verabschieden, die mehr Schaden als Nutzen bringen könnte."

https://www.bundestag.de/resource/blob/8...evSchG-data.pdf

Wer ein Gesetz verabschiedet, obwohl er*sie weiß – oder es zumindest billigend in Kauf nimmt –, dass es verfassungswidrig ist, ist kein*e Demokrat*in.

Das gilt umso mehr in diesem Fall, in dem mit diesem Gesetz so gut wie alle Grundrechte suspendiert werden können. Es hat eine derart weitreichende Wirkung, dass selbst kleinere Bedenken ausreichen müssten, dagegen zu stimmen.

Hier hingegen sind es, wie Sie alle wissen, keine nur kleineren Bedenken.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wenn Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, dann haben Sie sich von rechtsstaatlichen Grundprinzipien verabschiedet und würden mein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie in einer so tiefgehenden Krise wie der aktuellen zutiefst erschüttern.

Der Entwurf genügt evident nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz und das Anknüpfen einzig an einen Inzidenzwert entbehrt jeder Logik.

Zu letzterem wurde ebenfalls ein Experte, Prof. Dr. Matthias Schrappe, im Ausschuss für Gesundheit am 28.10.2020 gehört. Er kam zu dem Ergebnis, dass sich mit den Testergebnissen kein aussagekräftiger Grenzwert darstellen lasse und es daher nicht möglich sei, politische Entscheidungen hiermit zu begründen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/8...ategie-data.pdf

Es dürfte darüber hinaus nachvollziehbar sein, dass der im Frühjahr 2020 festgelegte Inzidenzwert, der einzig auf absolute Zahlen abstellt, neben den allgemeinen Kritikpunkten (vgl. Ausführungen von Schrappe), auch deshalb keine sinnvolle Zahl ist, da weder die Teststrategie im Frühjahr mit der heutigen vergleichbar ist, noch die Anzahl der durchgeführten Tests. Ferner sollten auch die positiven Tests und die Anzahl derjenigen, die mit oder an dem neuartigen Coronavirus verstorben sind, jeweils ins Verhältnis gesetzt werden. Aus dieser Gegenüberstellung ergäbe sich dann der Faktor, um den die aktuell angenommenen Grenzwerte (35 und 50 positive Fälle je 100.000 Einwohner*innen) sinnvollerweise ins Verhältnis zu setzen wären. Ohne dieses Korrelativ ist ein Grenzwert nutzlos.

...

3.

Es gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundestagsabgeordnete und Ministerpräsident*innen, keinen einzigen guten Grund, dieses Gesetz zu verabschieden.

Schließlich ist es unzweifelhaft möglich, ein verfassungsmäßiges Gesetz zu dieser Thematik zu schaffen. Hierfür standen viele Monate zur Verfügung. Ich habe kein Verständnis dafür, dass nunmehr ein Gesetz in einem solchen Tempo "durchgedrückt" werden soll. ...

Ein sinnvoller Vorschlag wäre es, dass jede Coronaschutzverordnung mit einem Parlamentsvorbehalt versehen wird. Dieser könnte so ausgestaltet werden, dass die jeweilige Landesregierung zwar eine Verordnung rasch erlassen kann, dass diese aber innerhalb von beispielsweise 5 bis 7 Tage nach Erlass sowie alle weitere 10 bis 14 Tage vom Landesparlament bestätigt werden muss, andernfalls tritt sie wieder außer Kraft.

Das würde eine öffentlich nachvollziehbare Debatte ermöglichen und den Landesregierungen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung der Maßnahmen einräumen. Gleichzeitig wären die Regierenden so auch angehalten, ihre Erwägungsprozesse nachvollziehbar darzulegen.

Der damit einhergehende "Begründungszwang" filtert mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Vorschläge heraus, die offensichtlich von vornherein zur Infektionseindämmung ungeeignet sind. Damit birgt er auch die Chance, dass Maßnahmen vermehrt unter wissenschaftlichen Aspekten überprüft werden.

Ein derartiger "Begründungszwang" führt auch zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. In der Vergangenheit stellte sich schließlich die fehlende Begründung als ein weiteres wesentliches rechtliches Problem der Coronaschutzverordnungen dar.

...

Übernehmen Sie Verantwortung. Lehnen Sie diesen Gesetzesvorschlag ab und erarbeiten Sie unter Einbeziehung von Rechtsexpert*innen einen neuen.

https://www.ckb-anwaelte.de/offener-brie...er-tragweite-2/

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RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#18 von Tobias Martin Schneider , 18.11.2020 19:43

Bittgebete für das Abwehren der Verschwörung der Feinde und das Abwenden ihrer Stärke
http://eslam.de/manuskripte/buecher/blae...rwerfung_49.htm


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zuletzt bearbeitet 18.11.2020 | Top

RE: Wir fordern den Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes nicht zu verabschieden (Petition)

#19 von Werner Arndt , 20.11.2020 17:45

Zitat
20.11.2020

Liebe Unterstützer der Petition,

wie versprochen habe ich am Morgen des 18.11.2020 die Petition mit euren [mehr als 230.000] Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben. Der Live-Stream hat wegen Verbindungsproblemen leider nicht funktioniert, aber wir haben das alles parallel aufgenommen und ihr findet dieses Video hier:
https://www.youtube.com/watch?v=aG4HzONzvg0

Wie kann es weiter gehen?

Nachdem die Regierungskoalition am Mittwoch dieses deutliche Zeichen ignoriert hat und sogar der Bundespräsident ohne mit der Wimper zu zucken noch am gleichen Tag das Gesetz unterzeichnet hat, liegt es jetzt bei den Gerichten, dieses fragwürdige Gesetz zu kippen.

Des Weiteren hat Ralf Ludwig bereits erklärt, dass es (spätestens) jetzt an der Zeit ist, von unseren Gesundheitsämtern die echten Infektionszahlen zu verlangen, da nur diese für die Lockdown-Maßnahmen entscheidend sind:
"Denn ab morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern dass diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde auch anzuchtfähig ist und damit infektiös. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben."
(Das Video wurde von YouTube leider bereits zensiert.)
Also könnt ihr von euren Gesundheitsämtern die Veröffentlichung der echten Infektionszahlen gem. §2 Nr. 2 IfSG fordern. ...

https://www.openpetition.de/petition/blo...igungsgrundlage



Zitat
Zitat Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Kulmbach, 18.11.2020:

„Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, ... sagt nämlich, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt.

Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive!

Das heißt, ich habe jetzt gerade gelesen, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet und damit ist de jure die Pandemie vorbei, denn ab morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben.

Das heißt, dass das, was da gefunden wurde, anzuchtfähig und damit infektiös ist. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben.

Und das ist ab morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht.

Und jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt kann sich darauf freuen, er macht sich nämlich s t r a f b a r , wenn er das jetzt nicht so tut, ab morgen. Und das heißt, wir werden ab morgen auch darauf drängen, ähnlich wie es in Portugal war.

Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: ‚Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach.‘

Mit genau der gleichen Begründung muss ab morgen auch jedes Gericht in Deutschland argumentieren...

http://blauerbote.com/2020/11/19/infekti...andemie-vorbei/



Zitat
Berliner Senatsverwaltung bestätigt Nutzlosigkeit von PCR-Tests

Veröffentlicht am 11. November 2020

Die Antwort auf die Anfrage eines Abgeordneten birgt politischen Sprengstoff - auch für die Bundesregierung.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat nach Informationen der Berliner Zeitung bestätigt, «dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen», wie das Blatt in seiner Online-Ausgabe berichtet. Das gehe aus der Antwort auf eine Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor.

Der Abgeordnete habe gefragt, ob «ein sogenannter PCR-Test in der Lage» sei, «zwischen einem ’vermehrungsfähigen’ und einem ’nicht-vermehrungsfähigen’ Virus zu unterscheiden», so die Berliner Zeitung.

Darauf habe die Senatsverwaltung mit einem «Nein» geantwortet.

Für Luthe sei die Antwort nicht akzeptabel. So habe er gesagt:

«Es wird nun dringend Zeit, wieder rational und rechtsstaatlich zu handeln. Wenn sogar der Senat einräumen muss, dass die täglich gemeldeten Testzahlen nichts über eine Infektion im Sinne des Gesetzes aussagen, fehlt auch den Verordnungen die Grundlage. Denn niemand kann aktuell sagen, ob und wie viele Infektionen tatsächlich vorliegen. Die Tests kosten immense Mittel, sind für die Hersteller ein Milliardengeschäft, aber für die Infektionsbekämpfung nutzlos».

...

Quelle: Berliner Zeitung: Anfrage an Berliner Senat weckt Zweifel an Aussagekraft von PCR-Test - 7. November 2020

https://corona-transition.org/berliner-s...t-von-pcr-tests


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zuletzt bearbeitet 20.11.2020 | Top

   

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