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Will Erdogan Frauen verprügeln lassen?

#1 von Yavuz Özoguz , 23.03.2021 11:24

Will Erdogan Frauen verprügeln lassen?

Ich bin es wirklich leid jeden Text, den ich zur Verteidigung der Türkei schreibe, mit den Worten einleiten zu müssen, dass ich kein Anhänger des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan bin. Aber bei den massiven Lügen, die gegen ihn derzeit verbreitet werden und damit auch gleichzeitig gegen alle türkischen und muslimischen Männer, muss jeder wahrheitsliebende Mensch diese Lügen aufdecken. So lange der imperialistische Westen glaubt, dass er seinen aktuellen Kulturwahnsinn mit Hilfe seiner Presstituierten und der Gewalt seiner Medienmacht weltweit allen Völkern aufzwingen kann und muss, wird er damit leben müssen, auf Widerstand zu stoßen.



Am 19. März 2021 ist die Republik Türkei aus der sogenannten Istanbul-Konvention ausgetreten. Istanbul-Konvention ist der Kurzname für: „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Bei der Überschrift stellt sich die Frage, wer denn überhaupt gegen solch eine Konvention sein könnte außer gewalthungrige Männer, die als Volkssport ansehen, ihre Frauen zu verprügeln. Allerdings ist die Konvention nicht deshalb entstanden, weil Muslime ihre Frauen zuhause verprügeln, sondern weil die häusliche Gewalt ein weltweites religionsübergreifendes Problem ist. Deutsche Frauenhäuser beherbergen nicht nur Muslimas.

Die Reaktionen der europäischen Politik auf den Austritt der Türkei waren heftig. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zeigte sich „erschüttert“ [1]. Heiko Maas bezeichnete den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention als „falsches Zeichen“ [2]. Und Luxemburgs Außenminister Asselborn sieht darin gleich den Weg ins Mittelalter [2]. Der österreichische Standard bewertet die Istanbul-Konvention als „letzte Reste einer liberalen und demokratischen Fassade“, die jetzt nicht mehr aufrechterhalten werde [3]. Und EU-Außenbeauftragte Borrell habe die Türkei aufgefordert, ihren Austritt aus der Istanbul-Konvention rückgängig zu machen, weil es eine „gefährliche Botschaft an die ganze Welt“ sei [4]. Geradezu skurril wirkt die völlig unkritische Meldung mehrerer deutscher Presstituierter, dass US-Präsident Joe Biden „zutiefst enttäuscht“ sei über den Schritt der Türkei, zumal die USA jene Konvention bis heute gar nicht unterschrieben haben!

Die Medien überschlagen sich darin, die Absichten Erdogans zu kennen, die mit der angeblich angeschlagenen türkischen Wirtschaft zu tun habe und er so Wählerstimmen gewinnen wolle usw. Dabei wird vergessen, dass auch in der Türkei die Hälfte der Wähler Frauen sind. Und warum die Erdogan lieber wählen sollten, wenn er angeblich dafür plädiere, dass Frauen im Haus verprügelt werden dürfen, erklären die westlichen Presstituierten leider nicht. Möglicherweise nehmen sie an, dass die Frauen zu den Wahlurnen geprügelt werden von ihren prügelfreudigen Männern.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die häusliche Gewalt ein weltweites Problem ist und zweifelsohne die muslimischen Länder davon nicht ausgenommen sind. Aber seit den 1980er Jahre – im Windschatten der Islamischen Revolution im Iran – gibt es erhebliche Widerstände gegen häusliche Gewalt insbesondere unter Muslimen. So sind ausgerechnet die muslimischen „Fundamentalisten“ Vorreiter der wahren Frauenrechte. Stellvertretend für Zeitgenossen sei hier Imam Chamenei erwähnt – immerhin Revolutionsoberhaupt der Islamischen Republik Iran – der unter anderem Folgendes gesagt hat: „Der Islam betrachtet (im Gegensatz zum Westen) Frauen als würdevolle Menschen. Männer und Frauen haben die gleiche Eigenschaft menschlich zu sein. Ein Mensch ist ein Mensch, bevor er ein Mann oder eine Frau ist. In Bezug auf die menschliche Natur sind die Menschen gleich: Dies ist die islamische Sichtweise.“ [5] Noch deutlicher wurde er in einer anderen Rede: „Jetzt beschuldigen sie (der Westen) uns, die Rechte der Frauen verletzt zu haben. Sie sind diejenigen, die verurteilt werden müssen. Sie sind diejenigen, die begründen müssen, warum sie Frauen als Objekt der Promiskuität benutzt haben. Gestern wurden mir die Zahlen zu häuslicher Gewalt mitgeteilt – diese Zahlen wurden eine Woche zuvor gemeldet – wonach zwei Drittel der Frauen auf der ganzen Welt von ihren Ehemännern zusammengeschlagen werden! Ich erachte das für erbärmlich. Es bewegt einen zu Tränen. Diese Gewalt tritt hauptsächlich in westlichen Industrieländern auf …“ [6]. Imam Chameneis Ansichten stehen hier stellvertretend für alle großen und großartigen Religionsgelehrten in allen muslimischen Ländern, die sich seit Jahrzehnten intensiv gegen jegliche häusliche Gewalt einsetzen. Bücher, in denen muslimische „Fundamentalistinnen“ sich gegen die Gewalt an der Frau engagieren, gibt es sogar in deutscher Sprache [7]. Diese Einstellung ist für wahre Islamkenner – nicht die meisten Islam-Professoren an deutschen Hochschulen – kaum verwunderlich, hat doch bereits der Prophet des Islam vor 14 Jahrhunderten die Gewalt gegen Frauen untersagt.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass jede dritte Frau in der Welt Opfer von Gewalt wird [8]. Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend veröffentlichte mit Verweis auf Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes, dass allein im Jahr 2019 über 300 Morde gegenüber dem Partner oder Ex-Partner in Deutschland stattgefunden haben sollen [9].

Doch zurück zur Istanbul-Konvention. Wenn wir uns einmal aus dem westlichen Propagandanebel herauswagen und einen sachlichen Blick in die Konvention selbst werfen, gibt es darin einige Aspekte, die zumindest hinterfragt werden müssten. Immerhin liegt der Text ja in einer offiziellen deutschen Übersetzung vor [10]. Bei einer Übereinkunft zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ sollte man annehmen, dass es um das geht, was in der Überschrift steht. Und der Begriff „Frau“ ist zumindest bisher eindeutig durch die Chromosomen definiert. Allerdings scheint jene Konvention hier andere Wege beschreiten zu wollen. Der Begriff „Geschlecht“ wird definiert als „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht“. Parallel dazu kommt in der Konvention immer wieder die Begrifflichkeit „Gleichstellung von Frauen und Männern“ vor, hingegen an keiner Stelle „Gleichberechtigung“. Gleichstellung aber führt zwangsläufig dazu, dass eine Gleichberechtigung verhindert wird. Eine z.B. schwangere und später milchgebende Mutter bedarf eines besonderen Schutzes, den der Mann nicht bedarf, denn sie sind ungleich aber gleichberechtigt.

Der wohl merkwürdigste Artikel in der Konvention dürfte Artikel 4 (3) sein, in dem es heißt: „Die Durchführung dieses Übereinkommens … ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Alters, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, des Familienstands, des Migranten- oder Flüchtlingsstatus oder des sonstigen Status sicherzustellen.“ Es ist aufschlussreich zu beobachten, welcher Geist in der Konvention vermittelt werden soll. Offensichtlich glauben die Macher, dass es menschliche Rassen gibt, was auf ihren Rassismus hindeutet. Zudem glauben sie, dass es Rassen gibt, die sich durch andere Merkmale unterscheiden als der Hautfarbe. „Frau“ im Sinne jenes Gesetzes kann offensichtlich auch ein Mann sein, denn hier ist von „biologischen oder sozialen Geschlecht“ die Rede. Zusätzlich zum „sozialen Geschlecht“ gibt es dann auch noch eine „Geschlechtsidentität“. Und die sexuelle Ausrichtung der Frau soll auch keine Rolle spielen, wobei es in dem Fall wirklich kompliziert wird, denn bei einer homosexuellen Beziehung der Frau mit einer Frau würde die häusliche Gewalt wiederum von einer Frau ausgeübt werden.

Die Türkei war nicht das erste Land, dem diese Merkwürdigkeiten des Gesetzes aufgefallen sind. Bereits 2018 hat Kroatien einen Vorbehalt in einer eigenen offiziellen Erklärung im Europarat hinterlegt [11]. Darin heißt es: „Die Republik Kroatien ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des Übereinkommens weder eine Verpflichtung zur Einführung der Gender-Ideologie in das kroatische Rechts- und Bildungssystem noch die Verpflichtung zur Änderung der verfassungsmäßigen Definition der Ehe enthalten.“ Offensichtlich haben kroatische Verantwortungsträger – die bekanntermaßen keine Muslime sind – diese Klarstellung für notwendig erachtet. Noch vor der Türkei hat Polen angedroht, sich aus der Konvention zurückzuziehen, hat das aber bisher nicht umgesetzt.

Auf bestehende Kritiken hat der Europarat 2018 mit einer Erklärung reagiert und eher die Bedenken bestätigt als diese zu entkräften [12], denn in der Erklärung heißt es: „Darüber hinaus zielt die Konvention nicht darauf ab, das Familienleben und / oder die Familienstrukturen zu regeln: Sie enthält weder eine Definition von „Familie“ noch fördert sie eine bestimmte Art von familiärem Umfeld.“

Bis zum März 2020 hatten 45 Staaten die Konvention unterzeichnet und 34 davon haben sie ratifiziert, darunter nicht einmal alle EU-Mitglieder, in denen es teils erheblichen parlamentarischen Widerstand gibt! Oder anders ausgedrückt: Drei Viertel aller Nationen haben die Konvention bisher noch nicht einmal unterschrieben, darunter Länder wie Russland, China, Indien und andere bevölkerungsreiche Länder. Aus Asien, Afrika oder Amerika ist kein Staat dabei, nicht einmal die westlichen Länder Japan, Kanada oder Australien!

In Artikel 80 der Konvention ist ausdrücklich ein Kündigungsrecht vorgesehen, von dem die Türkei nunmehr gebrauch gemacht hat. Meine Wenigkeit unterstützt diesen Schritt, zumal die geopolitische und sozio-ökonomische Zukunft der Türkei im Osten liegt und nicht im Westen! Wenn etwas überraschend ist, dann ist das nicht der Austritt der Türkei, sondern die Tatsache, dass die Türkei überhaupt mitgemacht hat.

Es ist beschämend, wenn sich deutsche Politiker türkischer Herkunft jetzt öffentlich von Erdogan distanzieren, nur um den Druck der Hofberichterstattung zu entgehen. Für sie gilt der indische Weisheitsspruch: „Nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom“. Oder anders ausgedrückt: Wahrheit und Mehrheit stimmen nicht immer überein. Doch wenn die Mehrheit so offensichtlich in die Irre geleitet wird, bedarf es mutiger Menschen, die den Zweifelnden die Alternative zum Nachdenken und zur Wahrheit anbieten. Das ist insbesondere in den aktuellen Zeiten, in denen wir leben, von großer Bedeutung!


[1] https://nuernberger-blatt.de/2021/03/gif...nvention-86768/
[2] https://www.spiegel.de/politik/ausland/h...2a-3eb51e89159e
[3] https://www.derstandard.at/story/2000125...erwaertiger-weg
[4] https://www.tagesschau.de/ausland/asien/...ention-107.html
[5] https://english.khamenei.ir/news/7649/Th...lam-vs-the-West
[6] https://english.khamenei.ir/news/5986/10...e-Western-women
[7] http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/...slam_inhalt.htm
[8] https://www.who.int/news-room/fact-sheet...e-against-women
[9] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/glei...he-gewalt-80642
[10] https://www.coe.int/en/web/conventions/f...9000016806b076a
[11] https://www.coe.int/de/web/conventions/f...t_codeNature=10
[12] https://search.coe.int/directorate_of_co...9000016808f0fb1

Yavuz Özoguz  
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RE: Will Erdogan Frauen verprügeln lassen?

#2 von Tobias Martin Schneider , 23.03.2021 12:28

Zum Thema Frauen ist auch das Werk ,,Fatima ist Fatima" von Dr. Schariati empfehlenswert.


Tobias Martin Schneider  
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zuletzt bearbeitet 25.03.2021 | Top

RE: Will Erdogan Frauen verprügeln lassen?

#3 von Daniel Hader , 24.03.2021 20:36

Vieles kann ich unterschreiben.

Aber:

Wer an Rassen glaubt, ist nicht automatisch ein Rassist. Zumindest nicht in dem Sinne, dass er Rassen in minder- und höherwertig unterteilt.


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