Kommentar vom Fuß des iranisch-deutschen Berges (20)
Im Namen des Erhabenen
Das Streben nach Gerechtigkeit ist allen Menschen und Völkern quasi in die Wiege gelegt.
Zugegebenermaßen wird der Gerechtigkeit zuweilen von manchen Völkern mehr und anderen weniger Wert beigemessen, aber letztendlich steckt der Wunsch nach Gerechtigkeit in der menschlichen Natur.
Der Wunsch nach Gerechtigkeit ist auch in den Verfassungen vieler Staaten direkt verankert. Die Verfassung der Islamischen Republik Iran beginnt – noch bevor das Vorwort und die Artikel erwähnt werden, mit einem Vers aus dem Heiligen Qur’an, in dem die Gerechtigkeit verankert ist:
„Wir haben unsere Gesandten mit den deutlichen Zeichen gesandt und mit ihnen das Buch und die Waage herabkommen lassen, damit die Menschen für die Gerechtigkeit eintreten.“ (Heiliger Qur'an 57:25)
Zudem gehört die Gerechtigkeit in Artikel 2 zu den Allgemeinen Grundsätzen der Islamischen Republik Iran. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Gerechtigkeit gleich im ersten Artikel (2) verankert: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Dennoch kann der deutsche Artikel nicht den Nachdruck haben, wie die vom iranischen Volk beschlossene und getragene Verfassung der Islamischen Republik Iran, da Deutschland bis heute über keine eigene Verfassung verfügt bzw. – so manche Interpreten – verfügen darf. Das deutsche Grundgesetz ist eine Übergangslösung, denn in Artikel 146 heißt es: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
http://german.irib.ir/analysen/kommentar...hten-verfassung