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Wie eine mitschuldige Gesellschaft die Kinderpornographie auf den Islam projiziert

#1 von Yavuz Özoguz , 01.02.2015 12:44

Wie eine mitschuldige Gesellschaft die Kinderpornographie auf den Islam projiziert

Kinderpornografie ist eine der schändlichsten Formen der Pornografie. Sie ist ein schweres Verbrechen an den unschuldigsten und wehrlosesten Mitgliedern der Gesellschaft. Während die Schwerverbrecher (Produzenten) sicherlich nur eine extrem kleine Minderheit darstellen – die noch dazu aus dem Ausland operiert – gehören die Konsumenten jener Verbrecherprodukte zu der Westlichen Welt und sind teilweise biedere Bürger bis hin zu Abgeordneten.

Kinderpornografie ist sicherlich ein schweres Verbrechen, aber sie ist „nur“ die Steigerung der „Pornografie“. Während auf der Seite der Produzenten der Unterschied zwischen beiden zur Straftat oder zum legalen Einkommen führt, ist der Unterschied aufseiten der Konsumenten nicht so klar erkennbar. Der regelmäßige Pornokonsument braucht halt immer weitere „Steigerungen“, die dann in immer perversere Formen abdriften. Aber ist nicht bereits die „normale“ Pornografie ein Verbrechen? Heißt es im Grundgesetz nicht, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Wie kann es sein, dass eine ganze Gesellschaft von 80 Millionen Bürgern mehrheitlich glaubt, dass Pornografie keine grausame Entwürdigung der Menschen ist? Was ist geschehen mit diesem Volk, dass die Gnade der Sexualität zu einem legal ausschlachtbaren Konsummittel verkommen konnte? Doch nicht nur das Grundgesetz wird mit der Pornografie verletzt. Auch das gesamte Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wird geradezu der Lächerlichkeit ausgesetzt: Darin heißt es in §184 „Wer eine pornografische Schrift einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht, … wird bestraft“. Über diesen Paragrafen können selbst Kleinkinder, die mit zwei, drei Klicks im Internet die „härtesten“ Pornos abrufen können, nur noch schmunzeln. Damit wird nicht nur die Sexualität der gesamten Gesellschaft von klein auf zerstört, sondern auch die Gesetzestreue! Während die Kinderpornografie ein schweres Verbrechen gegen das einzelne betroffene Kind darstellt, ist die massenhafte Zugriffsmöglichkeit auf Pornografie für alle Kinder in der Gesamtheit ein noch größeres Verbrechen! Doch das zu unfassbarer Größe gewachsene Monster des Freiheitsgötzen verbietet es der Gesellschaft, ernsthaft darüber zu debattieren und Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundgesetzes, des Strafgesetzes und vor allem zum Schutz der Kinder einzuleiten.

Pornografiekonsum ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und betrifft Nichtmuslime wie Muslime zugleich. Pornografieproduktion hingegen wird man nur schwerlich mit den Muslimen in Verbindung bringen, sind doch die Hauptproduzenten westliche Materialismusanbeter. Und Kinderpornografie bis hin zu Kinderprostitution wird vor allem in dekadenten westlichen Führungseliten wahrgenommen.

Der klare Fehler der westlichen „Wertegemeinschaft“ ist offenkundig. Wahrscheinlich wird man in einigen hundert Jahren die heutige Epoche als Versklavung mancher Menschen in Pornografie verurteilen und sich schämen. Versklavung erfolgte auch früher nicht immer nur mittels der Peitsche. Topsklaven wurden gekauft. Die besten Gladiatoren waren sogar hoch angesehen in der Gesellschaft; und doch waren sie nur Verbrecher und Sklaven zugleich. Ihre „Manager“ waren aber Schwerstverbrecher und Herrscher!

Wenn eine Gesellschaft kollektiv an einer schweren Krankheit erkrankt ist, dann sucht sie auch kollektiv einen Ausweg. Wenn der Ausweg der Heilung von dieser Krankheit durch den monströsen Freiheitsgötzen versperrt ist, dann bedarf es genau so kranker Ausflüchte, wie die Krankheit selbst. Ein seit Jahrtausenden beliebtes Mittel zur Heilung von gesellschaftlichen Krankheiten besteht in dem sogenannten Sündenbock. Und der „ideale“ Sündenbock der Zeit für die Westliche Welt ist der Muslim. Kinderpornografie kann man zumindest der Religion des Islam kaum vorwerfen, dazu sind die Verbote diesbezüglich zu eindeutig, also wirft man zunächst dem einzelnen Muslim die perversesten Dinge vor. Die Volksverhetzung „Ziegenficker“ darf in Europa im Rahmen von Satiren oder „künstlerischer Verwendung“, ja sogar im Rahmen von „Meinungsfreiheit“, straffrei gegenüber dem Kollektiv der Muslime verwendet werden. Aber der Vorwurf ist nicht erschöpfend genug, denn es laufen zu wenige Ziegen auf deutschen Straßen herum. Also wird die eigene gesellschaftliche Krankheit der „Kinderpornografie“ auf den gesamten Islam projiziert. Zwar trifft man Muslime eher seltener in jenen betroffenen dekadenten Ringen an, aber dafür kann man ja einfach den Propheten des Islam beschuldigen. Der kann sich ohnehin nicht mehr wehren (glaubt man zumindest), und die zumeist muslimischen Gastarbeiter sind oft intellektuell nicht in der Lage, dem entgegen zu treten, denn sie verstehen den Vorwurf gar nicht, so absurd kommt er ihnen vor. Selbst wenn einmal ein wissenschaftlich gebildeter Muslim sich dem entgegen stellt, wird er niemals die Gelegenheit haben, die „Verteidigungsschrift“ in dem Maß zu verbreiten, wie die Anklageschriften und das gleich damit gefällte Urteil verbreitet werden.

Der brutalst formulierte Vorwurf lautet also, dass der Prophet des Islam, den Muslime als den Höhepunkt aller Menschlichkeit und gelebte Gnade erkennen, ein Kinderschänder gewesen sei. Der Vorwurf stammt nicht etwas aus Schmuddelseiten wie PI und anderen Publikationen, die sich mit ihren Auftritten aus dem Ausland sicher fühlen, sondern wird auch in die Mitte der Gesellschaft getragen. So titelte z.B. der „Focus“ im letzten November: „Mohammed war Kinderschänder und Massenmörder“: Schweizer übt heftige Koran-Kritik.“ Natürlich behauptet der „Focus“ (und alle anderen Systemblätter) das nicht von sich aus, sondern hat dafür einen Ankläger, den sie nur zitieren, aber tausende Nichtmuslime bekommen das zu lesen, ohne jemals die gleichwertige Chance einer Verteidigungsschrift zu erhalten.

Google selbst hilft dabei, den Vorwurf zu konkretisieren. Gibt man die Begriffe „Prophet“ und „Kinderschänder“ bei Google ein, so ist der fünfte Treffer „Aischa bint Abi Bakr“ von Wikipedia, obwohl der Begriff Kinderschänder in dem Artikel gar nicht vorkommt! Der „historische“ Vorwurf lautet, dass der Prophet des Islam jene Aischa in Kindesjahren geheiratet und als neun- bis zehnjährige entjungfert hätte. Bedauerlicherweise gibt es auch eine Reihe von Muslimen, die das glauben. Sie rechtfertigen das unter anderem damit, dass die Zeiten damals anders waren, die Kinder damals erheblich früher reifer waren, alle früheren Propheten (auch in der Bibel) durchaus Mädchen in frühen Jahren geheiratet hätten usw. Obwohl all das richtig sein mag, ist es für den heutigen Menschen dennoch schwer verständlich, warum Muslime so etwas „verteidigen“. Das hängt auch damit zusammen, dass sie die Verzweiflung nicht verstehen, in die der einzelne Muslim durch den Vorwurf gesteckt wird. Er weiß in seinem tiefsten Herzen, dass der Prophet der beste aller Menschen war, er weiß, dass der Prophet des Islam mit seiner ersten wahrlich geliebten Frau 25 Jahre verheiratet war und nur von ihr Kinder hat! Er weiß, dass alle späteren Heiraten (12 an der Zahl) andere Hintergründe hatten in einer absoluten Sondersituation und der Prophet von diesen Ehen keine Kinder hat. Er weiß auch, dass fast alle diese Ehen mit älteren verwitweten und geschiedenen Frauen erfolgten. Da ist nur und nur diese eine Aischa, die er so früh geheiratet haben soll.

Er weiß auch, dass seine eigene Gemeinde jegliche Kinderheirat niemals zulassen würde, weder der Gemeindeleiter noch die anderen Gemeindemitglieder. Von derartigen äußerst merkwürdigen Praktiken in völlig ungebildeten Dörfern Indiens, wo Minderjährige an Greise verkauft werden, würde er sich sofort vorbehaltlos distanzieren. Er weiß auch, dass es in Deutschland keinen einzigen muslimischen Verband gibt, nicht einmal irgendeine unabhängige Moschee, keinen bei Muslimen anerkannten Islamgelehrten, der so etwas akzeptieren würde. All das weiß er, und seine Ankläger wissen das wahrscheinlich auch, und doch sitzt er auf der Anklagebank und muss nicht rechtfertigen, dass er selbst keine Vorliebe für Kleinkinder und Ziegen hat, sondern seinen geliebten Propheten verteidigen. Als Kronzeugen der Anklage treten dutzende Kulturmuslime auf, die mit jedem Atemzug den Islam verraten und jeden hassen, der sich zum Islam bekennt. Als weitere Beweise der Anklage werden Schriften aus der Zeit der Umayyaden hervorgeholt, die die Anklageschrift belegen. Zu einer ernsthaften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit jenen Schriften ist er nicht befähigt. Und so läuft die Gerichtsverhandlung ihrem unheilvollen Richterspruch zu, dass der Angeklagte zu verurteilen sei, einer Religion anzugehören, in der der heiligste aller Menschen sich mit Kindern einlässt. Er soll abschwören und sich der freiheitlichen Pornogesellschaft zuwenden. Sie sei humaner. Doch eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema würde zu einem ganz anderen Schluss führen.

Aischa wurde nach einigen Überlieferungen im vierten Jahr der Offenbarung geboren, wobei ihr Geburtsdatum strittig ist. Laut Überlieferungen in den beiden Sammlungen von Buchari und Muslim (sie gelten bei vielen Muslimen als zuverlässige Quelle, ohne dass eine hinreichende Textkritik erfolgt ist) erfolgte die Eheschließung mit Muhammad (s.), als sie neun Jahre alt war. Die Überlieferung geht allerdings allein auf Aischa selbst zurück! Zudem gelten die Überlieferungsketten als schwach, da in allen Hischam ibn Urwa auftritt. Andere erheblich überzeugendere Überlieferungen sowohl von Sunniten wie auch Schiiten gehen davon aus, dass sie bei der Eheschließung viel älter war.

Gemäß Ibn Hischams Zusammenfassung von Ibn Ishaqs Biografie des Propheten Muhammad (s.) – sie gilt als die älteste erhaltene Biografie – nahm Aischa kurz vor Umar ibn al-Khattab den Islam an. Das würde bedeuten, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung mindestens 14 Jahre alt war. Der große muslimische Historiker Tabari berichtet, dass Abu Bakr acht Jahre vor der großen Auswanderung, als er ursprünglich an der kleinen Auswanderung nach Abessinien teilnehmen wollte, zu Mut’am ging – mit dessen Sohn Aischa damals verlobt war – und ihm ein Heiratsangebot bezüglich dessen Sohn und Aischa überbrachte, also neun Jahre vor der Eheschließung mit Muhammad (s.). Mut’am lehnte damals ab, da Abu Bakr nach jener Verlobung seiner Tochter zum Islam konvertiert war. Wäre Aischa bei Eheschließung mit Prophet Muhammad (s.) nur neun Jahre alt, wäre sie zum Zeitpunkt der ersten Verlobung noch nicht einmal geboren gewesen! Tabari schreibt in seiner Abhandlung über islamische Geschichte auch, dass Abu Bakr vier Kinder hatte und alle in der vorislamischen Zeit geboren wurden. Das hieße, Aischa kann im Jahre 1 n.d.H. (nach der Hidschra) nicht unter 14 Jahre alt gewesen sein. Gemäß Ibn Hadschar war Fatima (a.) fünf Jahre älter als Aischa. Fatima (a.) wurde geboren als Muhammad (s.) 35 Jahre alt war. Bei der Auswanderung war er 52, was bedeuten würde, dass Aischa bei der Heirat mindestens 14 Jahre alt gewesen wäre. Gemäß zahlreichen Quellen, darunter Ibn Kathir, war Aischa zehn Jahre jünger als ihrer Stiefschwester Asma. Ibn Kathir berichtet darüber hinaus, dass Asma den Tod ihres Sohnes im Jahre 73 n.d.H. miterlebte und wenige Tage danach im Alter von 100 Jahren selbst starb. Ibn Hadschar bestätigt diese Angabe und nennt das Jahr 73 oder 74 n.d.H. als Todesjahr. Damit war Asma im Jahre 1 n.d.H. 27 oder 28 Jahre alt und die 10 Jahre jüngere Aischa entsprechend 17 oder 18. Als Prophet Muhammad (s.) und Aischa zusammenzogen, wäre sie also 19 oder sogar 20 gewesen. Aischa ist dafür bekannt, dass sie an einigen Schlachten teilnahm, wie bei dem Verteidigungskrieg von Badr, 2 n.d.H., also ein Jahr nach ihrer Eheschließung. Die Frauen versorgten die Verletzten. Gemäß Buchari hatte Prophet Muhammad (s.) 14-jährigen und jüngeren verboten, an Verteidigungskriegen teilzunehmen, sodass er 15 Jahre als Mindestalter festlegte, was auch der spätesten religiösen Reife bei Männern entspricht. Es ist nicht anzunehmen, dass für Aischa eine Ausnahme gemacht wurde. In einer Überlieferung bei Buchari sagt Aischa: „Ich war ein junges Mädchen [dschariya], als die Sure über den Mond offenbart wurde.“ Diese Sure wurde acht Jahre vor der Auswanderung offenbart, und wenn Aischa mit neun Jahren geheiratet hätte, wäre sie damals erst ein einjähriges Baby gewesen und hätte sich kaum erinnern können. Das Wort „junges Mädchen [dschariya]“ wird gewöhnlich für 6-13 Jahre alte Mädchen verwendet, was auf ein Alter von 14-21 bei der Heirat hinweist. Es gibt keinen Vers im Heiligen Qur’an, der die Heirat eines unreifen Kindes erlauben würde. Diese und viele andere Argumente lassen ernsthafte Wissenschaftler zu dem Schluss kommen, dass Aischa eine junge Frau von ca. 18-21 Jahren alt war, als sie heiratete. Damit wäre zwar der Vorwurf der Anklage zunächst entkräftet, aber es bliebe die Frage, warum es zu solch einer Fehldeutung im Laufe der Geschichte kommen konnte und welche historischen Propagandaquellen dafür verantwortlich sind, dass eine falsche Version „berühmt“ wurde.

Die Antwort auf diese Frage ist damals wie heute gleich: Zu derartigen Perversionen im großen Stil sind nur die dekadentesten der Herscherschichten möglich. Und die sind es auch, die ganze Bevölkerungsschichten gegeneinander aufhetzen, um ihre eigene Macht zu sichern. Unter den Herrschern der ersten muslimischen Gewaltherrscherdynastien der Ummayyaden und Abbasiden gab es sehr perverse Herrscher, die Alkoholexzesse und Orgien mit Affen in ihren Prunkpalästen feierten. Dabei wurden auch zuweilen Kinder missbraucht und andere Schandtaten begangen. Um diese nicht all zu extrem abweichend vom Islam aussehen zu lassen (schließlich hat man im missbrauchten Namen des Islam das Volk ausgebeutet), wurden schlicht und einfach dem Propheten selbst allerlei Dinge angedichtet wie ungebührliches Verhalten gegenüber Mitmenschen, Fehlurteile bei Empfehlungen an Bauern, und eben auch ein perverses Sexualverhalten. Obwohl die Stimme der damaligen Springer-Presse und ähnlicher Publikationen (sie hießen damals Dichter) erheblich lauter war als diejenigen der wahrhaftigen Stimme, konnte sie das wahre Bild des besten aller Menschen dennoch nicht völlig zerstören. Damals wie heute kämpfen die Mächtigen des Kapitalismus um Machterhalt und -ausbau. Die westlichen Touristen, die Damaskus und Bagdad besucht haben, haben stets die Paläste der damaligen Herrscher besucht, fast nie aber die Gräber derjenigen, die gegen sie aufgestanden sind.

Die Befreiungstheologie des Islam war damals für die Herrscher des imperialistischen Kapitalismus genau so gefährlich wie heute. Darin liegt letztendlich der Grund, warum heute die westliche Gesellschaft die Kinderpornografie auf den Islam projiziert. Der wahre Islam vertritt solche eine Befreiungstheologie, die auch jeden wahre Freiheit und wahren Frieden anstrebenden Menschen in der Westlichen Welt anziehen würde, würde man nicht unüberwindlich scheinende Hindernisse vor ihm aufbauen. Wie sagt Imam Chamene’i so wunderbar in seinem Brief an die Jugend (auch) in Deutschland: „Warum ist das heutige internationale Machtsystem bestrebt, das islamische Denken an den Rand und in die Passivität zu drängen? Welche Sinngebungen und Werte gibt es denn im Islam, die dem Konzept der Großmächte in die Quere kommen, und welche Interessen werden durch die falsche Darstellung des Islams denn gedeckt? Meine erste Bitte lautet daher, dass Ihr nach den Motiven dieser groß angelegten Schwarzmalerei über den Islam forscht.“

Möge auch dieser Text mit dazu beitragen, einige der aufgebauten Hindernisse abbauen zu helfen – so Gott will.


Yavuz Özoguz  
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