Dürfen türkische und iranische Kampfflugzeuge über Deutschland „aufklären“?
Deutsche Richter haben mit einem höchstrichterlichen Nichturteil des Bundesverfassungsgerichts den völkerrechtswidrigen Tornadoeinsatz der Bundeswehr über Syrien unterstützt. Ist jenes „Urteil“ nur für deutsche Soldaten gültig (Stichwort: Deutschland über alles), oder ist das ein allgemeingültiges Urteil, von dem auch Türken und Iraner profitieren könnten?
Bekanntermaßen stufen die Türkei die kurdische Organisation PKK als Terrororganisation ein und Iran die sogenannten Volksmudschahedin. Beide Terrororganisationen haben sich jahrelang damit gerühmt zehntausende Türken bzw. Iraner ermordet zu haben. Beide Organisationen haben zusammen mit den USA (CIA) mörderische Aktionen in ihrem jeweiligen Zielgebiet durchgeführt. Beide Organisationen waren in Deutschland als Terrororganisation eingestuft (die PKK ist es heute noch). Beide Organisationen verfügen über mehrere tausend Mitglieder in Deutschland. Beide Organisationen kämpfen nach wie vor für die Zerschlagung des jeweiligen Ziellandes. Die PKK will die Türkei gewaltsam zerspalten die Volksmudschehid wollen einen Umsturz im Iran. Und beide Organisationen sind für Terrorhilfe durch die CIA dankbar.
Bei dieser Ausgangslage könnte ja z.B. der Iran oder die Türkei auf die Idee kommen, über Deutschland „Aufklärungsflüge“ zu organisieren und im Bedarfsfall die Zentren jener Terrororganisation zu bombardieren. Gleichzeitig könnte man für den jeweiligen eigenen Einsatz die Hilfe des Nachbarlandes Türkei oder Iran beantragen.
Was meinen Sie als deutscher Leser dazu? Würde das türkische oder iranische Parlament dem zustimmen? Würden iranische oder türkische Verfassungsrichter solch einen Einsatz für Verfassungskonform einstufen oder sich vor einer Entscheidung drücken und die Regierung bei einem offensichtlichen Verfassungsbruch einfach gewähren lassen? Die Antwort auf alle diese Fragen lautet eindeutig: „Nein“. Türkei und Iran sind Rechtsstaaten, deren Rechtssysteme solch einen Einsatz nicht erlauben würden. Schließlich ist Deutschland sehr weit weg und es bedarf schon einer reichlichen Fantasie eine unmittelbare Bedrohung für das eigene Land durch Terroristen in Deutschland definieren zu wollen, welche solch einen Einsatz rechtfertigen würde. Hinzu käme der Aspekt, dass Deutschland solch einen Einsatz sicherlich nicht befürworten würde.
Wie aber ist es mit deutschen Richtern, dem deutschen Parlament und deutschen Soldaten im umgekehrten Fall? Frankreich hat beschlossen sich in Syrien gegen den IS zu engagieren. Der Aspekt, dass der IS ein westlicher Frankenstein ist, soll hier außer Acht gelassen werden. Frankreich bat Deutschland um Hilfe und Deutschland hat bereitwillig Kampfflugzeuge geschickt, die bis heute über Syrien fliegen. Der Einsatz ist von der UN nicht legitimiert. Syrien hat mehrfach gegen den Einsatz protestiert. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dem Einsatz zugestimmt und diesen nunmehr mehrfach verlängert. Deutsche Soldaten haben den völkerrechtswidrigen Einsatzbefehl bedenkenlos ausgeführt.
Nun kam die Partei „Die Linke“ auf die Idee, diesem völkerrechtswidrigen Einsatz durch eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein Ende zu bereiten. Sie sind damit gescheiter. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eine geschickte Lösung gefunden, um die eigenen Hände in Unschuld zu waschen. Sie lehnte die Klage einfach als unzulässig ab ohne sich mit der Sache beschäftigen zu müssen. Das sensationelle Urteil besagt faktisch: Es gibt keine passende Klageart für solche Anliegen in Deutschland. Deshalb kann das Gericht die Klage inhaltlich gar nicht prüfen.
Dieses von den meisten Presstituierten Deutschlands in seiner weitereichenden Wirkung völlig unterschätze Urteil besagt damit Folgendes: Der Bundestag kann verfassungswidrige Einsätze der Bundeswehr befehlen und es gibt in Deutschland keine Instanz, die das verhindern könnte. Es gibt noch nicht einmal eine Möglichkeit zur Klage dagegen. Es gibt keine Klageart in Deutschland, Auslandseinsätze der Bundeswehr auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen. Wenn also der Bundestag einen militärischen Einsatz beschließt, der dem eigenen Grundgesetz widerspricht, gibt es keine Möglichkeit innerhalb des Systems, das zu verhindern. Das ist schon eine Hammeraussage! Denn das Bundesverfassungsgericht dokumentiert damit, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist. In einem Rechtsstatt gibt es immer eine Instanz, die den Rechtsbruch verhindert oder ahndet. Der Bundestag aber hat bezüglich völkerrechtswidriger Auslandseinsätze offensichtlich auch aus juristischer Sicht Narrenfreiheit.
Bei solch einer Rechtsprechung dürfen sich die Richter nicht wundern, wenn sie eines Tages selbst auf der Anklagebank landen werden zusammen mit zahlreichen Parlamentariern und Bundeswehroffizieren. Denn die Welt befindet sich in einem Wandel, und das imperialistische Unrechtssystem der Westlichen Welt befindet sich im unaufhaltsamen Untergang. Mir als Neudeutschen tut die Haltung Deutschlands sehr weh, denn ich kann nicht verstehen, warum Deutschland auch im dritten Weltkrieg [2] auf der Seite der Verbrecher stehen muss.
Vor einer Beteiligung an solch einem extremen Unrecht sollen offensichtlich praktizierende deutsche Muslime geschützt werden. Nur eine Tag nach dem Karlsruher Urteil bzw. Nichturteil der Bundesverfassungsrichter hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen einen Soldaten entschieden, der sich geweigert hatte, Frauen zu berühren und dafür entlassen worden ist. Seine Entlassung sei rechtmäßig [3]. Die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil lehnte das Gericht ab. Damit wird allen praktizierenden Muslimen in Deutschland (aber auch praktizierenden Juden) signalisiert, dass sie in der Bundeswehr nichts zu suchen haben!
Bei dieser Ausgangslage wundern sich deutsche Regierungsverantwortliche, dass immer mehr deutsche mit Migrationshintergrund ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands entwickeln. Eigentlich müsste man sich über die Verantwortungsträger in Deutschland wundern, dass sie immer noch glauben, in einem Rechtsstaat zu leben. Aktuell wird darüber diskutiert, ob die DDR ein Unrechtsstaat war [4]. Ich freue mich schon jetzt auf den Tag, an dem das gleiche über die BRD diskutiert werden wird, und jener Tag wir ganz sicher kommen, unabhängig davon, ob ich es miterlebe oder nicht.
[1] https://taz.de/Bundeswehreinsatz-in-Syrien/!5628921/
[2] http://www.muslim-markt.de/forum/messages/3373.htm
[3] https://www.deutschlandfunk.de/kein-hand...4wwbqpexmR7MrQA
[4] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenbu...chwesig754.html