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Betrachtungen zur Maskenpflicht

#1 von Yavuz Özoguz , 23.04.2020 10:53

Betrachtungen zur Maskenpflicht

Ich weiß nicht, wofür heutige Verantwortungsträger in den Geschichtsbüchern angeklagt werden; ganz sicher für Freiheitsberaubung, Antasten der Würde des Menschen, Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, Berufsverbote, Raub der Religionsfreiheit, Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Missbrauch der Öffentlich-Rechtlichen für Staatspropaganda, Zwangstrennung von Familien, Schulverbote, Verhinderung der Versammlungsfreiheit, Verbote von Vereinsaktivitäten, Verhinderung der Freizügigkeit im Bundesgebiet, Verbot der Reisefreiheit usw. usf. Kurz zusammengefasst haben heute Politiker von Bund und Ländern fast alle 19 Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt. Nicht einmal den Artikel 19 (2) wird berücksichtigt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“



Zu allen Schwerstverbrechen, die Geschichtsbücher den heutigen Verantwortungsträgern wohl anlasten werden, wird ab kommenden Montag auch noch das vergleichsweise harmlose Delikt der Nötigung hinzukommen, mit dem nahezu die gesamte Bevölkerung Deutschlands dazu genötigt wird, in vielen lebensnotwendigen Bereichen einen sogenannten Mundschutz zu tragen. Dabei steht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schutz des Mundes an letzter Stelle der Intentionen. Es wirkt vielmehr wie eine Gehorsamkeitsübung; eine Art Experiment, um zu durchleuchten, wie viele willfährige Bürger Deutschlands mit solchen Maßnahmen kontrolliert werden können und wie bereitwillig eine völlig verunsicherte und verängstigte Bevölkerung mitspielt, selbst wenn die Maßnahme sinnlos oder kontraproduktiv ist.

Die Maskenpflicht hat geradezu etwas Kurioses und Groteskes in einem Land, in dem es in vielen Bereichen ein Vermummungsverbot oder ein Verschleierungsverbot gibt. Wird ein Bürger ohne Mundschutz in bestimmten Bereichen, wie z.B. dem Busverkehr erwischt, droht ihm ein Bußgeld, selbst wenn er allein im großen Bus sitzt. Aber vergisst er dann an dem Park & Ride Parkplatz seinen Mundschutz abzunehmen, bevor er sich an das Steuer seines eigenen Fahrzeuges setzt, droht ihm wiederum ein Bußgeld, denn mit Mundschutz darf er nicht Auto fahren. Der gesamte Wahnsinn treibt immer mehr promienten Bürger, wie z.B. den von den System-Medien inzwischen boykottierten Xavier Naidoo zum öffentlichen Widerstand. Sein jüngstes Video in YouTube mit dem Titel: „Corona MASKENPFLICHT - Xavier Naidoo VERKLAGT Deutschland !“ wurde sofort wieder gelöscht, ist aber so weit verbreitet, dass man es nicht „verbieten“ kann.

Die Frage, die sich bei all diesem Wahnsinn stellt, ist der wissenschaftliche Hintergrund. Gibt es belegbare wissenschaftliche Daten, dass das Tragen von Mundschutz sowohl individuell als auch kollektiv einen größeren Nutzen bewirkt als das Nichttragen und ist der Schaden größer oder kleiner? Diese Fragen sollen im Folgenden anhand nachprüfbarer Quellen erörtert werden.

Entgegen anderer Verlautbarungen und entgegen eines kurzen aus dem Zusammenhang gerissenen Gesprächsabschnitts, das in den Video-Kanälen kursiert, war der Vorzeige-Virologe Drosten auch Mitte März bereits ein Befürworter von Schutzmasken, selbst wenn es amateurhaft selbst genähte seien [1]. Er bekräftigt seine Haltung einen Monat später angeblich aufgrund von neuen Studien aus Asien und unterstützt die staatliche Maskenpflicht [2]. Gerade von solch einem Wissenschaftler aber sollte man erwarten, dass er die Publikationen zum Thema nicht nur in eine Richtung studiert.

Prof. Dr. med. Pietro Vernazza, Chefarzt der Infektiologie im Kantonsspital St. Gallen hat am 5. April 2020 einen Artikel verfasst, in dem er darauf verweist, dass Atemschutzmasken im Allgemeinen keine nachweisbare Wirkung haben, mit einer Ausnahme von erkrankten Menschen mit deutlichen Symptomen wie z.B. Husten. Ansonsten seien die Masken eher Symbolik bzw. ein „Medienhype“ [3]. Hustenkranke sollten aber ohnehin zuhause bleiben und nicht mit Maskenschutz in die Öffentlichkeit.

Man braucht hierbei allerdings nicht so zu tun, als wenn heutige Fachmediziner das Rad neu erfinden würden. Der Einsatz von Atemschutzmasken ist für medizinisches Personal teilweise lebensnotwendig und wurde daher auch sehr ausführlich wissenschaftlich untersucht. In einer Dissertation von 2005 an der TU München wird festgestellt, dass die Akkumulation von Kohlendioxid unter jeder der untersuchten chirurgischen Operationsmasken verschiedene Hirnfunktionen einschränken könnte. Daher wurden die Spezialmaskenhersteller aufgerufen, Masken mit besserer Durchatmung herzustellen [4]. In wie weit solche Effekte bei den auf dem Markt hergestellten und meist ausverkauften Amateurmasken gilt, ist zu hinterfragen. Genau das tut eine wissenschaftliche Arbeit der Universität der Bundeswehr München, in der es heißt: „Die Experimente haben aber auch eindeutig gezeigt, dass die meisten Materialien im Haushalt überhaupt keinen Schutz bieten und daher völlig ungeeignet sind als Material für Schutzmasken [5]. Die Veröffentlichung erfolgte am 11.4.2020, also wenige Tage vor dem Erlass aller Länder, die sich im Überbietungswettbewerb von Unterdrückungsmaßnahmen zu übertreffen suchen. Die Länder erlassen Verordnungen, die der Markt nicht erfüllen kann und finanzieren gleichzeitig Bundeswehruniversitäten, die ihnen bescheinigen, dass ihre Maßnahmen bei den bestehenden Rahmenbedingungen nicht erfüllbar sind.

In einer Dissertation aus dem Jahr 2012 an der Universität zu Lübeck wird auf die Problematik der Hitzeentwicklung unter der Atemschutzmaske hingewiesen [6]. Das könnte angesichts der bevorstehenden wärmeren Tage sicherlich nicht unerhebliche Auswirkungen haben. Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz hat bereits im Jahr 2006 festgestellt, dass die Mehrzahl der marktüblichen Mund-Nasen-Schutzmasken und -tücher nicht hinreichend gegen luftgetragene Infektionserreger schützen [7]. Untersucht wurden nur professionelle Masken, nicht aber selbstgebastelte. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat auf seiner eigenen Homepage eine Studie aus dem Jahr 2006 festgestellt, dass nicht einmal die FFP1 Masken hinreichenden Schutz bieten, geschweige denn Amateurmasken [8]. Daher empfiehlt das RKI für betroffenes Personal mindestens FFP2 Masken [9].

Die „Lungenärzte im Netz“ verweise unter anderem auf das RKI, wenn sie schreiben: „Nach Angaben des RKI gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert. Nach Angaben der WHO könne das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das könne dazu führen, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.“ [10] Merkwürdigerweise plädieren sie dann dennoch für einen Mundschutz, selbst wenn dieser nur selbstgenäht ist. Die Homepage „Atemschutzunfälle“ verweist auf die besonderen Gefahren von Atemschutzmasken, insbesondere bei Krebs-, Hitze- und Kreislauferkrankungen [11]. Es ist abzuwarten, welcher Ministerpräsident bei den zu erwartenden steigenden Temperaturen die erste Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erhalten wird, wenn eine herzerkrankte Person beim Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wegen ihres Mundschutzes zusammenbricht. In der Dissertation an der Universität Bielefeld mit dem Titel „Sicher ist nur die Angst – Angstkommunikation als Form sozialer Erwartungsbildung in Medienberichterstattung über Terrorismus“ wird darauf verwiesen, dass das Tragen einer Atemschutzmaske nur das Gefühl von Sicherheit vermitteln soll, völlig unabhängig von ihrer tatsächlichen Wirkung [12].

Wer glaubt, dass er sich viel Ärger erspart, wenn er in den sauren Apfel beißt und sich eine hübsche Atemmaske zulegt, der sollte die Frauenzeitschrift „Brigitte“ lesen: „Sobald die Maske durch Atemluft feucht geworden ist, ist es Zeit, sie zu wechseln und zu entsorgen, denn sobald die Maske feucht ist, ist der Schutzmechanismus nicht mehr gewährleistet“ [13].

Bei der Desinfektion von Atemschutzmasken gibt es echtes Explosionspotential. So schreibt „Bild der Frau“: „Außerdem sollten Sie Ihre persönliche Stoffmaske regelmäßig desinfizieren: Dazu reicht es, die Maske entweder bei mindestens 60 °C zu waschen, aber auch nass machen und kurz in der Mikrowelle (klappt super mit Masken aus Mikrofaser) erhitzen“ [14]. Die Mikrowelle dürfte eine höchstinteressante Erfahrung werden, wenn die Maske einen Nasenbügel aus Metall hat. Darauf verweisen andere: „Gegen eine Desinfektion in der Mikrowelle spricht, dass sich schwer steuern lässt, welche Temperatur im Stoff der Maske entsteht und ob die erforderlichen Temperaturen in allen Teilen der Maske erreicht werden können. Für Masken mit Bügeln oder anderen Metallteilen ist diese Methode gar nicht geeignet“ [15]. Feuchte Masken können nicht schützen. Dummerweise kann das im Sommer bereits nach 15 Minuten der Fall sein, was das Einkaufsvergnügen auf ein vernünftiges Maß reduzieren würde. Leute, die Shopping als Freizeitgestaltung betrachten, und mit ihrer Verschwendung immerhin unsere Volkswirtschaft am Leben halten, sollten allerdings einen Rucksack mit hinreichend Atemschutzmasken zum Wechseln dabei haben.

Die gesamte kollektive Verrücktheit, in die wir geraten sind, spiegelt sich auch in den mit dem Atemschutz zusammenhängenden Maßnahmen wider. Während es in Schweden ab Mitte Juni wieder Fußballspiele in Stadien mit Publikum geben soll, dürfen deutsche Fußballer nicht vor Publikum spielen, selbst wenn diese jeweils zwei Meter voneinander entfernt mit Mundschutz sitzen würden.

Einmal in diese Schreibewut hineingesteigert, könnte man auch noch darauf hinweisen, dass eine ehemalige Weinkönigin in diesem Land, die sich jetzt Ministerin nennen darf, der Meinung war, dass Handgeben und Gesicht zeigen zur deutschen Kultur gehören würden und sich Muslime diesbezüglich gefälligst anzupassen hätten. Sonst wären sie respektlos. Schon damals hätten wohl viele jene Ministerin lieber mit Mundschutz gesehen.

In einem Artikel vom Oktober 2019 erschien in „The European“, wie Christine Lagarde für den Internationalen Währungsfond gesagt hat: „Ältere Menschen leben zu lange und es ist ein Risiko für die Weltwirtschaft, etwas muss getan werden“ [16]. Sie wurde im Anschluss nicht festgenommen, sondern Präsidentin der Europäischen Zentralbank. Die Niederlande haben offensichtlich ihren Wunsch unmittelbar umgesetzt, denn das Oberste Gericht der Niederlande lässt neuerdings auch aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken zu [17].

Meine Wenigkeit ist der festen Überzeugung, dass die Gefahr durch Corona in diesem, unseren Land viel geringer ist, als die Gefahr durch unsere Politiker und die eingebetteten Presstituierten. Doch die zwei größten monotheistischen Religionen im Land Christentum und Islam lehren: Fürchtet Euch nicht! Wäre schön, wenn wir nicht ins Gottlose abgleiten würden.

Nachtrag von 11:12 Uhr: Weltärztepräsident Montgomery: "Eine Pflicht für Schals oder Tücher ist lächerlich" [18]

[1] https://web.de/magazine/news/coronavirus...rtests-34526402
[2] https://www.focus.de/gesundheit/news/mas...d_11856513.html
[3] https://infekt.ch/2020/04/atemschutzmask...-unverzichtbar/
[4] https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/60...l8npjotVurBPOUI
[5] https://www.unibw.de/lrt7/bericht_atemsc..._06_04_2020.pdf
[6] https://www.zhb.uni-luebeck.de/epubs/ediss1255.pdf
[7] https://www.dguv.de/ifa/aktuell/archiv/a...maske/index.jsp
[8] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Kra...publicationFile
[9] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...us/Hygiene.html
[10] https://www.lungenaerzte-im-netz.de/kran...vor-ansteckung/
[11] https://www.atemschutzunfaelle.de/gesundheit/hitzschlag.html
[12] https://pub.uni-bielefeld.de/download/24...dra_Kostler.pdf
[13] https://www.brigitte.de/aktuell/gesellsc...n-11759236.html
[14] https://www.bildderfrau.de/gesundheit/kr...terschiede.html
[15] https://www.smarticular.net/atemschutzma...chutz-reinigen/
[16] https://www.theeuropean.de/beatrice-bisc...weltwirtschaft/
[17] https://deutsch.rt.com/europa/101378-obe...menzkranken-zu/
[18] https://www.presseportal.de/pm/30621/4578176


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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#2 von Tobias Martin Schneider , 25.04.2020 17:28

Protest T-Shirt (sicherlich kann man solche T-Shirts für den Protest auch noch anderartig gestalten)
https://www.dropbox.com/sh/xjp63hcj9l6yw...iew=T-Shirt.png

Die Maskenpflicht verändert das gesellschaftliche Klima, doch medizinische Nutzen ist mehr als fraglich
https://multipolar-magazin.de/artikel/ma...aftliches-klima

Betrachtungen zur Maskenpflicht
Betrachtungen zur Maskenpflicht
In den Fußnoten sind weitere Artikel bezüglich Sinn bzw Unsinn von Schutzmasken verlinkt

Unter dem ersten verlinkten Artikel gab es folgende Kommentare:

Ihren Artikel habe ich sehnsüchtig erwartet. Er entspricht genau meiner Meinung, die ich mir in nächtelangen Internetrecherchen gebildet habe. Die Gründe für den "Maulkorbzwang" lassen sich noch ergänzen: Wir sollen gezielt auf eine Impfkampagne vorbereitet werden, ja nach der Zwangsimpfung begehren.

Nun wird von unserer Bildungsministerin bereits eine Maskenpflicht in Schulen gefordert! Der Gedanke, die Kinder sitzen maskiert im Unterricht, ist unerträglich!

Mir ist bewußt, dass durch die gezielte Verbreitung von Angst in der Bevölkerung und durch die eingeschränkten Möglichkeiten, Aktionen gegen den Maskenzwang nur mäßigen Erfolg haben könnten. Mit viel Kreativität muss man es aber wagen. Es ist besser, als sich mundtot machen zu lassen. Außerdem entspricht die öffentliche Meinung, wie in den Medien dargestellt, nicht unbedingt der Realität.

Das Bedrucken von T-Shirts oder Masken (wer eine trägt, ich habe nur ein Tuch für den Notfall) mit Slogans gegen den Maskenzwang halte ich für eine Möglichkeit. Die Initiative für Heimat und Umwelt Österreich hat auf ihrer Homepage gute Ideen.
Neben öffentlichen Protesten, Mahnwachen und Petitionen scheint mir eine Klage der schnellste, und vielleicht erfolgreichste Weg zu sein.

Deshalb trage ich mich mit dem Gedanken, bei genügend Unterstützung, gegen die Maskenpflicht zu klagen. Soweit mir bekannt ist, werden bis jetzt in drei Bundesländern Klageschriften eingereicht, ein Kläger ist Anwalt. Es muss doch möglich sein, für jedes Bundesland wenigstens einen Kläger zu finden und diesen mit Spenden zu unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern war eine Klage zum Osterreiseverbot erfolgreich. Ich halte den Erfolg einer Klage gegen die Maskenpflicht für durchaus realistisch.

Mit freundlichen Grüßen,

Katrin Zipro
Sachsen-Anhalt


Hallo Katrin, die Idee mit dem bedruckten T-Shirt hatte ich auch schon. Ich habe mir bereits eins bestellt und werde die Maske nur zusammen mit dem Shirt tragen. Gerne stelle meine Datei mit dem transparenten Hintergrund (am besten für dunklen Stoff) zur Verfügung. Ihr könnt alle den Link teilen und die Graphik verwenden. Die Graphik ist von mir selbst, bis auf ein Diagramm aus den RKI-Dashboard. Dropbox-Link:https://www.dropbox.com/sh/xjp63hcj9l6yw2i/AA


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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#3 von Dr.Josef Haas ( gelöscht ) , 25.04.2020 19:04

Diese Corona-Pandemie hat auch und vor allem eines enthüllt: Diese BRD ist wohl eines der unsozialsten
Systeme, welche es je in der deutschen Geschichte gegeben hat. Und in diesem Zusammenhang gehe ich
sogar auf die erste Reichsgründung von Heinrich I. im Jahre 919 nach unserer Zeitrechnung zurück.
Denn während eine privilegierte Schicht hierzulande, bei einer viel geringeren Arbeitsbelastung als sonst,
verursacht durch die Epidemie, ihre Bezüge in gleicher Höhe weiter erhält, bekommen Freiberufler, wozu
auch meine Person zählt, erst einmal n i c h t s, wenn ihnen ihre Tätigkeitsbereiche abhanden gekommen
sind. Man wird zwar, wie es beispielsweise in Bayern geschieht, auf die Möglichkeit von Anträgen bei der
"örtlichen Regierung" aufmerksam gemacht- bis man aber- wenn überhaupt- von dort einmal Geld bekommt,
ist man, mir erscheint leider nur noch diese vulgäre Wortwahl angebracht, vielleicht schon verreckt.
Von der traurigen Situation von Obdachlosen und Nichtsesshaften gar nicht erst zu reden!
Ein Herr Söder hat im genannten Freistaat ab Montag eine Maskenpflicht angeordnet, während aber das
Saarland in diesem Zusammenhang seinen Bürgerinnen und Bürgern immerhin fünf Masken kostenlos zur
Verfügung stellt, kann man darauf in Bayern lange warten und darf dafür, auch bei Null Verdienst, diese
selber bezahlen.
Ein unsoziales Verhalten, das meine eingangs getroffene Feststellung von der extremen Ungerechtigkeit
hierzulande mehr als vieles andere bestätigt!

Dr.Josef Haas

RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#4 von Dörte Donker , 29.04.2020 09:36

Salam werter Herr Haas,
auf die Coronahilfe für Freiberufler können Sie, wie ich auch, lange warten. Die gibt es nämlich nicht, anders als versprochen.
Wir müssen Hartz 4 beantragen, denn unsere eigenen Lohnkosten und unser Lebenserhalt zählt da nicht mit.
Nach wochenlangen Warten, dass man wegen überlastete Server überhaupt auf die Seite zur Beantragung kam, kommt noch mal wochenlanges Warten hinzu, in denen man mir nicht mal eine Absage erteilt hat; man hat mir gar nichts gesagt, sich nicht gemeldet. Ich musste daher jetzt, wie andere auch, Hartz 4 Corona beantragen, mal sehen wie lange das dauert. Monat März und April quasi ohne Einnahmen sind schon rum. Rücklagen schon lange aufgebraucht. Wen interessierts? Niemanden.
Hier eine Petition:
https://weact.campact.de/petitions/coron...&utm_term=link1


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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#5 von Werner Arndt , 08.09.2020 18:33

Zitat

Deutschland zeig Dein Gesicht - Fürchte Dich nicht!




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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#6 von Werner Arndt , 13.10.2020 12:39

Zitat
(Deutsches Ärzteblatt 40/2020)

... Aktuell gängige MNS sind die zum Selbstschutz geeignete FFP2-Maske, die chirurgische MNS sowie die im außerklinischen Bereich häufig genutzte Stoffmaske („community mask“). Mit zunehmender Anwendung in der breiten Bevölkerung mehren sich Berichte, die eine Gesundheitsgefährdung durch das Tragen von Masken suggerieren (2, 3, 4). Anders als die Wirksamkeit bei der Infektionsprophylaxe sind die Auswirkungen der genannten Maskentypen auf physiologische Parameter (Blutgase, Vitalparameter) und das subjektive Belastungsempfinden unter Arbeitsbelastung bislang nicht systematisch untersucht worden. ...

Methode

Freiwillige Studienteilnehmer (N = 26) aus der Krankenhausbelegschaft wurden mittels Fahrradergometrie zunächst eine Minute ohne Belastung (Baseline) und dann bei arbeitstypischer Belastung (50/75/100 Watt, für je drei Minuten in direkter Abfolge) mit unterschiedlichen Gesichtsmasken (Stoffmaske, chirurgische MNS, FFP2-Maske) und ohne Maske auf Veränderungen der Blutgase (transkutaner CO2-Partialdruck [PtcCO2], pulsoxymetrische O2-Sättigung [SpO2]) sowie nichtinvasiv erhobener Vitalparameter (Herzfrequenz, Atemfrequenz, arterieller Blutdruck) untersucht. ...

Ergebnisse

Unter Belastung stieg der PtcCO2 (entspricht arteriellem CO2-Partialdruck) bei allen drei Maskentypen im Vergleich zur Belastung ohne Maske deutlich stärker an (100 Watt: Faktor 2,7 mit FFP2-Maske; Faktor 2,2 mit chirurgischer MNS; Faktor 1,8 mit Stoffmaske; p jeweils < 0,001). Bei 100 Watt fiel die SpO2 unter der FFP2-Maske stärker ab als bei Belastung ohne Maske (−1,54 % versus −0,71 %, p = 0,005) (Tabelle). Für die Veränderung der Vitalparameter ergaben sich keine maskenspezifischen Unterschiede. Das subjektive Belastungsempfinden war unter der FFP2-Maske durchschnittlich am höchsten (14,6 Punkte auf Borg-Skala), ohne Maske am geringsten (11,9 Punkte). …

Während der Fahrradergometrie beklagten 14 von 24 Probanden maskenspezifische Beschwerden (n = 11 Dyspnoe, n = 4 Kopfschmerzen, n = 2 Hitzegefühl, n = 1 Schwindel); 13 dieser 18 Beschwerdeangaben (72 %) betrafen FFP2-Masken.

Diskussion

Der Einsatz gängiger Gesichtsmasken führte zu einer messbaren, aber klinisch nicht relevanten Veränderung der Blutgase im Vergleich zur maskenfreien Belastung. Die maskenspezifischen absoluten Differenzen für PtcCO2/SpO2 waren gering (maximal 4,3 mmHg/−1,54 % unter FFP2-Maske). Zudem korrelierten beschriebene Symptome über alle Masken hinweg nicht mit der Höhe des belastungsbedingten CO2-Anstiegs oder SpO2-Abfalls, sondern mit dem Anstieg von Atem- und Herzfrequenz. Ein kritisches Maß für eine klinisch bedeutsame Hyperkapnie/Hypoxie ist interindividuell sehr verschieden, vom jeweiligen Ausgangswert abhängig und in aktuellen Leitlinien nicht klar definiert. Generell sind Bewusstseinsveränderungen bei Gesunden erst ab PaCO2-Werten > 60 mmHg zu erwarten (5), wobei bereits geringere Anstiege des PaCO2 über eine cerebrale Vasodilatation Kopfschmerzen verursachen können. …

Insbesondere weniger trainierte Personen (starker Herzfrequenzanstieg) scheinen unter allen Maskentypen, vor allem unter der FFP2-Maske, mitunter bereits bei geringerer Belastung, Symptome wie Dyspnoe, Kopfschmerzen, Hitzegefühl oder Schwindel zu verspüren. Anhand des aufgezeigten Zusammenhangs zwischen dem Belastungsempfinden und der Dichtigkeit einer Maske ist nicht auszuschließen, dass der gemessene Anstieg des PtcCO2 unter der FFP2-Maske ursächlich für die hohe gefühlte Belastung und subjektive Beschwerden ist, wobei unklar bleibt, inwiefern somatische oder psychische Faktoren eine Rolle spielen. ...

Unmittelbare Auswirkungen des CO2-Anstiegs auf beschriebene Symptome beziehungsweise Gesundheitsrisiken durch das längerfristige Tragen der Masken sind nicht auszuschließen, aber bei den beschriebenen Zusammenhängen eher unwahrscheinlich.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/215610

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#7 von Werner Arndt , 17.11.2020 18:25

Zitat
16. November 2020

AKW-Sicherheitsexperte: Maskenanordnung an Schulen sind Straftaten

... Das Anordnen des Maskentragen in z.B. Schulen ist nicht nur gesundheitsschädlich gefährlich, es ist rechtswidrig und strafbar. Für jede Schule muss der Schulleiter eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Hierbei sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorgaben der DGUV u.v.m. zu berücksichtigen. Hier unterscheidet der Jugendarbeitsschutz zwischen Kindern (15 – 18 Jahre). Tätigkeiten in Gefahrenbereichen, also unter Benutzung einer Schutzausrüstung (PSA), ist nur Jugendlichen in begrenztem Rahmen gestattet. D. h. Kinder dürfen keine Schutzausrüstung (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Kinder dürfen Gefahrenbereiche in denen z.B. eine Gefährdung durch Kontakt mit Viren durch inhalative Exposition besteht nicht betreten. Im Fall von SARS-CoV-2 dürften dies auch Jugendliche nicht, da SARS-CoV-2 vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe des BMAS in die Risikogruppe 3 eingestuft wurde.

Wenn Schulleitungen Kinder und Jugendliche zum Tragen der MNB (PSA) in der Schule zwingen, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, stellt das nach geltendem Arbeitsrecht eine Straftat dar. Noch zumal die MNB kein standardisiertes und geprüftes Schutzprodukt darstellt. Im Falle der MNB muss die Schulleitung jeden Tag die MNB jedes Schülers/Schülerin einer Prüfung unterziehen, ob diese geeignet ist, den Schutz vor der Inhalation von SARS-CoV-2 zu gewährleisten und die Gefahr der psychischen und physischen Beeinträchtigung mit der Schutzwirkung abwägen.

Würden die Schulleitungen den Ihnen obliegenden Pflichten als Verantwortliche im Sinne des Gesundheitsschutzes nachkommen, müssten Sie das Tragen der MNB durch ihre Schutzbefohlenen untersagen. Schließlich schreiben selbst das RKI und die Hersteller all der MNB Produkte, dass diese nicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 schützen. Schulleitungen und Lehrkräfte, die den Maskenunfug an ihren Schulen nicht beenden, missbrauchen Kinder zur Durchsetzung privatfinanzieller Interessen mittels politisch angeordneter Maßnahmen. ...

http://www.barth-engelbart.de/?p=224190

...

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#8 von Werner Arndt , 13.12.2020 15:29

Der Kinderarzt Eugen Janzen berichtet aus seiner Praxis über gesundheitliche Beschwerden von Kindern im Zusammenhang mit dem Tragen von Masken.

Im Ergebnis von Testungen stellte er u.a. veränderte Atemmuster bei Kindern fest (wegen des erhöhten Kohlendioxid-Wertes im Blut), Laboranalysen ergaben erhöhte Stresshormone. Im Urin wurden demnach erhöhte Werte von Adrenalin und Noradrenalin nachgewiesen, z.T. in doppelter Konzentration gegenüber dem Vergleichswert ohne Maske.

Alarmiert wandte sich der Kinderarzt an diverse Instanzen ("hunderte E-Mails") und traf auf Schweigen. Die Bundeskanzlerin erklärte sich auf Janzens Anfrage hin für nicht zuständig. (im Video ab 8:00)

Zum Schutz der Kinder erwägt er nun eine Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Eugen Janzen fordert insbesondere die Politiker dringend auf, die Bekanntmachung des Umweltbundesamts "Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft" zur Kenntnis zu nehmen. Diese geht unter 5. auf Gesundheitliche Wirkungen von Kohlendioxid in der Atemluft ein: https://www.umweltbundesamt.de/sites/def...dioxid_2008.pdf




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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#9 von Werner Arndt , 15.12.2020 14:49

Ergänzende Informationen zum Video des Kinderarztes Eugen Janzen (#8):

Zitat
14. Dezember 2020

Kinderarzt kündigt nach Studie Klage in Den Haag gegen die Maskenpflicht an & Youtube löscht das Video

... In diesem Video beschreibt er das anfängliche Scheitern einer Studie, die er selbst begonnen hatte und zunächst vergeblich um Unterstützung durch Forschungsinstitute bat. Schließlich fand er bei der Universität Witten-Herdecke Wissenschaftler, die seine Studie fortsetzten. Als er angesichts der sich häufenden Schädigungen von Kindern nicht mehr auf die lange andauernde Studie und deren Ergebnisse warten wollte/konnte, hat er begonnen, zusammen mit einigen KollegINNen Reihenuntersuchungen bei Kindern über die Auswirkungen der Maskenpflicht zu machen. Die Untersuchungen fanden an den Wochenenden in der Freizeit der ÄrztINNeN statt, um den Praxis-Betrieb nicht zu blockieren und weil die Eltern meist erst am Wochenende Zeit für die Untersuchungen hatten. Im Video stellte er die Ergebnisse vor. Und das war wohl der Grund für die Löschung durch youtube!

http://www.barth-engelbart.de/?p=224929


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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#10 von Werner Arndt , 17.12.2020 21:01

Zitat
16. Dezember 2020

Kinderarzt Dr. Janzen: Ergebnisse seiner Studien zu "Corona-Kindern" und Masken

Der Kinderarzt Dr. Eugen Janzen hat eigene Blutuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen durchgeführt, um hormonelle Veränderungen aufgrund des Maskentragens zu erforschen. Seine vorläufigen Ergebnisse präsentiert er hier. Es ist bewegend und sollte jedes Elternteil oder Großelternteil nachdenklich machen.

Dauer 19:14 Min.
https://www.youtube.com/watch?v=a3HMzKTg0A4

Entscheidend für das Ausmaß der Schädlichkeit und den Anteil der CO²-Rückatmung ist offenbar die Größe des Totraumvolumens zwischen Gesicht und Maske sowie das Alter und Lungenvolumen des Trägers.

Bei Erwachsenen macht das Totraumvolumen nur ca. 10% des gesamten Atemzugsvolumens der Einatmungsluft aus. Bei z.B. einem 7-jährigen Mädchen mit 20 kg: ca. 70ml Totraumvolumen bei 200ml Atemzugsvolumen, also 35%. CO²-Wert im Blut steigt, Gefäße werden dadurch weiter, Herzfrequenz, Atemfrequenz und Atemtiefe verändern sich sicher. Als Gegenreaktion: Nebenniere produziert Stresshormon Adrenalin, welches die Gefäße verengt. Der Arzt berichtet von seinen Experimenten mit ca. 20 verschiedenen Maskenarten an sich selbst und mit verschieden alten Kindern und Erwachsenen in Familie und Bekanntenkreis.

hier noch ein zweites Video, in dem der Kinderarzt Eugen Janzen spricht: Dauer 26:03 Min.
https://www.bitchute.com/video/WvBaIBrwTqPQ/


http://www.barth-engelbart.de/?p=224956

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#11 von Werner Arndt , 18.01.2021 11:44

Zitat
15. Januar 2021

Gericht: Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden

HAMBURG. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht darf ein Schüler nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden, wie ein Sprecher mitteilte (Az. 1 Bs 237/20).

Geklagt hatte ein Oberstufenschüler einer Stadtteilschule. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war sein Eilantrag erfolglos geblieben. Nun beschloss das Oberverwaltungsgericht, dass die Maskenpflicht nach der Senatsverordnung vom 8. Januar zwar rechtmäßig sei. «Derzeit fehle es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage für den auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss eines Schülers, der sich weigert, der Maskenpflicht nachzukommen», hieß es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Der Zwölftklässler hatte seiner Schulleiterin am 18. Oktober schriftlich mitgeteilt, dass er der Maskenpflicht nicht nachkommen werde. Die Maßnahme sei zur Minderung des Infektionsrisikos nicht geeignet und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Die Schulleiterin antwortete ihm jedoch, dass er ohne ärztliches Attest das Schulgelände nicht ohne Maske betreten dürfe. Wenige Tage später erschien der Jugendliche mit Maske, nahm sie aber im Unterricht ab. Daraufhin hatte er Hausverbot an der Schule bekommen, wogegen er gerichtlich vorging. dpa

https://www.news4teachers.de/2021/01/ger...hlossen-werden/

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#12 von Werner Arndt , 18.01.2021 11:45

Zitat
15. Januar 2021

Virologe über FFP2-Maskenpflicht: "Das ist Populismus und Blödsinn"

... München - Aktionismus, Chaos, schlechte Umsetzung: Die Entscheidung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), ab Montag FFP2-Masken im ÖPNV und beim Einkaufen zur Pflicht zu machen, hat ihm viel Kritik eingebracht. Nun fordert die Opposition im Landtag, die verschärfte Maskenpflicht grundsätzlich neu zu justieren – und Mediziner zweifeln am Nutzen der FFP2-Masken für Privatpersonen.

RKI empfiehlt FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung

Im Widerspruch zu der neuen Verordnung steht, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6. Januar) das Tragen von FFP2-Masken zur privaten Nutzung gar nicht empfiehlt. Zudem warnt es vor möglichen Gesundheitsrisiken bei Lungenkranken und älteren Personen. Ist Söders Beschluss also gar gesundheitsgefährdend?

Virologe Podbielski hält den Beschluss für Aktionismus

Auf AZ-Anfrage heißt es lediglich, das RKI kommentiere generell keine Maßnahmen anderer Behörden oder Länder. Es verweist allerdings auf eine im November herausgegebene Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken, die sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen des RKI deckt.

An dieser Stellungnahme mitgewirkt hat Virologe und DGHM-Mitglied Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock. Und der findet deutliche Worte: "Ich weiß nicht, was Herrn Söder da geritten hat", sagt der Professor der AZ. "Das hört sich für mich nach Aktionismus an."

FFP2-Maskenpflicht: "Das ist belastend"

Das Tragen von FFP2-Masken im privaten Bereich sei "Populismus und Blödsinn", so Podbielski weiter. "Das ist belastend, und ich sehe den Sicherheitsgewinn außerdem nicht, sondern haufenweise Risiken." Alltagsmasken zu tragen hält er dort, wo es angebracht ist, für sinnvoll. FFP2-Masken gehören aus seiner Sicht jedoch nur in die medizinischen Berufe.
Erschöpfung durch die Masken

Eine FFP2-Maske habe einen größeren Atemwegswiderstand, erklärt der Mediziner – nicht umsonst sei im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, nach zweistündigem Tragen eine Pause einzulegen. Selbst gesunde Menschen seien nach dieser Zeit körperlich erschöpft. Bei kranken oder älteren Menschen verstärke sich dies noch. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Atemkapazität erschöpfe und es im schlimmsten Fall zu einem Kreislaufkollaps kommen könne. ...

Experten zweifeln an dem Nutzen

Es gebe keine Studien, die etwa eine Notwendigkeit zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr nahelegen würden. Zudem sieht Podbielski die Gefahr, dass durch diese Verschärfung, die für viele Menschen nicht nachvollziehbar sei, sinnvolle Maßnahmen zunehmend angezweifelt werden.

Bereits zuvor hatten Experten daran gezweifelt, ob das Tragen einer FFP2-Maske im Alltag einen großen Nutzen für den Infektionsschutz bietet. "Ich glaube nicht, dass das einen großen Unterschied macht", sagte etwa Johannes Knobloch, der Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: "Im schlimmsten Fall kann sich die Lage sogar verschlechtern, weil sich die Leute geschützter fühlen und weniger vorsichtig sind."

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bay...sinn-art-698513

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RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#13 von Werner Arndt , 21.01.2021 09:05

Das Robert-Koch-Institut warnt: FFP2-Masken können Gesundheitsgefahr darstellen
http://blauerbote.com/2021/01/20/das-rob...ahr-darstellen/

Zitat
Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikationen des Arbeitsschutzes?

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren.

...

Stand: 18.11.2020

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV20...l#FAQId15026158


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zuletzt bearbeitet 21.01.2021 | Top

RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#14 von Dörte Donker , 23.01.2021 12:26

https://www.kla.tv/2021-01-22/17962&autoplay=true

Zitat
FFP2-Maske: Dr. Markus Söder und das „faule Ei“ www.kla.tv/17962
22.01.2021

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat verkündet, dass in Bayern ab Montag, 18. Januar, beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Atemschutzmasken getragen werden müssen.
Ein Zimmerermeister aus dem Landkreis Ansbach war darüber sehr verwundert, da für das Tragen solcher Masken strenge Sicherheitsvorschriften gelten, z.B.:
- FFP2-Masken dürfen maximal 2 Stunden getragen werden!
- Vollbartträger dürfen solche Masken nicht tragen!
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder! Deshalb fragte er bei der Fränkischen Landeszeitung nach.
Diese wandte sich nun mit der Frage, wie die von Söder verordnete FFP2-Maskenpflicht mit den Vorgaben des Arbeitsschutzes vereinbar sei, an die Bayerische Staatskanzlei. Nun zeigte sich, dass Söder mit dieser FFP2-Maskenpflicht ein „faules Ei“ gelegt hat, denn die Staatskanzlei leitete die Anfrage kurzerhand an das Gesundheitsamt weiter. Dort erklärte man sich jedoch für „nicht zuständig“ und verwies an das Wirtschaftsministerium. Dieses wiederum entschied, dass das Sozialministerium die Anfrage bearbeiten solle. Das Sozialministerium weigerte sich jedoch und schob das „faule Ei“ wieder dem Gesundheitsamt zu. Der bayerische Kabarettist Karl Valentin und sein Buchbinder Wanninger hätten sicher ihre helle Freude an diesem Durcheinander gehabt Schlussendlich sandte ein Ministeriumssprecher zwei „Standard-Frage-Antwort-Listen“ an die Fränkische Landeszeitung, die jedoch die konkrete Frage wieder nicht beantwortete.
Dass alle Behörden mit Söders Anordnung völlig überfordert waren, liegt auf der Hand, denn dieser hatte sämtliche „rechtlichen und gesundheitlichen roten Ampeln“ überfahren. Dies verdeutlicht eine genauere Prüfung der von Söder verordneten FFP2-Maskenpflicht:
1. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus rechtlicher Sicht:
Rote Ampel 1: Das Robert Koch-Institut: Das Robert Koch-Institut, kurz RKI, warnt als oberste deutsche Gesundheitsbehörde: „Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden.“
Rote Ampel 2: Der Arbeitsschutz: Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt, um die gesundheitliche Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren.
Rote Ampel 3: Die Justiz: Der Rechtsanwalt Markus Haintz postete folgende Meldung: „Arbeitsrechtlich ist anerkannt, dass der Einsatz von FFP2-Masken medizinisch INDIVIDUELL geprüft werden muss, [...]. Vor diesem Hintergrund kommt sowohl eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher als auch wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“
Wie kann es sein, dass der unbedarfte Bürger weniger geschützt wird als jeder Arbeitnehmer, ja sogar dazu gezwungen wird, gegebenenfalls seine Gesundheit zu gefährden?
2. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus gesundheitlicher Sicht:
Rote Ampel 4: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweist bezüglich des Einsatzes außerhalb des Arbeitsschutzes auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den Arbeitskreis „Covid-19“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Diese empfehlen FFP2-Masken nicht zur privaten Anwendung.
Rote Ampel 5: Das Robert-Koch-Institut:
Weitere Warnung des RKI: Durch Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Rote Ampel 6: Expertenstimmen:
Der Hygieneexperte Walter Popp, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, hält nichts von der FFP2-Maskenpflicht für die Allgemeinbevölkerung. Das richtige Tragen der Maske setze eine individuelle Schulung voraus. „Ein durchschnittlicher 85- oder 90-Jähriger hat nicht mehr die Atemleistung, um durch eine FFP2-Maske vernünftig atmen zu können.“
Auch der Virologe Professor Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock, warnt davor, dass die Gefahr besteht, dass sich die Atemkapazität erschöpfe und es im schlimmsten Fall zu einem Kreislaufkollaps kommen könne. Er findet deutliche Worte: „Ich weiß nicht, was Herrn Söder da geritten hat“ und bezeichnet die FFP2-Maskenpflicht als „Schwachsinn“.
3. Prüfung der FFP2-Maskenpflicht aus sozialer Sicht:
Rote Ampel 7: Das Robert Koch-Institut: Das RKI verweist darauf, dass FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden dürfen, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt.
Bei einem Einzelpreis von 3-7 Euro bedeutet dies für sozial bedürftige Personen eine erhebliche finanzielle Belastung. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese die Masken aus Kostengründen mehrfach verwenden. Dies kann gravierende gesundheitliche Lungenprobleme zur Folge haben und die Ausbreitung des Virus sogar noch beschleunigen.
Entgegen aller von verschiedenen Medien veröffentlichten Behauptungen, dass die Masken durch spezielle Tricks doch mehrfach verwendet werden könnten, betonen die Hersteller in ihren Gebrauchsanweisungen, dass dies nicht zulässig ist.
FAZIT: Wie ein nicht zu bremsender Bulldozer überfährt Söder somit sämtliche „rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen roten Ampeln" in unverantwortlicher Weise, sodass selbst seine Ministerien völlig überfordert sind.
Warum will Söder mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln eine FFP2-Maskenpflicht durchsetzen?
Ein Blick in das Frühjahr 2020 könnte eine mögliche Erklärung liefern:
Gesundheitsminister Spahn schrieb zahlreiche Unternehmen wegen der Besorgung von Atemschutzmasken an. Das Pikante dabei: Die Ausschreibung erfolgte nach dem sogenannten Open House-Verfahren, d.h. die Unternehmer erhielten eine Abnahmegarantie in unbegrenzter Höhe zu einem völlig überhöhten Fixpreis von 4,50 Euro je FFP2-Schutzmaske. Die Folge: Da aufgrund dieses äußerst lukrativen Angebots viel zu viele Masken geliefert wurden, verweigerte das Ministerium die Annahme. Die Lieferanten mussten nun sogar große Hallen zur Lagerung anmieten. Inzwischen sind beim Landgericht Bonn über 60 Klagen der Lieferanten gegen das Bundesgesundheitsministerium eingegangen. Der beauftragte Rechtsanwalt Christian Lüpke geht von einem Streitwert von über einer Milliarde Euro aus. Er sagt: „Das Verfahren ist aus Sicht des Steuerzahlers eine Katastrophe.“ Aber auch Söder selbst ist über seine damalige Gesundheitsministerin Melanie Huml (Söder hat Melanie Huml am 6. Januar 2021 entlassen!) in einen „Masken-Beschaffungs-Skandal“ verwickelt. Ministerin Huml kaufte Schutzmasken im Wert von mehreren Millionen Euro. Und das nicht nur zu einem völlig überhöhten Preis, sondern zudem bei einer sehr dubiosen Schweizer Firma. Die Frage drängt sich auf: Muss die ganze Bevölkerung genau deshalb FFP2-Masken tragen, damit diese exorbitanten FFP2-Lagerbestände endlich verbraucht werden, um so diesen gigantischen „Masken-Beschaffungs-Skandal“ zu vertuschen?

Verehrte Zuschauer,
sind auch Sie der Meinung, dass diese „Bulldozer-Politik“ in der Art eines Markus Söder, die keine öffentliche Diskussion mehr zulassen will, unverzüglich gestoppt werden muss?
Dann möchten wir Ihnen eine Möglichkeit bieten, wie Sie ihrem Unmut Luft verschaffen können, da die Mainstreammedien kaum kritisch über Söders „diktatorisches Verhalten“ berichten.
Stärken Sie die Stimme alternativer Medien, indem Sie JETZT dieses Video auf allen sozialen Plattformen und auch per Mail an möglichst viele Ihrer Freunde und Bekannten weiterleiten. Wir blenden dazu den Kla.TV-Originallink für diese Sendung ein. Denken Sie dabei insbesondere auch an Menschen, die diese Zusammenhänge noch nicht erkannt haben.



von kw, str
Quellen/Links:
Bericht des Zimmerermeisters:
Fränkische Landeszeitung vom 16. Januar 2021
https://www.t-online.de/nachrichten/deut...gen-corona.html


1. FFP2-Maske "rechtlich"
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV20...ionsschutz.html

https://t.me/Haintz/4104


2. FFP2-Maske "gesundheitlich"
https://www.infektionsschutz.de/mediathe...d2c987d51557c0e

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV20...ionsschutz.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/diagno...8d-385007d557a1

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bay...sinn-art-698513


3. FFP2-Maske "sozial"
https://www.t-online.de/nachrichten/deut...gen-corona.html

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV20...ionsschutz.html

https://uncut-news.ch/studie-langfristig...rebs-beitragen/

https://www.merkur.de/leben/gesundheit/c...r-90166960.html

https://www.t-online.de/gesundheit/krank...ke-tragen-.html

https://www.draeger.com/de_de/Applications/ffp-masken#%23faq

https://www.medizinische-atemschutzmaske...hsanleitung.htm

Der „Masken-Beschaffungs-Skandal“
ARD Plusminus vom 16. September 2020
https://www.youtube.com/watch?v=Mn-PfBkWg_o

https://de.rt.com/inland/112085-spahns-m...osen-schweizer/



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zuletzt bearbeitet 23.01.2021 | Top

RE: Betrachtungen zur Maskenpflicht

#15 von Werner Arndt , 17.02.2021 11:34


"was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll", sagt Prof. Michael Braungart, der wissenschaftliche Leiter des Hamburger Umweltinstituts

Zitat
16. Februar 2021

Maskenpflicht: Gift im Gesicht

Alles in allem tragen wir einen Chemiecocktail vor Nase und Mund, der nie auf seine Giftigkeit und niemals auf etwaige Langzeitwirkungen untersucht wurde


Es war die Angst vor den Mutanten des Sars-CoV2-Virus, die die Ministerpräsidenten Mitte Januar dazu brachte, die Maskenpflicht noch einmal zu verschärfen. Seitdem müssen wir in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2- oder OP-Masken tragen. Und genau diese Masken sind für diese Anwendung nicht geeignet, denn "was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll", sagt Prof. Michael Braungart, der wissenschaftliche Leiter des Hamburger Umweltinstituts.

Auch wenn das Vlies der meisten FFP2-Masken wie Papier erscheint, es handelt sich um einen thermoplastischen Kunststoff: Polypropylen. Dazu kommen Klebstoffe, Bindemittel, Antioxidantien, UV-Stabilisatoren in großen Mengen. Außerdem haben die Forscher vom Hamburger Umweltinstitut und der Leuphana-Universität in Lüneburg, wo Michael Braungart Professor für Eco-Design ist, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe in den zertifizierten Masken gefunden.

In manchen waren auch große Mengen Formaldehyd oder Anilin und dann zusätzlich künstliche Duftstoffe, die den unangenehmen Chemiegeruch überlagern sollen. Bei den blau eingefärbten OP-Masken wird zusätzlich meistens noch Cobalt als Farbstoff verwendet.

Alles in allem tragen wir einen Chemiecocktail vor Nase und Mund, der nie auf seine Giftigkeit und niemals auf etwaige Langzeitwirkungen untersucht wurde. Und weil die Chemie allein nicht auszureichen scheint, atmen wir auch noch Mikrofaserpartikel ein, die genau die richtige Größe haben, um sich in unserer Lunge festzusetzen oder von dort aus weiter durch den Körper zu wandern. ...

Das grundsätzliche Problem: Die Inhaltsstoffe der Masken sind von der Zulassung nicht betroffen. Es wird nur die Funktionsfähigkeit getestet. Wenn die Maske eine ausreichende Filterwirkung zeigt, wird sie zertifiziert. Und dann bekommen hauptsächlich die Älteren auch noch einen Brief von der Bundesregierung mit zwei Gutscheinen, mit denen sie sich jeweils sechs Masken gegen Zuzahlung von zwei Euro in der Apotheke abholen können. Ausgerechnet die Apotheken sorgen dafür, dass die Menschen ihren Giftcocktail bekommen.

Besonders problematisch sind die Mikroplastikfasern, die sich von dem Maskenvlies lösen. Die Teams um Michael Braungart haben die Masken untersuchen lassen und genau die Fasern gefunden, die nach der Definition der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die gefährlichsten sind. Im "Staub-Info" der DGUV heißt es:

"Als Faserstäube werden luftgetragene Partikel aus anorganischen oder organischen Stoffen bezeichnet, die eine längliche Geometrie besitzen. Eine besondere Rolle spielen dabei Fasern, die eine Länge von > 5 µm, einen Durchmesser < 3 µm haben und ein Länge-Durchmesser-Verhältnis von 3:1 überschreiten, da nur sie in die tieferen Atemwege vordringen können. Fasern dieser Geometrie werden auch als WHO-Faser bezeichnet."

Auf der Netzseite der Unfallversicherung finden sich lange Anleitungen der Berufsgenossenschaften zum Arbeitsschutz beim Umgang mit solchen Fasern und Links zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die die verschiedenen TRGS, die technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen, auflisten. Und uns werden genau diese Gefahrstoffe ins Gesicht verordnet. Lungenschaden geht auch ohne Virus.

...

https://www.heise.de/tp/features/Maskenp...ht-5055786.html

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