Als Richter weiß man damit am besten umzugehen und war in dieser Zeit sicher auch auf Gegenwind eingestellt. Ich zolle jedem Respekt für couragiertes Bemühen um Gerechtigkeit - dgl. ist als Impuls und inhaltliche Vorlage nicht zu unterschätzen, auch wenn ein Urteil oder Beschluss im weiteren Verlauf wieder "kassiert" werden sollte.
Zitat
Corona-Maßnahmen: "Erhebliche Schädigung des Kindeswohls"
Es ist noch fraglich, inwieweit der Richterspruch aus Weimar tatsächlich reale Anwendung finden wird, die politisch-mediale Diffamierung hat bereits eingesetzt. Das Urteil aus Weimar kann aber – zusätzlich zu den Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb in den betroffenen Schulen und unabhängig von Entwicklungen in höheren Instanzen etc. – bereits jetzt jenen Eltern helfen, die schon die Hoffnung verloren hatten, dass am skandalösen Umgang mit ihren Kindern überhaupt noch irgendjemand außerhalb der Alternativmedien Anstoß nimmt. Es kann dadurch auch helfen, die eigene Überzeugung gegen die überwältigende Corona-Meinungsmache zu verteidigen: gegenüber Anderen, aber auch gegenüber den eigenen Zweifeln.
Der Richterspruch aus Weimar (hier im Wortlaut) lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509
Juristischer Widerstand gegen die Maßnahmen und eine Anzahl entsprechender Urteile zuletzt (eine Auswahl hier in den Beiträgen # 106 - 115) bildet vermutlich den Hintergrund für die aktuellen Bemühungen der Politik, das Infektionsschutzgesetz auch dahingehend zu verschärfen.
"Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte."Zitat
11.04.2021
Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown
Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Berlin - Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.
Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.
Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen
Einen Brücken-Lockdown würde er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“.
Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich:Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt.
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https://www.berliner-zeitung.de/news/ric...kdown-li.151817
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte:
Eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Wehren wir uns! (7)