Damit ist mit Meinungsfreiheit endgültig schluss.
Wir haben jetzt ein Zensurbehörde, die Mahnschreiben verschickt.
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Neue Zensurbehörde? Medienaufseher gehen gegen unabhängige Online-Medien vor
Nachdem private Plattformen wie die Google-Tochter Youtube zunehmend Kanäle sperren, die sich kritisch zur Corona-Politik der Regierenden äußern, gehen seit vergangener Woche mit den Landesmedienanstalten nun auch offizielle bundesdeutsche Behörden gegen kritische Medien vor. Dabei werden die Betroffenen unterschiedslos in einen Topf geworfen, der mit den Etiketten „rechts“ und „Verschwörungstheoretiker“ versehen ist. Die Aktion ist Berichten zufolge unter den Anstalten abgestimmt und kündigte sich bereits mit dem im Herbst 2020 verabschiedeten neuen Medienstaatsvertrag an. Der Vorgang wirft Fragen nach den Hintergründen und Interessen auf, ebenso danach, wie staatsfern die Landesmedienanstalten tatsächlich sind.
TILO GRÄSER, 22. Februar 2021, 9 Kommentare
Hinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.
Am 16. Februar berichtete der Deutschlandfunk (DLF): „Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor“. Demnach werfen die Medienanstalten in Schreiben an 13 Online-Medien diesen vor, gegen journalistische Regeln verstoßen zu haben. Den Betroffenen würden Sanktionen drohen, heißt es. Neben AfD-nahen Medien und Kanälen geriet dem Bericht zufolge auch das reichweitenstarke Online-Portal KenFM ins Visier der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Laut DLF geht es dabei „um den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten wurden und gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde“.
Die Landesmedienanstalten in Berlin/Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein haben dem Sender zufolge 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien versandt. Dem DLF gegenüber erklärte Tobias Schmid von der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, es gehe nicht um die Frage, „ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt“. Es werde dagegen „schwerpunktmäßig“ überprüft, „ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich“....
Zweifelhafte Medienkompetenz
Gegenüber KenFM beruft sich die MABB auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in sogenannten Telemedien gemäß Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags (MStV). Dort heißt es, Nachrichten seien „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“.
Von der MABB werden nun vier Beiträge aus der KenFM-Rubrik „Tagesdosis“ genannt, die Textpassagen enthielten, für die es keine ordentliche Quellenangabe gebe. Darunter ist der Text „Die Impfaktion“ von Wolfgang Wodarg, den das Portal von Multipolar übernommen hatte und der unter anderem Titel auch im Onlinemagazin Rubikon erschienen war.
Im MABB-Schreiben an Ken Jebsen, den Betreiber von KenFM, zitiert die Behörde die fragliche Passage aus Wodargs kritischem Text, versehen mit dem Hinweis, „in einigen Passagen“ sei „möglicherweise gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“ worden. Folgender Absatz von Wodarg erregte Anstoß:
„Aber die Politik schert sich derzeit nicht um evidenzbasierte Medizin und die Nationalen Ethikräte und Impfkommissionen fragen offenbar gar nicht mehr nach der Indikation von Maßnahmen, sondern streiten sich um Priorisierung, nach dem Motto: Wer kommt zuerst in den Genuss der neuen 'Impfstoffe' und wer muss leider warten. Die sogenannte Covid-19-Schutzimpfung kann die schädlichste dieser Maßnahmen werden. Sie ist bereits aus unseren Beiträgen und Steuern finanziert und ist in Wirklichkeit eine flächendeckende Riesenbeobachtungsstudie mit neuartigen gentechnischen Manipulationen unserer Immunsysteme.“....
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Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt
Die Verantwortlichen der Landesmedienanstalt haben dabei anscheinend den Art. 5 des Grundgesetzes aus den Augen verloren, in dem es gleich zu Beginn heißt:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“...Wie in den schlimmsten Zeiten der Berufsverbote werden Corona-Verharmloser und Quertreiber mit Hilfe staatlicher Behörden (Verfassungsschutz) überwacht und schikaniert, von den Medien zu Rechtsextremisten gestempelt und weitgehend aus dem normierten gesellschaftlichen Diskurs gedrängt.
https://snanews.de/20210219/landesmedien...rde-962844.html