"Sämtliche Akteure, die für Einschnitte in das öffentliche Leben geworben, derartige Einschnitte verordnet und durchgesetzt haben, haben Tausende Menschenleben auf dem Gewissen"
Zitat
17. Dezember 2020
Fuellmich mahnt Drosten ab: 50.000 Euro Schadenersatz und Richtigstellung der Fakten gefordert
Fehlerhafte Beratung, falsche Tatsachenbehauptung, fehlende Evidenz. Schwer wiegen die Vorwürfe gegen den Charité-Virologen Christian Drosten. Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich macht einen Teilbetrag der Schadenersatzansprüche für seine Berliner Mandantschaft in fünfstelliger Höhe geltend und fordert darüber hinaus eine Richtigstellung der Sachlage.
... Aktuell werden wöchentlich über eine Million Menschen allein in Deutschland auf SARS-CoV-2 mit dieser Methode getestet. Bei Medizinern und Wissenschaftlern regt sich jedoch Widerstand. Am 15. Dezember folgte dem eine außergerichtliche Schadenersatzforderung, die der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich für seine Mandantschaft aus Berlin geltend macht.
Dabei wird nicht bestritten, dass es bei COVID-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann. Aber das quantitative Ausmaß der Bedrohung sei dramatisch überschätzt worden, erklärt Fuellmich. Bei der Begründung der Ansprüche seiner Mandantschaft stützt er sich auf fünf Falschbehauptungen:
• Es gibt keine Grundimmunität.
• Menschen ohne Symptome können das Virus an andere übertragen.
• Ein PCR-Test weist auf eine COVID-19-Infektion hin.
• Dem Gesundheitssystem droht eine Überlastung.
• Freiheitsbeschränkungen sind zur Pandemiebewältigung geeignet.
In dem Schreiben heißt es: „Unsere Mandantin erlitt und erleidet durch die grob unverhältnismäßigen und ohne evidenzbasiertes Fundament verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erheblichen Schaden.“
Für diesen Schaden sei Drosten persönlich verantwortlich, „weil Sie als eine der Personen, die sich in erheblicher und entscheidender Weise in die Beratung der Politik eingeschaltet haben, vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet haben und immer noch behaupten sowie – ebenfalls vorsätzlich – wesentliche Tatsachen verschwiegen haben und immer noch verschweigen“.
Tausende Menschenleben auf dem Gewissen
Der Jurist fordert, dass Drosten seinen „fehlerhaften Beitrag zur Politikberatung im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise“ richtigstellt und seiner Mandantschaft den bereits entstandenen Schaden ersetzt.
„Sämtliche Akteure, die für Einschnitte in das öffentliche Leben geworben, derartige Einschnitte verordnet und durchgesetzt haben, haben Tausende Menschenleben auf dem Gewissen, auch Sie, Herr Professor Drosten“, betont der Jurist.
Auffällig sei, dass die Sterblichkeit in zahlreichen Ländern gerade in den Zeitfenstern direkt nach Verhängung von kollektiven Freiheitsbeschränkungen sprunghaft anstieg.
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Verantwortung als politischer Berater
Der Virologe habe mit seinen Ratschlägen einen „entscheidenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“, erläutert der Anwalt. Man habe Drosten deshalb konsultiert, weil die Politiker selbst nicht in der Lage waren, das Risiko durch SARS-CoV-2 richtig einzuschätzen.
„Welche Durchschlagskraft Ihre Falschbehauptungen zur Corona-Situation haben, zeigt sich ganz besonders bei den Gerichten: was aus Ihrem Munde kommt, wird ungeprüft übernommen“, beschreibt der Jurist das rechtliche Desaster. Niemand schützte bislang die Bevölkerung im Allgemeinen und die Unternehmen im Besonderen vor den Fehlinformationen, welche der Lockdown-Politik zugrunde liegen.
Auf die „unheilvollen Ratschläge“ von Drosten sei es schließlich zurückzuführen, dass die Gesundheitsämter mit der Auswertung der Massentests und der Kontaktverfolgung nicht mehr hinterherkämen und der Bundesregierung damit ein Vorwand geliefert werde, „über den Hebel von Artikel 35 Grundgesetz die Bundeswehr bei der Kontaktverfolgung einzusetzen und damit die Bevölkerung zusätzlich einzuschüchtern“.
Einer persönlichen Verantwortung für die entstandenen Schäden könne Drosten auch nicht durch die Aussage entkommen, dass die Politiker und Behörden die Maßnahmen beschlossen haben. ...
Der Jurist fordert von dem Charité-Virologen:
• Stellen Sie klar, dass es keinen Grund für die Annahme gibt, SARS CoV-2 könne eine unkontrollierbare Anzahl von Toten und Intensivpatienten verursachen!
• Stellen Sie klar, dass die Fallstudie im New England Journal of Medicine vom 5. März 2020, an der Sie beteiligt waren und die angeblich eine asymptomatische Ansteckungsgefahr belegen soll, auf einer falschen Datengrundlage beruht und daher längst hätte zurückgezogen werden müssen!
• Stellen Sie klar, dass ein positiver PCR-Test keine aktive Infektion nachweisen kann und daher nicht geeignet ist, für sich allein eine COVID-19-Diagnose zu begründen!
• Stellen Sie klar, dass kollektive Freiheitsbeschränkungen keine Gewähr bieten, irgendetwas zur Eindämmung des Ausbreitungsgeschehens beizutragen, wohl aber nachweisbar massive Kollateralschäden verursachen!
Auch in Zukunft möge es Drosten unterlassen, gegenteilige Äußerungen zu tätigen. Weder dürfe die Politik länger mit „wissenschaftlich mangelhaften Informationen“ beraten werden, noch dürfe die Öffentlichkeit mit derartigen Informationen verunsichert werden. ...
Sollte Drosten der Aufforderung nicht nachkommen, werde eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich werden. Dann werde „die ganze Wahrheit über den Lockdown“ zum Gegenstand einer gerichtlichen Beweisaufnahme werden.
https://www.epochtimes.de/politik/deutsc...t-a3405244.html