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Eine fragwürdige Entscheidung

#1 von Dr.Josef Haas ( gelöscht ) , 09.10.2021 17:32

Eine fragwürdige Entscheidung

Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes hat- wieder einmal- den Eindruck bestätigt, dass
Israel hierzulande als unantastbares Wesen gesehen wird bzw. vor allem, von anderen als solches
angesehen werden muss.
Es wies nämlich eine Klage der Bewegung BDS (=Boykott, De-Investition und Sanktionen) gegen einen
Bundestagsbeschluss zurück. Dieser hatte am 17.Mai 2019 diese so mutige Organisation, welche die
Rechte der Palästinenser gegen ihren israelischen Unterdrücker verteidigt, als "antisemitisch" verurteilt
und damit in jeder Weise offensichtlich diffamiert.
In der Folgezeit wurden, oftmals in Bezugnahme auf diesen Willkürakt, der genannten Bewegung öffentliche
Auftritte verwehrt sowie ihre Anhänger als "Antisemiten" beschimpft.
Das Berliner Urteil steht dabei in krassem Widerspruch gegen ein am 12.Juni 2020 vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte Gefälltes, das die Verurteilung von BDS-Angehörigen in Frankreich als rechtswidrig verurteilte.
Trotz dieser erfreulichen Klarheit war es allerdings leider von vorneherein absehbar, dass sich die Berliner Richter
dieser juristischen Klarheit widersetzen würden. Zu offenkundig ist ja mittlerweile in Deutschland die Abhängigkeit
der hiesigen Justiz von der Politik geworden- bei mit Israel zu tun habenden Angelegenheiten sowieso.
Man stelle sich ja nur einmal den Aufschrei, etwa des "Zentralrates der Juden in Deutschland", vor, wenn das
Berliner Verwaltungsgericht sich urteilsmäßig am europäischen Menschenrechtsgerichtshof orientiert hätte.
Hier galt aber- mehr denn jemals zuvor- der alte Spruch: "Es kann nicht sein, was nicht sein darf!"
Will heißen: Die Unterwürfigkeit gegenüber Israel hat in diesem Land inzwischen eine derartige Herrschaft über das
Denken vieler Menschen erlangt, dass deswegen moralisches Rechtsempfinden keinerlei Aussicht auf Erfolg mehr hat,
wenn es um den Schutz des Volkes von Palästina geht.
Berlin hat diese traurige Erkenntnis wieder einmal bestätigt.
Obwohl gegen das dortige, so fragwürdige, Urteil Berufung zugelassen wurde, steht es daher sehr in Frage, ob das der
BDS zustehende Recht dort überhaupt eine Chance hat.
Traurig, aber leider sehr wahr!

Dr.Josef Haas

   

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