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Staatliches Töten in EU erlaubt, z.B. bei Volksaufständen

#1 von Dörte Donker , 28.09.2022 13:20

https://auf1.tv/nachrichten-auf1/unfassb...chtsbestandteil

ansehen !!!

Zitat
Unfassbar: Todesstrafe bei Aufruhr oder Aufstand ist EU-Rechtsbestandteil!
27.9.2022
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Eigentlich wurde die Todesstrafe in allen EU-Mitgliedsstaaten abgeschafft. Im heutigen Zeitgeist gilt sie selbst bei Schwerverbrechern wie Mördern, Terroristen, Vergewaltigern und Kinderschändern als Tabu. Die wenigsten wissen allerdings, dass es für Brüssel hierbei mehrere Ausnahmen gibt, die Staatsorganen das Töten von Menschen erlauben. Und zwar wenn sie gegen die Obrigkeit aufbegehren, dann legitimieren die EU-Gesetze auch die Anwendung der äußersten Gewalt, denn für die Absicherung ihrer Macht tun die Globalisten anscheinend alles.


Dann fragen wir uns bitte schön auch, wieso die Bundeswehr jetzt auch bei solchen Aufständen gegen das eigene Volk maschieren soll?!

Zitat
Neues Inlandskommando der Bundeswehr: Beherrschung instabiler Lagen im Innern und "Propaganda"...Laut ntv wolle Breuer zeitnah die Reaktionsfähigkeit auf eine gezielte Destabilisierung verbessern. Der Generalleutnant habe zum Hintergrund seines Auftrags mitgeteilt, worauf sich sein Kommando einstellen würde. Demnach sei der “Worst Case” für ihn eine:
“hybride Einflussnahme auf die Sicherheitsarchitektur Deutschlands, also dieser Zustand, bei dem man sagen muss, das ist nicht mehr ganz Frieden, aber es ist auch noch nicht ganz Krieg“.....Als hybride Einflussnahme bzw. Kriegsführung bezeichne das Verteidigungsministerium den Fall, bei dem gegnerische Mächte klassische Militäreinsätze, wirtschaftlichen Druck und Hackerangriffe auf die Infrastruktur kombinieren. Zur hybriden Einflussnahme zähle auch Propaganda in Medien und sozialen Netzwerken.
“Den Wert dieses Kommandos macht eine ununterbrochene, robuste Führungsfähigkeit über das gesamte Intensitätsspektrum hinweg aus, – vom Frieden, von subsidiären Hilfseinsätzen der Streitkräfte über den Spannungs- und Verteidigungsfall bis hin zum Krieg.


https://just-now.news/de/deutschland/neu...und-propaganda/
Der Verteidigungsfall ist hier etwas anderes als Krieg. Bisher dachten wir ja, wenn die Bundewehr zur Verteidungung ausrückt, dann haben wir Krieg. Nein, dieser Verteidigsungsfall muss wohl etwas anderes sein, Volksaufstände etwa?


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zuletzt bearbeitet 28.09.2022 | Top

RE: Staatliches Töten in EU erlaubt, z.B. bei Volksaufständen

#2 von Tobias Martin Schneider , 07.10.2022 06:22

Wenn es etwas Vergleichbares im Iran geben würde, würden Flüsse und Ströme an imperalistischen Krokodilstränen in Massen ,,für" das iranische Volk fließen, aber die imperialistischen Krokodilstränen fließen ja auch schon so in Massen ,,für" das iranische Volk!


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RE: Staatliches Töten in EU erlaubt, z.B. bei Volksaufständen

#3 von Tobias Martin Schneider , 08.10.2022 00:34

Bundeswehr im Inland: Das neue „Territoriale Führungskommando“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=88569


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RE: Staatliches Töten in EU erlaubt, z.B. bei Volksaufständen

#4 von Dörte Donker , 23.10.2022 11:01

https://www.youtube.com/watch?v=8NFTGIc2Qbk&t=3562s
Anhörung des Nachrichtenrichtendienst Präsidenten:

ab Stunde 1:00:00 anhören,"...dass Oppositionelle Beobachtung stärker stattfinden wird und dass möglichweise auch energisches Vorgehen gegen Oppositionelle bis hin zur Tötung vorstellbar erscheint"

unglaublich was hier los ist....


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