#67 von
Werner Arndt
, 06.04.2022 19:49
Zitat
06.04.2022
Die Impfpflicht berührt die Frage der Menschenwürde
Die Gewissensfreiheit des Individuums muss als rote Linie respektiert werden.
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Gerade im Fall eines medizinischen Eingriffs, bei dem es um ein bestimmtes Verständnis von Gesundheit geht und körperliche Schäden bis hin zum Tod nicht ausgeschlossen werden können, ist die persönliche Selbstbestimmung unbedingt zu achten.
Die Person muss mit den Konsequenzen ihrer Entscheidung leben (sterben) und sie verantworten; ihre persönliche Entscheidung muss respektiert werden. ...
Das Impfen betrifft in sehr direkter Weise die körperliche Integrität einer Person, ihre Auffassung von Gesundheit und ihre Selbstbestimmung. Hier sind das persönlich verantwortete Urteil und die Gewissensentscheidung zu respektieren. Das gilt unabhängig davon, ob diese Entscheidung explizit religiös oder in anderer Weise weltanschaulich begründet wird. Es geht um einen massiven Eingriff in den Körper. Diesen müssen die Einzelnen vor sich verantworten. Das erfordert die Abwägung der je konkreten Situationen und gesundheitlichen Dispositionen und kann Glaubensvorstellungen und letzte Überzeugungen berühren. Die Entscheidung kann unterschiedlich ausfallen und ist seitens des Staates, der Gesellschaft und der Religionsgemeinschaften zu respektieren.
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https://www.berliner-zeitung.de/news/die...uerde-li.220929
Zitat
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages anlässlich der Abstimmung zur Impfpflicht
Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag für eine Impfpflicht gegen COVID-19 liegt vor Ihnen eine historische Abstimmung. Diese will wohlüberlegt sein.
Ihnen werden sich viele Fragen stellen. Weiß ich genug, um fundiert entscheiden zu können? Bringt eine Impfpflicht noch etwas? Ist sie rechtlich zulässig? Folge ich meinem Gewissen oder – vielleicht mit Blick auf die namentliche Abstimmung – der Fraktionslinie?
In rechtlicher Hinsicht sei zusammengefasst: Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf „Vorrat“ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.
Eine vertiefte Darstellung nicht nur der in diesem offenen Brief angeführten Umstände finden Sie in unserer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss vom 17. März 2022, die den Fraktionen bereits vorliegt und auch auf unserer Website abrufbar ist. [1]
Halten Sie sich bitte die gegenwärtige absurde Situation vor Augen, die noch vor zwei Jahren völlig indiskutabel gewesen wäre: Der Staat will Millionen von Menschen dazu zwingen, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist. Man hat noch keine volle Kenntnis über kurzund mittelfristige und keinerlei Kenntnis über langfristige Nebenwirkungen. Die Entwicklung eines sicheren Impfstoffs braucht sonst mehr als zehn Jahre. Mit den mRNAImpfstoffen haben wir gar ein völlig neues Wirkprinzip. Fest steht: Die Impfung verursacht sogar Todesfälle. [2] Die Zahlen sind alarmierend. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnet in seinem aktuellen Sicherheitsbericht bislang 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang der Impfung. [3] Kürzlich hat auch das Bundesverfassungsgericht mögliche Todesfolgen in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gesehen. [4] Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ist sicher, dass unter ihnen allein wegen dieses staatlichen Zwangs Todesfälle zu beklagen wären.
Rechtlich auf den Punkt gebracht: Mit dem Erlass dieser Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen! [5]
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Die vergangenen beiden Jahre sind geprägt durch steinbruchartige Verletzungen unserer Verfassung. Bei unbefangener Betrachtung fällt es schwer, die Rechtsrealität noch unter den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu fassen.
Wir appellieren an Sie: Handeln Sie jedenfalls jetzt nicht ideologisch-aktionistisch, sondern rational und in den Grenzen des Rechts (Art. 20 Abs. 3 GG)! Unsere Nachbarn machen es uns vor.
Berlin, den 2. April 2022
Ihr Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
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[1] https://netzwerkkrista.de/2022/03/18/ste...ma-impfpflicht/
[2] Beispielsweise schätzt Prof. Schirmacher aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30-40%
(https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/1...n-von-Geimpften)
[3] https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/c...fe-aktuell.html
[4] BVerfG, 10. Februar 2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris Rn. 16, allerdings ohne diesen Umstand verfassungsrechtlich zu Ende zu denken; keineswegs hat es eine Impfpflicht grundsätzlich für verfassungsgemäß gehalten.
[5] Vorsatz in Form der "Wissentlichkeit" (dolus directus 2. Grades)
https://netzwerkkrista.de/wp-content/upl...erk-KRiStA-.pdf
Zitat
06.04.2022
Sieben zwingende Argumente gegen eine Impfpflicht
Eine Impfpflicht widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, sie ist auch politisch unklug: Hier führt der Rechtsprofessor Kai Möller sieben Gründe auf, warum es in einem gut regierten, liberalen Verfassungsstaat keinen Raum für solch ein Gesetz gibt – erst recht nicht Ü60.
Es gibt viele Gründe, warum eine Impfpflicht nicht zielführend ist und kluge Staatslenker auf sie verzichten würden. Und darüber hinaus gibt es Gründe dafür, die Impfpflicht auch aus prinzipiellen Gründen abzulehnen. Viele dieser Prinzipien findet man in einem liberalen Rechtsstaat wie Deutschland in der Verfassung, also im Grundgesetz.
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https://www.welt.de/kultur/plus238012041...mpfpflicht.html
Zitat
... Transparenz wäre (auch im Bundestag) umgehend herstellbar, z.B. im Rahmen von Auswertungen der EMA-Datenbank - bei Bedarf altersgruppenspezifisch verfügbar. Im Gespräch ist neuerdings ja auch eine Impfpflicht Ü50.
Offener Brief an den designierten Bundeskanzler Scholz (3)