... "Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren - insbesondere dessen Langzeitfolgen - noch nicht ausreichend absehbar sind. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.
Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen ‚Draufhauens auf alles und alle‘ (hammer and dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in ‚Lockdown light‘ und ‚Lockdown hart‘, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll (!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.‘" ...
Zitat
31. Dezember 2020
Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde in Sachen Corona
Ein deutscher Richter, dessen Identität 2020News bekannt ist, hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erhoben. 2020News veröffentlicht die Verfassungsbeschwerde hier in anonymisierter Form.
Auf 190 Seiten rügt der Richter die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Ohne persönliche Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl.
Für die Zukunft rügt der Richter auch die Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen der drohenden massiven Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise.
Der Richter leitet seine Verfassungsbeschwerde ein mit dem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: “Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.”
Der Richter führt aus: “Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Indes sind die Normgeber und Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr durch das Virus ausgegangen, als sie sich im Laufe des Jahres bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. Die Fallsterblichkeitsrate beträgt lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel (sic!) des ursprünglich Angenommenen. Die Schärfe der Maßnahmen ist daher zu korrigieren. Zudem wurden die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt, sodass der Parlamentsvorbehalt umgangen wurde. Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen. Ferner liegt den Gesetzen und Verordnungen eine kurzsichtige und übermäßig einseitige Gewichtung des kurzfristigen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit zugrunde, bei dem der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus dem Blick geraten ist. Zudem wird unter Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv in eine Vielzahl anderer Grundrechte eingegriffen. Die angeordneten Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt. Die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative ist oftmals überschritten, da die unklare Tatsachengrundlage im Laufe des Jahres 2020 einem erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gewichen ist, was ein differenzierteres Vorgehen ermöglichen würde. Dieses bietet einerseits hinreichend Schutz, wo er benötigt wird, und belässt andererseits in erheblichem Umfang Freiheiten.
Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren – insbesondere dessen Langzeitfolgen – noch nicht ausreichend absehbar sind. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.
Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle“ (hammer and dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in „Lockdown light“ und „Lockdown hart“, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll (!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.”
Und weiter schreibt der Richter: “Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert. Bitte prüfen Sie diese gern nach. Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereits gefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen „in Berlin“ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert, als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt ernsthaft anzuhören. YouTube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten, als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.
Die Corona-Krise hat ein solches Ausmaß, dass sich bereits jetzt eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht wird sich daher ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG wird zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein. Warum also nicht dieses Verfahren als „Blaupause“ nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?
Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können. Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.”
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